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Monthly Archives: Oktober 2013

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Vergleich Privathaftpflicht

Privathaftpflicht die versteckte Selbstbeteiligung

Category:Sachversicherungen Tags : 

Einem anderen geschädigt zu haben ist immer eine unangenehme Sache.
Besonders peinlich ist es einem dann, wenn man einem Bekannten oder auch guten Freund geschädigt hat.

Ich wollte doch nur Helfen

Freunden und Bekannten hilft man gerne und oft genug ist man selbst auch auf deren Hilfe angewiesen.
Doch was ist, wenn man seinem Freund beim Umzug hilft und der teure Fernseher beim Tragen aus der Hand rutscht ?

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Den Schaden erstatten

Ganz wichtig ist uns in solchen Momenten, seinem Freund den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.
Natürlich möglichst so, dass am Ende seinem Bekannten oder Freund kein finanzieller Schaden bleibt und
man sich, abgesehen von den Unannehmlichkeiten, keine weiteren Vorwürfe machen muss.

Die Privathaftpflicht

Doch die Privathaftpflicht macht einem da schnell einen Strich durch die Rechnung.
Den meisten ist nicht wirklich bewusst, das die Privathaftpflicht sich im Groben auf das Bürgerliche Gesetzbuch stützt, in dem die Haftung für Schäden gegenüber Dritten geregelt ist.

Wie sieht der Gesetzgeber Schadensansprüche und wie reguliert deshalb die Privathaftpflicht ?

Regulierung nach Restwert

Als tatsächlichen Schaden wird hier beim Beispiel des Fernsehers nicht die Kosten der Wiederbeschaffung gesehen, sondern der Restwert zum Zeitpunkt des Schadens. Das bedeutet, das eine sogenannte Nutzungsdauer für verschiedene Wirtschaftsgüter angesetzt wird anhand derer der Restwert festgesetzt wird. Dieser Restwert fällt jedoch gerade bei Unterhaltungselektronik extrem schnell, sodass dem Geschädigten nur durch persönliche Zuzahlung der Wiedererwerb möglich ist. Genau in diesen Situationen sprechen wir von der moralischen Selbstbeteiligung, denn jedem von uns liegt es eigentlich moralisch am Herzen, seinem Bekannten oder Freund gegenüber alles wieder gut zu machen.

Keine Ansprüche bei Gefälligkeiten

Dieses Beispiel wird jedoch noch krasser da die Rechtsprechung im Falle eine Hilfeleistung wie beim Umzug von Gefälligkeitsschäden spricht und lt. Gesetz hier sogar gar keine Haftung zu erfolgen hat, da man hier davon ausgeht, dass der Freund eine mögliche Beschädiung einer Sache billigend in Kauf genommen hat und somit keinerlei Schadensansprüche geltend machen kann. Deshalb regulieren auch Privathaftpflichtversicherungen i.d.R. keine Gefälligkeitsschäden es sei denn, man hat im weiteren Deckungskonzept Gefälligkeitsschäden zusätzlich versichert.

Kinder unter 7 Jahre

Sind sie nicht süß die Kleinen ! ? Und wie schön sie spielen !
Ja ! Dieser Satz fiel von den Eltern, die zusammen mit ihren Kindern zum Grillen bei Freunden eingeladen waren.
Doch während das Fleisch noch auf dem Grill dahin brutzelte, spielten die Kinder an der Vorderseite des Hauses mit den weißen Kieselsteinen, die eigentlich den Vordergarten verschönern sollten und malten auf die Motorhauben der Gäste lustige Bildchen.

Was für eine Überraschung das am Ende gab, kann sich sicher jeder selbst vorstellen.
Problematisch ist hier die Tatsache, dass Kinder unter 7 Jahre lt. Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden können und somit der Schaden auch nicht über die Privathaftpflicht reguliert wird, es sei denn, man könne den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen und somit quasi stellvertretend die Eltern haftpflichtig machen.
Wie auch immer…. sollte hier keine Aufsichtspflichtverletzung darstellbar sein, da die Kinder z.B. keine 10 Minuten für ihre
Bemalung brauchten, dann bleibt auch hier, wenn auch kein rechtlicher, doch zumindest ein moralischer Schaden offen.
Auch hier gibt es Möglichkeiten, die nicht deliktfähigen Kinder zusätzlich mit zu versichern.

Fazit :

Nutzen Sie unseren Vergleich Privathaftpflicht nicht nur zum Sparen !
Wenn Sie schon über einen Vergleich die Privathaftpflicht durchleuchten, dann vergleichen Sie neben den Versicherungssummen (wir empfehlen mindestens 5 Mio oder höher) auch das zugehörige Deckungskonzept, damit
speziell in solchen Fällen Ihre moralische Selbstbeteiligung durch Zusatzdeckungen zumindest ein bisschen reduziert wird.
Der Vergleich der Deckungskonzepte geht bei unseren Vergleichsrechnern ganz einfach…..fragen Sie uns sonst einfach !

 


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Unisex Tarife

KFZ Versicherung zwei Dinge die Sie wissen sollten

Category:KFZ Tags : 

Viele wissen bereits, dass Versicherungen inzwischen mit einem umfangreichen Risikofragen-Katalog arbeiten.

Aber wussten sie :

Das Alter entscheidet
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Nicht nur das Auto und ihre Lebensumstände sind prämienrelevant sondern auch ihr Alter !
Wir alle werden älter, doch je älter wir werden, umso teurer wird auch ihre KFZ-Prämie.
Hierbei fallen die Prämienunterschiede umso krasser aus, je älter wir werden.
Ein 85-jähriger zahlt in der Regel ca. das doppelte an Prämie wie ein 65-jähriger mit ein und dem selben PKW.

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Übrigens :
Das gleiche Schicksal widerfährt auch ihrem Fahrzeug !
Sollte also ihr Auto gemeinsam mit ihnen alt geworden sein, dann wird es nochmal doppelt teuer.

 

 

 

Unisextarif und Frauen

Bisher wurden insbesondere junge Frauen noch von den wahrscheinlich Testosteron bedingten, schadensträchtigen Verträgen junger Männer getrennt.
Paradoxerweise wird es ab nächsten Jahr mit der Einführung der sog. Anti-Diskriminierungsgesetze zu einer merklichen Prämienerhöhung für Frauen kommen.
Durch die dann greifenden Unisextarife werden künftig auch die Frauen für die Schäden der Männer mit grade stehen.

Wir laden beide Kundengruppen ein, unseren Service  Vergleich KFZ Versicherung zu nutzen und bei Bedarf auch gerne unser Betreuungsangebot wahrzunehmen.


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Vergleich KFZ Versicherung

Vergleich KFZ Versicherung Kündigung und Wechsel

Category:KFZ Tags : 

Nachdem auch dieses Jahr die KFZ Versicherung wieder ein defizitäres Geschäft für alle Versicherer geworden ist, wird auch 2014
wieder an der Preisschraube gedreht werden.
Durch Anpassungen in den sogenannten Typklassen wird es auf breiter Front zu Prämienerhöhungen kommen.
In allen drei Versicherungsdeckungen, Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko wird dabei ermittelt, wie häufig ein Fahrzeug in einen Schaden verwickelt war und wie hoch dabei die Schadenszahlungen ausfielen.
Je höher dabei die Typklasse festgelegt wird, desto teurer wird die Prämie.

Kündigung der KFZ Versicherung

Alle Jahre wieder wird deshalb nicht nur gern mit einem Wechsel des KFZ Versicherers geworben, es wird auch immer häufiger von dem Verbraucher wahrgenommen.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zur sogenannten Hauptfälligkeit.
In den meisten Fällen ist die Hauptfälligkeit der 31.12. eines jeden Jahres, weshalb auch regelmäßig zum Jahresende mit dem Wechsel der KFZ Versicherung geworben wird.

Doch vorsicht !
Schon seit längerem sind die Versicherer dazu übergegangen, die Hauptfälligkeiten der einzelnen KFZ Versicherungen auf den Monatsersten des Folgemonats zu setzen, wo die KFZ Versicherung ursprünglich beantragt wurde.
Das bedeutet, dass die Hauptfälligkeit einer z.B. im März beantragten KFZ Versicherung durchaus dann der 01.04. sein kann und nicht der 31.12.
Deshalb sollten sie in jedem Fall prüfen, ob ihre Hauptfälligkeit auch wirklich der 31.12. ist.

Kündigung auch nach dem 31.12.

Oftmals erhöhen die Versicherer ihre Prämien bewusst erst nach dem 31.12., um den möglichen Wechselwillen des Kunden nicht zusätzlich zu erhöhen.
Doch auch in diesen Fällen braucht der Kunde sich nicht ärgern.
Sollte die KFZ Versicherung ihre Tarifprämien erhöhen, hat der Kunde ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht.
Auch in diesem Fall kann der Kunde dann den Versicherer wechseln.

Versicherungsvergleich KFZ

Tatsächlich lassen sich durch einen Vergleich der KFZ Versicherung zum Teil erhebliche Prämienersparnisse erzielen.
Hierbei steht der Kunde oftmals vor der Frage, welchen Weg er dabei gehen möchte, denn der Markt teilt sich hier in zwei Welten.

Auf der einen Seite gibt es die Möglichkeit, sich an einen Versicherungsfachmann zu wenden, um auch nach einem Vertragsabschluss eine Betreuung zu erhalten. Hierbei werden dem Kunden allerdings oft nur ein oder wenige Angebote erstellt und in den meisten Fällen muss der Kunde eine höhere Prämie in Kauf nehmen, um durchgehend betreut zu werden.

Die andere Seite sind sogenannte Vergleichsportale, die zwar eine sehr gute Möglichkeit darstellen, sich einen schnellen Marktüberblick zu verschaffen, jedoch bis auf deren telefonischen Hotlines keine weitere Betreuung bieten.
In fast allen Fällen erstreckt sich hier die telefonische Betreuung auch nur auf den Weg bis zum Abschluss.

Unser eigenes Bemühen ist die Verknüpfung dieser beiden Welten.

card 15657 19201 - Vergleich KFZ Versicherung Kündigung und Wechsel
Durch unser Vergleichsportal geben wir unseren Kunden die Möglichkeit, die Welt der Vergleichsportale für sich zu nutzen, ohne dabei auf eine persönliche Betreuung verzichten zu müssen.
Als Dienstleister lassen wir dabei natürlich die freie Wahl, ob der Kunden unser Betreuungsangebot tatsächlich nutzen möchte.

Hier gelangen Sie zu unserem
Vergleich KFZ Versicherung

Zur Zeit können wir die persönliche Betreuung von Angesicht zu Angesicht nur im Großraum Hamburg anbieten, doch wir werden unser Netzwerk an Beratern weiter ausbauen.
Unabhängig davon ist es jedoch aufgrund der technischen Möglichkeiten auch kein Problem mehr, eine intensive Betreuung auch über die Grenzen Hamburgs hinaus bieten zu können.

Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall schon mal viel Spaß bei der Benutzung unseres Portals !


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KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung die Ab- bzw. Ummeldung eines Fahrzeuges

Category:KFZ Tags : 

Was wird benötigt für eine Abmeldung ?

Um ihr Fahrzeug bei ihrer Zulassungsstelle abmelden zu können, benötigen Sie lediglich die Kennzeichen und einen Personalausweis.
Wenn sie dann auch die entsprechenden Gebühren zur Hand haben, dauert das Abmelden selbst nur ein paar Minuten sofern man die Wartezeiten bei der Zulassungsstelle mal außen vor lässt.
Sollte das Fahrzeug allerdings für immer aus dem Verkehr gezogen werden, benötigen sie zusätzlich noch einen Verwertungsnachweis des zuständigen Schrottplatzes.

Was ist bei einer Ummeldung aufgrund eines Verkaufs zu beachten ?

Zunächst sollten sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag verwenden den sie im Internet überall auch als Download erhalten.

Zusätzlich sollten sie jedoch auch unbedingt in diesem Kaufvertrag klar regeln, wer die Ab- bzw. Ummeldung durchzuführen hat und vor allem auch bis wann.

Nur mit solch einer klaren Regelung kann notfalls rechtlich gegen Unstimmigkeiten bezüglich verspäteter oder noch nicht erfolgter Ab- bzw. Ummeldung vorgegangen werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang !

Entgegen vieler Artikel auch im Internet ist es leider nicht so, dass sie dadurch verhindern, dass der Käufer weiter mit Ihrer Versicherung herumfahren kann.
Der Gesetzgeber schreibt zwingend vor, das jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Verkehr teilnimmt haftpflichtversichert sein muss und das der Versicherer zunächst einmal immer im Schadenfall zu leisten hat.

Damit einhergehend würden sie als Verkäufer durchaus im Fall eines Schadens, verursacht durch den Käufer der das Fahrzeug noch nicht umgemeldet hat, von ihrer Versicherung hochgestuft, da der Schaden von ihrer Versicherung getragen werden musste.

Prinzipiell haben Sie in einem solchen Fall lediglich zivilrechtlich die Möglichkeit, den Käufer auf Schadensersatz zu verklagen !

In wie weit sich event. ihr Versicherer darauf einlässt, auf eine Hochstufung zu verzichten und selbst gegen den Käufer Regress zu nehmen, müsste im Einzelfall mit dem Versicherer abgeklärt werden.
Wir glauben allerdings nicht, das sich Versicherer darauf einlassen da dies mit einem erheblichen Verwaltungs- u. Kostenaufwand verbunden wäre und rechtlich eigentlich auch nicht das Problem des Versicherers ist.

Unser Tipp !
Überlegen Sie es sich gut, wem sie das Vertrauen auf eine fristgerechte Ummeldung und eine bis dahin unfallfreie Fahrt schenken wollen !


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Das Rentensystem

Gesetzliche Rente – vom Tannenbaum zum Atompilz

Category:Vorsorge Tags : 

Bekannt ist es ja eigentlich schon längst, aber deshalb ist es kein Grund, nicht doch nochmal an die Problematik zu erinnern.

Der Generationenvertrag

Die gesetzliche Rente ist seit ihrer Einführung als Altersvorsorge umlagefinanziert. Unter dem Begriff Generationenvertrag ist somit gemeint, dass man eben nicht für sich in die „Rente“ einzahlt wie wir das von unserer privaten Altersvorsorge her kennen,  sondern die Rentner finanziell unterstützen, die aktuell Rente beziehen.

Dies hört natürlich keiner gern und schon gar nicht die aktiven Rentner selbst, wo doch jeder bis zum „Schluss“ selbständig sein möchte und nicht Danke für erhaltene finanzielle Unterstützung sagen will,  zumal die jetzigen Rentner ja schließlich selbst jahrzehntelang in die Vorsorge eingezahlt haben.

Auch der Staat entschärft diese Tatsache dadurch, indem die Zahlungsverpflichtung von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger übernommen wird
und nicht von jedem einzelnen Beitragszahler.

Natürlich tragen wir indirekt die Zahlungsverpflichtung über die Beitragspflicht zur Rentenversicherung und über die Tatsache das staatliche Zahlungsverpflichtungen letztendlich immer unsere sind.

Auch die Entwicklung des Rentensystems mit ihrer Berücksichtigung der geleisteten Beiträge und der Zahlungsdauer suggeriert ein wenig, dass man für sich selbst vorsorgen würde, aber dies ist nur bedingt der Fall.

Nach wie vor sollen die aktiven Beitragszahler für die bestehenden Rentenverpflichtungen aufkommen. Lediglich der eigene spätere Anspruch, wieviel
man später selbst als Rentner von den eingezahlten Beiträgen abbekommt,  wird über das Rentensystem gesteuert.

Vom Tannenbaum zum Atompilz

144023 1710 - Gesetzliche Rente - vom Tannenbaum zum Atompilz

 

Solange die Anzahl der Beitragszahler und die Summe der geleisteten Beitragszahlungen deutlich höher ist als die zu leistenden Renten, solange funktioniert das Rentensystem.

Doch wenn sich dieses Verhältnis umkehrt, dann haben wir alle ein massives Problem mit unserer Altersvorsorge !
Auch wenn der Staat die Zahlungsverpflichtung innehält, so verfügt der Staat letztendlich auch nur über die Gelder, die ihm seine Bevölkerung zur Verfügung gestellt hat.

Mit anderen Worten :
Der Staat gleicht bereits jetzt schon Defizite in den Rentenkassen aus und egal woher das Geld auch im Detail kommt, es ist und wird vor allem immer unser Geld sein.
Wir werden sehr bald kontinuierlich und deutlich zu spüren bekommen, was es heißt, wenn das Geld knapp wird.

Ein Stück weit kennen wir ja eigentlich dieses Gefühl zumindest mit unseren eigenen privaten Finanzen, wenn am Ende des Einkommens noch viel zu viel Monat übrig bleibt.

Wer ist schuld an der Misere der Altersvorsorge ?

Um zuerst einmal zwei Dinge vorwegzunehmen  :
1. Das Rentensystem hat tatsächlich mal gut funktioniert und auch sehr lange !
Und….noch wichtiger !
2. Unser Rentensystem wird später in der Zukunft auch wieder richtig funktionieren ! Warum ?

Unser Rentenproblem ist ein bisschen vergleichbar mit einem Tsunami, eine riesen Flutwelle, die schon vor über 30 Jahren gesichtet wurde, die irgendwann auf die
Küste treffen wird und ihre Wirkung an den Menschen auslässt, die sich dann in der nähe der Küste aufhalten.
Doch nach all dem Leid, wird das Wasser sich zurückziehen und wenn dann erst einmal alles wieder aufgebaut wurde, werden sich künftige Generationen das Ganze nur noch als Geschichte anhören.
Auch im Rentensystem sind es die Jahrgänge zwischen 1960 bis ca. 1970,  die den Tsunami darstellen, da zu wenig Kinder von diesen Jahrgängen gezeugt wurden. Später werden zwar diese wenigen Nachkommen ebenfalls auch nur auf weitere wenige Nachkommen treffen, aber das wäre dann trotzdem einigermaßen handelbar, da sie selbst dann auch nur noch eine kleinere Anzahl an Rentnern darstellen.

Dies ist zwar prinzipiell tröstlich, hilft aber den betroffenen Generationen leider gar nicht !

Evolutionsauftrag verfehlt !
(mit einem gewissen Augenzwinkern !)

Das mit der Natur ist schon so eine Sache !
Da gibt sich die Natur alle Mühe durch höchst komplizierte biochemische Prozesse sicherzustellen, dass die Art sich ausreichend vermehrt und dadurch erhalten bleibt und dann entsteht da der Homanoid und entwickelt auch noch ein ausgeprägtes Bewußtsein und Intelligenz, dass ihn darüber nachdenken lässt, ob er sich wirklich die Mühe machen soll, für Nachkommen zu sorgen.
Kinder zu erziehen und zu versorgen ist nämlich nicht nur äußerst anstrengend, sondern auch noch verdammt teuer !
Die Folge : Wir haben einfach zu wenig Kinder gezeugt, die später für unsere Renten aufkommen könnten.

Somit haben wir erst einmal alle Schuld.

Die Regierung / Politiker

Um auch hier gleich eines vorweg zu sagen, die jetzigen Politiker tragen nur einen relativ geringen Anteil an Mitschuld an der Misere unserer Altersvorsorge.
Das einzige, was man den jetzigen Politikern vorwerfen könnte wäre die Tatsache, dass immer noch nicht deutlich genug das Problem Rente ausgesprochen und vor allem deutlich genug angegangen wird.
Stattdessen wurde mit Riester eine geförderte private Altersvorsorge eingeführt und seit längerem erhält jeder Bürger, der in die
ges. Rente einzahlt, unaufgefordert Informationsschreiben über die möglicherweise zu erwartenden Rentenansprüche.

Für uns zwei Maßnahmen die im Grunde schon klar ausdrücken was nötig sein wird !

  1. Private Altersvorsorge durch z.B. Riester oder anderen Formen der Vorsorge
  2. Die Regierung scheint sich schon mal abzusichern nach dem Motto :
    “ Sagt nicht, ihr hättet von nichts gewusst, wir haben euch regelmäßig informiert“
    Oder warum sonst nimmt die Regierung bei ca. 40 Mio. Schreiben ca. 20 Mio unserer Steuergelder für das Porto in die Hand,
    um uns anzuschreiben ?

Eine größere Schuld lastet da schon eher auf vielen Generationen von Politikern davor, da das Problem bereits tatsächlich seit mehr als 30 Jahren bekannt ist.
Es ist schon erschütternd festzustellen, wie gnadenlos und konsequent dieses Problem Rente runtergespielt bzw. ignoriert wurde.

Trotzdem muss auch hier ein gewisses Maß an Nachsicht gegeben werden, da ein konsequentes Handeln im Bereich der Vorsorge auch ein Stück weit systembedingt einfach nicht möglich war und ist.

  1. Sind es wir selbst, die zwar die Regierungen kritisieren über dessen Fehlverhalten, aber andererseits auch die möglichen Repressalien, die ein konsenquentes Handeln mit sich bringen würde, nicht akzeptieren.
  2. Unsere Politiker sind professionell…..mit professionell soll hier allerdings nicht die Arbeitsweise, sondern eher die Einkommensabhängigkeit gemeint sein.
    Wie soll ein Politiker im Namen des Volkes bittere Einschnitte bei der Altersvorsorge, die zur Sanierung des Rentensystems notwendig wären, umsetzen, wenn wir Ihn dann durch z.B. Wahlen in die Arbeitslosigkeit schicken.
    Da ist es schon menschlich nachvollziehbar, wenn sich ein Politiker einfach sagt: „Ach lass das Thema lieber meine Nachfolger angehen, damit mein Auskommen gesichert bleibt“.
    Es ist dann auch logisch, dass mit zunehmenden Druck der Bevölkerung die Maßnahmen, wie z.B. mit der Riester Rente, eher Verhalten bleiben.
    Welcher Politiker will denn schon seine Wähler so verärgern, dass er seinen Job verliert ?

Somit sind am Ende tatsächlich wieder wir alle selber schuld, weil wir konsequentes Handeln zwar von den Politikern erwarten, aber die tatsächlichen Konsequenzen nicht tragen wollen.
Leider gibt es jedoch keinen Anderen, den man die unangenehmen Konsequenzen aufbürden könnte, außer uns selbst.

Fazit

Alles meckern hilft nichts, die jetzigen Generationen müssen Altersvorsoge betreiben, ob es ihnen nun gefällt oder nicht.
Und nicht nur das !
Es wird auch Altersvorsorge in einem Umfang nötig sein, die uns finanziell schmerzen wird.
Dies ist wohl auch der Grund, warum definitiv nicht genug Altersvorsorge betrieben wird.
Wir sind einfach nicht bereit, Einschnitte hinzunehmen, dies lassen wir auch Politiker spüren, die das zu fordern versuchen.
So sehr wir dass menschlich alles nachvollziehen können, so sehr stellt sich jedoch die Frage, wer soll es später dann bezahlen ?
Und wenn es keinen gibt der bezahlt, wie hoch wird dann die Armut jedes Einzelnen ausfallen ?


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Ehe

Auch abgetretene Vorsorgeverträge fallen in den Versorgungsausgleich

Category:Vorsorge Tags : 

Drum prüfe, wer sich ewig bindet…

Nicht immer geht eine Lebenspartnerschaft tatsächlich ein Leben lang gut und schnell wird aus dem Versprechen „In guten wie in schlechten Zeiten“ eher ein Streit und zwar ums Geld nach einer Trennung.

In diesem Zusammenhang ist bei der Frage der Behandlung von Versorgungsausgleichen bei abgetretenen Vorsorgeverträgen ein Urteil ergangen.

Der Bundesgerichtshof  hat am 07.08.2013 unter dem Aktenzeichen XII ZB 673/12 ein Urteil gefällt in dem dem Ausgleichsberechtigten
auch dann ein Ausgleichsanspruch zugestanden wird, wenn der Vorsorgevertrag für die Besicherung eines Kredites abgetreten wurde.

Solange die gestellte Sicherheit in Form eines Vorsorgevertrages noch nicht vom Gläubiger verwertet wurde, stünde die im Vorsorgevertrag verbriefte Leistung dem Ehegatten zu und würde somit den Kreditgeber wirtschaftlich nicht berühren.

Versorgungsausgleich

Somit handelt es sich bei abgetretenen Vorsorgeverträgen weiterhin um ein Versorgungsanrecht, das ausgeglichen werden muß.
Allerdings erfolgt der Ausgleich zunächst „nur“ in Form eines richterlich zugesprochenen Anrechts das im Verlauf der weiteren Tilgung
des Kredites zunehmend an Wert gewinnt und nach Tilgung dem Ausgleichsberechtigten ganz zufällt.

Sollte der Vorsorgevertrag vom Kreditgeber zum Ausgleich der Schuld verwertet werden, so käme es zu einem Aufwendungsersatzanspruch
des Ausgleichsberechtigten gegenüber dem Ehegatten oder mgl. Rechtsnachfolgern.

Wert der Sicherheit bleibt unberührt

Nach Ansicht des Gerichtes bleibt der Wert der gestellten Sicherheit (Vorsorgevertrag) aufgrund dieser Regelung unberührt und soll
deshalb weiterhin mit seinem vollen Rückkaufwert als Sicherheit angesehen werden.

Fazit

Auch abgetretene Altersvorsorgeverträge unterliegen dem Ausgleichsanspruch.
Dieser hat entweder nach Tilgung des Kredites zu erfolgen oder wenn der Vorsorgevertrag als Sicherheit verwertet wurde.


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Vergleich KFZ

Die Risikofragen bei der KFZ-Versicherung

Category:KFZ Tags : 

Schon seit längerer Zeit verwenden Versicherer sogenannte Risikofragen bei der Beantragung einer KFZ-Versicherung.
Ziel hierbei ist es, die schadenträchtigen Kundengruppen mit Prämienzuschlägen und weniger risikogefährdete Kunden mit Prämiennachlässen zu belegen.

Vorsicht bei falschen oder zu ungenauen Angaben bei den Risikofragen

Nur allzugern werden bei Kunden, aber auch bei Versicherungsvertretern die Angaben etwas weit ausgelegt.
Besonders wenn die Angaben die Prämie noch etwas weiter reduzieren.

Besonders heikel wird es bei den Fragen nach dem nächtlichen Stellplatz und bei der Frage nach dem Nutzer des Fahrzeugs.

Wo keine Garage vorhanden ist, kann auch keine Garage angegeben werden.
Auch wenn eine Garage vorhanden ist, so kann diese Garage nur von einem Auto verwendet werden, es sei denn es handelt sich um eine Doppelgarage.

Bei der Frage des Nutzers handeln die Versicherer zwar noch sehr kulant, aber die Bedingungen zumindest lassen dem Versicherer so ziemlich alle Möglichkeiten offen.

Deshalb muß bei der Frage der Nutzer auch wirklich jeder Nutzer, der später das Auto fahren dürfen soll, auch genannt werden.
Es ist tatsächlich so, das wenn z.B. nur der Versicherungsnehmer als Fahrer genannt wurde, nur dann ein anderer das Fahrzeug fahren darf, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr fahrtüchtig ist und Gefahr im Verzuge ist, die eine Fahrt quasi unumgänglich macht.
Mit anderen Worten :

  • Der Kumpel der mal eben schnell noch losfährt, um das Bier für die anstehende Fußballübertragung für alle zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch seinen Sohn loszuschicken, um kurz Zigarretten zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch wenn ein Kumpel Sie nachhause fährt, weil Sie aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr fahrtüchtig sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Lediglich Fälle bei denen Sie mit Ihrem Auto ins Krankenhaus gefahren werden, weil eine lebensbedrohende Situation vorliegt, besteht Versicherungschutz.
Die Aussage lebensbedrohend ist hierbei besser wörtlich zu nehmen, denn eine Grippe oder selbst ein gebrochenes Bein wäre hier nicht ausreichend.

Sofern man dieses Thema gänzlich umgehen wurde wollen und einfach frei entscheiden möchte,  jedem (Frau/Sohn/Tochter oder Kumpel) auch mal kurz das Auto geben zu können, kommt man um die Angabe „Nutzer sonstige“ nicht herum.
Dann jedoch wird es teuer !

Ein Grund mehr, hier durch einen Vergleich KFZ Versicherung mehr Vergleichsmöglichkeiten zu haben.


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Finanzfavorit

Der Kundenbereich nicht nur für unsere Kunden !

Category:Allgemein Tags : 

Unser Kundenbereich ist nicht nur sehr umfangreich ohne dabei kompliziert zu sein….nein….
wir stellen unseren Kundenbereich auch allen „NICHT-KUNDEN“ gerne zur Verfügung.
Denn Sie können in unserem Kundenbereich auch Ihre bestehenden Verträge selbst erfassen und
danach allen Vorteile des „Online-Finanzordners“ nutzen !

Natürlich erhoffen wir uns davon, dass Ihnen unser Service so gut gefällt, das Sie vielleicht doch noch
Kunde bei uns werden……aber das entscheiden Sie ja dann selbst. 🙂

Wir jedenfalls sprechen nur mit „Usern/Kunden“ die auch Kunden bei uns sind !
Entweder weil Sie über unser Portal Abschlüsse getätigt haben und ausdrücklich betreut werden möchten, oder
Kunden die unabhängig von einem Abschluss mit ihren bestehenden Verträge künftig von uns betreut werden möchten.

Für alle Anderen sehen wir unser Portal als Service der dazu dienen soll, Werbung für uns und unseren Service zu machen, den man benutzen und erleben kann.
kundenbereich 215x300 - Der Kundenbereich nicht nur für unsere Kunden !

Doch welche Vorteile hat denn unser Kundenbereich ?

  1. Erledigen Sie z.B. Ihre mgl. Adressänderung mit nur einem Klick.
    Alle Versicherungen werden automatisch informiert.
  2. Oder melden Sie Ihren Schaden online
  3. Oder Kündigen Sie bestehende Verträge einfach per Knopfdruck.
    Da das Kündigungsschreiben für Sie automatisch erstellt wird.
  4. Oder hat ihre „alte“ Versicherung die Prämien erhöht ?
    Dann starten Sie einfach per Klick einen Vergleich. Alle Vertragsdaten werden
    automatisch in den Vergleich eingefügt.
    Haben Sie eine bessere Versicherung gefunden ?
    Na dann brauchen Sie nur noch 2 Klicks ! Einen für den neuen Vertrag und einen,
    um den „alten“ zu Kündigen.
  5. Sie haben einen Schaden gehabt und wissen gerade nicht genau, ob Sie dagegen
    versichert sind ? Und Ihren Versicherungsordner haben Sie natürlich nicht gerade
    zu Hand ? Na….wenn Sie z.B. ein Smartphone haben, dann schauen Sie doch einfach
    kurz in Ihren Online-Finanzordner…..weltweit….also auch im Urlaub, sollte da mal
    etwas passieren.

Sie merken bestimmt schon, dass wir von unserem Portal sehr überzeugt sind….. 🙂 und das stimmt auch ! 🙂
Wir sind seit über 20 Jahren tätig und diese Kombination aus Vergleichsportal und der Möglichkeit der
persönlichen Betreuung haben wir bisher noch nirgends gesehen.

Auch wenn Max sich wie ein Held fühlt, weil er 800,00 Euro bei seiner KFZ-Versicherung gespart hat,
wäre er sicher bei einem Schaden doch lieber bei uns wegen der Betreuung 🙂
Achja….und Held darf er gerne weiter sein, denn er darf auch bei uns sparen !


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Vergleich KFZ Versicherung

richtige SFR Einstufungen / Sonderregelungen im Vergleich KFZ-Versicherung

Category:spez. KFZ Tags : 

Vergleich KFZ-Versicherung

Achten Sie unbedingt auf die richtige Angabe der sogenannten „Schadenfreiheitsjahre / SF oder SFR“ wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung vergleichen.

In vielen Fällen werden die sog. SF-Klassen von Ihrem bisherigen Versicherer nicht bestätigt da :

a.) Sie zwischenzeitlich in Ihrer KFZ-Versicherung rückgestuft worden sind aufgrund eines Schadens.
Wenn Sie noch keine Unterlagen über die Rückstufung Ihrer KFZ-Versicherung haben, kann es schnell zu einer fehlerhaften
Vergleichsberechnung kommen.

b.) Die KFZ-Versicherung wurde anfangs mit eine „Sondereinstufung“ vom Vorversicherer versichert.
z.B. Zweitwagenregelung mit eine Soforteinstufung von SF 2 (Jahre)
Wenn Sie also Ihren „Zweitwagen“ 4 Jahre gefahren sind und somit zusammen mit der Sondereinstufung
dann SF 6 Jahre haben, werden i.d.R. bei der KFZ-Versicherung nur die tatsächlich erfahrenen
4 Jahre bestätigt.

Deshalb klären Sie vorab genau die Anzahl der schadenfreien Jahre, die Ihr jetziger KFZ-Versicherer auch tatsächlich dem neuen Versicherer bestätigen würde.

Sondereinstufungswünsche / Zweitwagen im KFZ-Versicherungsvergleich

Sollten Sie bei unserem Vergleich KFZ-Versicherung einen Zweitwagen versichern wollen der mit eine Sondereinstufung versichert werden soll, dann sollten Sie folgende Dinge dabei beachten :

1. die Sondereinstufung liegt i.d.R. bei 2 Schadenfreiheitsjahren.

2. die meisten KFZ Versicherer gewähren jedoch diese Sondereinstufung nur, wenn das Erstfahrzeug ebenfalls
bei der aus der Vergleichsberechnung gewählten Versicherung versichert ist.

Wenn Ihr Erstfahzeug z.B. bei der Versicherung „A“ versichert ist und Sie über unseren KFZ-Versicherungsvergleich den
Zweitwagen bei der Versicherung „B“ als Zweitwagen-Sondereinstufung eindecken möchten, dann ist dies
nur möglich, wenn auch das Erstfahrzeug bei der Versicherung „B“ eingedeckt wird.

Ansonsten fragen Sie uns nach der passenden KFZ-Versicherung, die die Sondereinstufung auch genehmigen, wenn das
Erstfahrzeug noch bei Ihrem „alten“ KFZ-Versicherer verbleibt.

Natürlich kann sich allerdings auch ein Vergleich der KFZ-Versicherung für das Erstfahrzeug durchaus lohnen 🙂
In diesem Fall kann man dann natürlich ohne Probleme die Zweitwagenregelung anfordern.


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FAQ Finanzfavorit

Was sollte der Hausbesitzer bei einem eingetretenen Schaden unternehmen ?

Category:Wohngebäudevers. Tags : 

Vor allem in den letzten Jahren nehmen die entstandenen Schäden durch Sturm immer mehr zu, und Hausbesitzer können zusätzliche Probleme mit den Versicherungen vermeiden, wenn diese ein paar wichtige Regeln beachten.

Bei einem eingetretenen Schaden sollte der Hausbesitzer zuerst eine Aufstellung aller Gegenstände anlegen, die zerstört oder beschädigt wurden. Sollten noch Rechnungen, bzw. Kassenbons vorhanden sein, empfiehlt es sich alle Unterlagen zu der erstellten Liste beizulegen.

Alle Gegenstände die beschädigt wurden sollten auf keinen Fall entsorgt werden, denn es kann durchaus sein, dass die Versicherung diese als Nachweis in Augenschein nehmen möchte. Zur Absicherung des Hauseigentümers empfiehlt es sich zusätzlich Fotos aller beschädigten Gegenstände zu machen. Schäden die am Haus entstanden sind sollten von einem Zeugen zusätzlich bestätigt werden, indem dieser zum Beispiel die erstellte Liste abzeichnet.

Der Hausbesitzer sollte zudem notdürftige Reparaturen durchführen, denn diese dienen dazu, weitere Schäden zu vermeiden. Zu dieser Maßnahme ist der Hauseigentümer sogar verpflichtet, und kann diese selber ausführen, oder einen Betrieb beauftragen. Der Versicherungsnehmer unterliegt der Schadenminimierungspflicht, und muss zum Beispiel entstandene Löcher im Hausdach oder defekte Fenster abzudichten, bzw. auszutauschen, damit bei Regen oder einem erneuten Sturm nicht noch mehr Schäden entstehen. Der Hausbesitzer sollte die Reparaturarbeiten am besten mit Fotos dokumentieren.

Die Schäden sollten der Versicherung schnellstmöglich gemeldet werden. Je nach den Angeboten am besten per Einschreiben oder per Telefon, in dem Beisein eines Zeugen. Damit der Hausbesitzer später nachweisen kann dass der Schaden gemeldet wurde, sollte man sich unbedingt den Namen des jeweiligen Ansprechpartners notieren.


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