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Die Risikofragen bei der KFZ-Versicherung

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Vergleich KFZ

Die Risikofragen bei der KFZ-Versicherung

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Schon seit längerer Zeit verwenden Versicherer sogenannte Risikofragen bei der Beantragung einer KFZ-Versicherung.
Ziel hierbei ist es, die schadenträchtigen Kundengruppen mit Prämienzuschlägen und weniger risikogefährdete Kunden mit Prämiennachlässen zu belegen.

Vorsicht bei falschen oder zu ungenauen Angaben bei den Risikofragen

Nur allzugern werden bei Kunden, aber auch bei Versicherungsvertretern die Angaben etwas weit ausgelegt.
Besonders wenn die Angaben die Prämie noch etwas weiter reduzieren.

Besonders heikel wird es bei den Fragen nach dem nächtlichen Stellplatz und bei der Frage nach dem Nutzer des Fahrzeugs.

Wo keine Garage vorhanden ist, kann auch keine Garage angegeben werden.
Auch wenn eine Garage vorhanden ist, so kann diese Garage nur von einem Auto verwendet werden, es sei denn es handelt sich um eine Doppelgarage.

Bei der Frage des Nutzers handeln die Versicherer zwar noch sehr kulant, aber die Bedingungen zumindest lassen dem Versicherer so ziemlich alle Möglichkeiten offen.

Deshalb muß bei der Frage der Nutzer auch wirklich jeder Nutzer, der später das Auto fahren dürfen soll, auch genannt werden.
Es ist tatsächlich so, das wenn z.B. nur der Versicherungsnehmer als Fahrer genannt wurde, nur dann ein anderer das Fahrzeug fahren darf, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr fahrtüchtig ist und Gefahr im Verzuge ist, die eine Fahrt quasi unumgänglich macht.
Mit anderen Worten :

  • Der Kumpel der mal eben schnell noch losfährt, um das Bier für die anstehende Fußballübertragung für alle zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch seinen Sohn loszuschicken, um kurz Zigarretten zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch wenn ein Kumpel Sie nachhause fährt, weil Sie aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr fahrtüchtig sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Lediglich Fälle bei denen Sie mit Ihrem Auto ins Krankenhaus gefahren werden, weil eine lebensbedrohende Situation vorliegt, besteht Versicherungschutz.
Die Aussage lebensbedrohend ist hierbei besser wörtlich zu nehmen, denn eine Grippe oder selbst ein gebrochenes Bein wäre hier nicht ausreichend.

Sofern man dieses Thema gänzlich umgehen wurde wollen und einfach frei entscheiden möchte,  jedem (Frau/Sohn/Tochter oder Kumpel) auch mal kurz das Auto geben zu können, kommt man um die Angabe „Nutzer sonstige“ nicht herum.
Dann jedoch wird es teuer !

Ein Grund mehr, hier durch einen Vergleich KFZ Versicherung mehr Vergleichsmöglichkeiten zu haben.


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