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Monthly Archives: März 2014

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Haftpflicht besser verstehen

Sachversicherungen besser verstehen – die Haftpflichtversicherung

Category:FAQ,News,Privathaftpflicht,Sachversicherungen,Vorsorge Tags : 

Ebenfalls zu den wichtigsten Versicherungen gehört auch die Haftpflicht.
Während die Haftpflicht bei der Inbetriebnahme von zulassungspflichtigen Fahrzeugen bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die private Haftpflicht noch jedem freigestellt.
Ausgehend von der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten uneingeschränkten Haftung gegenüber Dritten sofern man diesen einen Schaden zugefügt hat, übernimmt die private Haftpflicht die finanzielle Deckung aus den daraus resultierenden Forderungen bzw. wehrt auch mögliche unberechtigte Forderungen ab.
Aufgrund der uneingeschränkten Haftung empfehlen wir auch möglichst hohe Versicherungssummen unseren Kunden.

Der Aufbau der Haftpflichtversicherung

Die Hauptdeckung

Personenschäden

Die Entschädigungshöhe möglicher Personenschäden sind fast ausschließlich individuell verhandelte Beträge zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Geschädigten, da sich physische und psychische Schäden nicht klar definieren lassen.
Deshalb werden bei Personenschäden auch oft Rechtsanwälte von beiden Seiten eingesetzt.

Hinweis :
Auch wenn der Geschädigte selbst, aus welchen Gründen auch immer, keine Ansprüche stellen möchte, wird oftmals trotzdem eine Forderung seitens der
Krankenkasse des Geschädigten erhoben sofern der Geschädigte sich aufgrund des „Personenschaden“ in ärztliche Behandlung begeben musste, da die
Krankenkasse sich die dadurch entstandenen Behandlungskosten erstatten lassen möchte.

Die Haftpflicht als Rechtsschutzversicherung

Insofern entsteht hier auf Seiten des Versicherten auch eine Art Rechtsschutzversicherungswirkung da der Versicherer Forderungen in seiner Art und Höhe notfalls auch vor Gericht ausfechtet.

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Vergleich Rechtsschutz

 

Aber auch der Geschädigte erhält in solchen Fällen ein gutes Beispiel, wann sich eine private Rechtsschutzversicherung durchaus lohnen könnte.

Sachschäden

Auch der Schadensersatz an Sachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Besondere hierbei ist der Begriff Schadensersatz da sich die Haftung dadurch auf den Ersatz des Schadens bezieht und nicht auf den Ersatz der Sache selbst.
Die Folge: Ausgehend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer und dem Alter der Sache, wird dem Geschädigten lediglich der sogenannte Restwert erstattet.
Auch wenn man selbst als Schädiger dem Geschädigten moralisch gesehen gerne seine zerstörte Sache wiederbeschaffen möchte, um alles wieder „gut“ zu machen, so erfolgt jedoch lediglich die Erstattung des Restwertes.

Vermögensschäden

Wenn auch Sachgegenstände ein Vermögen darstellen, so sind mit Vermögensschäden monetäre Schäden gemeint.
Sie entstehen meist am Einkommen des Geschädigten.
Wichtig hierbei :
Bei der Haftpflichtversicherung, egal ob privat oder betrieblich, werden nur Vermögensschäden gedeckt, die im Rahmen eines Personen- od. Sachschadens entstehen.
Reine Vermögensschäden werden über eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflicht versichert, die im Firmenkundenbereich von den Versicherern angeboten werden.

Das Deckungskonzept

Das Deckungskonzept der Versicherungsprodukte spiegelt die Summe der Schadenserfahrungen der Versicherer wieder. Besonders die Haftpflichtschäden sind äußerst vielschichtig weshalb das Deckungskonzept von jedem Kunden genau betrachtet werden sollte, denn das Leben hält diverse Vorfälle bereit, die auch versichert sein sollten und es oftmals nicht sind.
Beispiele :

  • Gefälligkeitsschäden
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • etc.

In den beiden genannten Fällen besteht nämlich lt. Bügerlichen Gesetzbuch keine Haftung und somit oftmals auch keine Haftung über die Haftpflichtversicherung.

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Bedingungen

Die Bedingungen

Beinhalten neben den versicherungsvertragsrechtlichen Dingen wie Versicherungsbeginn, Kündigung, Leistung bei nicht gezahlter Prämie etc. die meist in den sog. allgemeinen Bedingungen geregelt werden auch teilweise besondere Bedingungen, die weitergehende Regelungen für spezielle Bereiche beinhalten.

Was wäre z.B. wenn Sie die eigentlich fällige Versicherungsprämie noch nicht bezahlt hatten ?
Unser Tipp ! Vereinbaren Sie möglichst immer Lastschrift-Einzug, denn dann gilt die Versicherungsprämie auch dann als bezahlt, wenn der Versicherer selbst noch nicht dazu gekommen ist, die Prämie einzuziehen.

Zwischen Moral und Wirklichkeit

Die in dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dadurch auch die in der Haftpflicht geregelten Schadensersatzansprüche decken sich oftmals nicht mit unseren eigenen menschlichen und moralischen Vorstellungen.
Seien Sie sich deshalb bewusst darüber, das z.B. :

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Deckungskonzepte vergleichen

  • geliehene Sachen nicht versichert sind
    (es sei denn im Deckungskonzept eingeschlossen)
  • Schäden aus Gefälligkeiten heraus nicht versichert sind
    (es sei denn im Deckungskonzept eingeschlossen)
  • Schadenszahlungen nicht der Wiederbeschaffung von z.B. Sachen dienen, sondern
    lediglich den Restwert erstatten.
    Dies ist deshalb besonders heikel, da es dem Schädiger gerade bei Personen des eigenen engeren
    Umfeldes doch um eine möglichst umfangreiche Wiedergutmachung geht.
    (z.B. Wiederbeschaffung der beschädigten Sache)
  • Ihre Kinder bis zum Alter von 7 Jahren nicht versichert sind
    da kraft Gesetz deliktunfähig.

 


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Unfallversicherung - darauf kommt es an !

Sachversicherungen besser verstehen – die Unfallversicherung

Category:Allgemein,News,Sachversicherungen,Vorsorge Tags : 

Auch wenn wir es uns nicht immer wirklich bewusst machen, ist unsere Arbeitskraft das wertvollste Gut, das wir besitzen.
Gerne sprechen wir von unseren Wertgegenständen wie unserem Auto oder unserem Haus und versichern diese dann auch sofort, doch
ohne unsere Arbeitskraft hätten wir diese Wertgegenstände erst gar nicht, deshalb sind Versicherungen, die die Arbeitskraft absichern wichtig.

Die Unfallversicherung als ein Baustein zur Absicherung der Arbeitskraft

Die Hauptaufgabe der Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung gegen Invalidität nach einem Unfall.
Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden am Körper zurück verändert dies oft das ganze Leben und kann hohe Kosten nach sich
ziehen: Einbau eines Treppenliftes, behindertengerechter Umbau des Badezimmers, des Autos etc. .
aber auch das Einkommen selbst kann durch Invalidität gefährdet sein sofern man seinen Beruf nicht weiter ausführen kann.

Legen Sie auf folgende Deckungen besonderen Wert

Deshalb sollten Sie in erster Linie auf die sogenannte Invaliditätsleistung und auf eine Invaliditätsrente wert legen.

Die Invaliditätsleistung

Die meisten Anbieter unterscheiden zwischen einer sog. Grundsumme die über eine Progressionsstaffel zu einer Höchstsumme führt.
Progressionsstaffel bedeutet hierbei, dass ausgehend von der Grundsumme die finanziellen Leistungen je nach Höhe der Invalidität progressiv bis zur
Höchstsumme ansteigen.
Ziel dieser Vorgehensweise ist es, die Prämien für Unfallversicherungen überschaubar zu halten, da bei geringeren Invaliditätsgraden nur geringe
Zahlungen geleistet werden müssen.
Beispiel :
Versicherungsgrundsumme :     50.000,00 Euro
Versicherungshöchstsumme : 250.000,00 Euro
(Progression folglich 500 %)
Invaliditätsgrad : 10 %
Hier entsteht noch keine Progression, stattdessen werden 10 % der Grundsumme als Versicherungsleistung fällig = 5.000,00 Euro.

In der Regel startet die Progression ab 25 % Invalidität.
Zusätzlich gibt es seitens der Versicherer noch sogenannte Gliedertaxen.
Die Gliedertaxen definieren feste Invaliditätsgrade bei bestimmten Ereignissen wie z.B. u.a. Verlust von Extremitäten.
Die Progression sowie die Gliedertaxe finden Sie i.d.R. in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Anbieter.

Die Unfallrente

Die vereinbarte Unfallrente wird i.d.R. ab einem Invaliditätsgrad von über 50 % gezahlt und ist damit ein wichtiger Baustein zur Absicherung möglicher
Einkommensverluste aufgrund Invalidität.

Weitere Zusatzdeckungen

Die weiteren Zusatzdeckungen erscheinen jeder in ihrer Art durchaus sinnvoll, sollten jedoch erst nach ausreichender Absicherung der Invaliditätssumme sowie
Unfallrente als eben das in Betracht gezogen werden was sie sind…..nämlich ein Zusatz.
Nutzen Sie ihre Bereitschaft, Prämien zu investieren, zuerst in die wichtigen Deckungen.

Sonderfunktion Todesfallsumme

Die Todesfallsumme ist im Grunde auch „nur“ eine Zusatzversicherung.
Hier wurde jedoch seitens der Versicherer eine Sonderfunktion mit eingebaut.
Oftmals kann nämlich nach einem Unfall der tatsächlich nachhaltig bleibende Invaliditätsgrad nicht sofort festgestellt werden.
In solchen Fällen kann der Versicherer Vorableistungen aus einer event. vorhandenen Todesfallsumme erbringen.
Wieso das ausgerechnet so geregelt wurde entzieht sich nicht nur unserer Kenntnis sondern auch unserem Verständnis.
Trotzdem sollte aufgrund dieser Tatsache eine mögliche Unfall Todesfallsumme mit in Betracht gezogen werden.

Das sonstige Deckungskonzept/Zusatzdeckungen

Jeder freut sich, wenn eine Versicherung auch mal etwas auszahlt, doch zumindest prämienpflichtige Zusatzdeckungen sollten bei der Unfallversicherung
eher als Luxus betrachtet werden da sie die Prämie in die Höhe treiben.

Unabhängig davon sollte immer auch ein Deckungsvergleich durchgeführt werden, da das Leistungsverhalten der Versicherer in Spezialfällen
wie z.B. Vergiftungen etc. durchaus unterschiedlich sein kann.

Unser Vergleich Unfallversicherung kann Ihnen dabei helfen.

Nicht immer wird der Eintritt des „Schadenfalles“ sofort erkannt

Oftmals wird Kunden eine mögliche Invalidität nach ein Unfall erst nach Monaten/Jahren der ärztlichen Behandlung bewusst, doch dann kann es schon zu
spät sein,  diesen „Schaden“ noch seiner Unfallversicherung zu melden.
Deshalb empfehlen wir Ihnen bei einem Unfall, der eine intensivere ärztliche Behandlung nötig macht, vorsorglich dem Versicherer den Unfall zu melden !

Zusammenfassung

  1. Achten Sie auf eine möglichst hohe Invaliditätsgrundsumme
  2. Die Höchstinvaliditätssumme sollte ca. Ihrem 5 bis 6-fachen Jahreseinkommen entsprechen
  3. Beantragen Sie möglichst auch eine Unfallrente
  4. Eine Todesfallsumme kann Sinn machen wegen der Übergangsleistungen
  5. Vergleichen Sie die Deckungskonzepte

 


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Welche Versicherungen sind wichtig

Welche Versicherungen sind wichtig für mich?

Category:Allgemein,Sachversicherungen,Vorsorge Tags : 

Wenn Sie sich das erste mal mit Versicherungen beschäftigen,  werden Sie mit einer Flut von Versicherungsarten und Versicherungsbegriffen überschüttet!!!

Daher ist es im Versicherungsbereich wichtig, Prioritäten beim Versicherungsvergleich zu setzen!

Ihre Arbeitskraft sichert Ihnen  Ihr Einkommen.  Fällt diese weg und ist nicht versichert, dann werden Sie

Schwierigkeiten bei der Finanzierung Ihres Lebensunterhalts bekommen!!! Daher unbedingt einen Vergleich der

Berufsunfähigkeitsversicherungen vornehmen.

Fügen Sie, wenn auch unbeabsichtigt, anderen einen Schaden zu und sind nicht versichert, kann Sie das

tausende von Euro kosten. Für wenig Geld können Sie über den Versicherungsvergleich bei Finanzfavorit eine

passende und preiswerte Haftpflichtversicherung raussuchen.

Priorität: Zunächst also die Berufsunfähigkeitsversicherung und Haftpflichtversicherung vergleichen und abschließen!!!

 


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