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richtige SFR Einstufungen / Sonderregelungen im Vergleich KFZ-Versicherung

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Vergleich KFZ Versicherung

richtige SFR Einstufungen / Sonderregelungen im Vergleich KFZ-Versicherung

Category:spez. KFZ Tags : 

Vergleich KFZ-Versicherung

Achten Sie unbedingt auf die richtige Angabe der sogenannten „Schadenfreiheitsjahre / SF oder SFR“ wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung vergleichen.

In vielen Fällen werden die sog. SF-Klassen von Ihrem bisherigen Versicherer nicht bestätigt da :

a.) Sie zwischenzeitlich in Ihrer KFZ-Versicherung rückgestuft worden sind aufgrund eines Schadens.
Wenn Sie noch keine Unterlagen über die Rückstufung Ihrer KFZ-Versicherung haben, kann es schnell zu einer fehlerhaften
Vergleichsberechnung kommen.

b.) Die KFZ-Versicherung wurde anfangs mit eine „Sondereinstufung“ vom Vorversicherer versichert.
z.B. Zweitwagenregelung mit eine Soforteinstufung von SF 2 (Jahre)
Wenn Sie also Ihren „Zweitwagen“ 4 Jahre gefahren sind und somit zusammen mit der Sondereinstufung
dann SF 6 Jahre haben, werden i.d.R. bei der KFZ-Versicherung nur die tatsächlich erfahrenen
4 Jahre bestätigt.

Deshalb klären Sie vorab genau die Anzahl der schadenfreien Jahre, die Ihr jetziger KFZ-Versicherer auch tatsächlich dem neuen Versicherer bestätigen würde.

Sondereinstufungswünsche / Zweitwagen im KFZ-Versicherungsvergleich

Sollten Sie bei unserem Vergleich KFZ-Versicherung einen Zweitwagen versichern wollen der mit eine Sondereinstufung versichert werden soll, dann sollten Sie folgende Dinge dabei beachten :

1. die Sondereinstufung liegt i.d.R. bei 2 Schadenfreiheitsjahren.

2. die meisten KFZ Versicherer gewähren jedoch diese Sondereinstufung nur, wenn das Erstfahrzeug ebenfalls
bei der aus der Vergleichsberechnung gewählten Versicherung versichert ist.

Wenn Ihr Erstfahzeug z.B. bei der Versicherung „A“ versichert ist und Sie über unseren KFZ-Versicherungsvergleich den
Zweitwagen bei der Versicherung „B“ als Zweitwagen-Sondereinstufung eindecken möchten, dann ist dies
nur möglich, wenn auch das Erstfahrzeug bei der Versicherung „B“ eingedeckt wird.

Ansonsten fragen Sie uns nach der passenden KFZ-Versicherung, die die Sondereinstufung auch genehmigen, wenn das
Erstfahrzeug noch bei Ihrem „alten“ KFZ-Versicherer verbleibt.

Natürlich kann sich allerdings auch ein Vergleich der KFZ-Versicherung für das Erstfahrzeug durchaus lohnen 🙂
In diesem Fall kann man dann natürlich ohne Probleme die Zweitwagenregelung anfordern.


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