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Category Archives: FAQ

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FAQ Finanzfavorit

Wann tritt die Rechtsschutzversicherung ein

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Welche Kosten werden übernommen?
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall die Gebühren Ihres Anwalts im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Werden für das Verfahren Zeugen geladen oder Sachverständige hinzu gezogen, werden auch Zeugengelder und die Honorare der Sachverständigen vom Versicherer getragen.
Außerdem werden sämtliche anfallende Gerichtskosten übernommen. Wenn Sie auch die Kosten Ihres Verfahrensgegners begleichen müssen, springt die Rechtsschutzversicherung auch für diese Kosten ein. In der Regel streckt ihr Versicherungsunternehmen auch gegen Sie verhängte Strafkautionen von bis zu 50.000 Euro (Darlehen).
Kommt es im Ausland zu einem Verfahren, zahlt die Versicherung auch für Übersetzungen der für das Verfahren notwendigen Unterlagen. Die Rechtsschutzversicherer leisten im beschriebenen Umfang bei Streitfällen in den europäischen Ländern und den Anrainerstaaten des Mittelmeeres. In anderen Gebieten gilt in der Regel ein Rechtsschutz für maximal sechswöchige Auslandsaufenthalte.
Welche Kosten werden nicht übernommen?
Nicht erstattet werden familieninterne Streitigkeiten, zum Beispiel Scheidungen und Fälle das Erbrecht betreffend. Hier wird lediglich eine anwaltliche Beratung bezahlt. Des Weiteren werden Baurechts- und Spekulationsstreitigkeiten nicht von der Versicherung übernommen. Grundsätzlich dürfen auch keine Bußgelder oder Geldstrafen aus der Rechtsschutzversicherung beglichen werden. Rechtsstreitigkeiten (mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeiten), die von Ihnen vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden, begleicht die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht finanziell.
Wie gehe ich im Schadensfall vor?
Der erste Kontakt:
Wenn es zu einem Streitfall und damit zu einem Schadensfall im Rahmen der Rechtsschutzversicherung kommt, sollten Sie sich zuerst telefonisch bei Ihrem Versicherer beraten lassen. Die meisten Anbieter haben eine mit Experten besetzte kostenfreie Hotline.
In diesem ersten Gespräch schildern Sie den Schadensfall und informieren sich über die weiteren Schritte. Ihr Versicherer kann Ihnen einen Anwalt empfehlen, an den Sie sich im Anschluss an das Gespräch wenden können. Die Vorteile: Das Versicherungsunternehmen kennt den Anwalt und kann ihn daher empfehlen. Auf der anderen Seite ist der Anwalt mit den Modalitäten des Rechtsschutzversicherers – etwa bei der Honorarabrechnung – vertraut.
Die Schadensmeldung:
Sie können selbstverständlich aber auch einen eigenen Anwalt zu Rate ziehen und mit Ihrem Fall betrauen. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Schadensmeldung. Sie muss vollständig und wahrheitsgemäß sein und dem Versicherer schriftlich zugehen. Dies kann auch Ihr Rechtsbeistand für Sie übernehmen.
Die Deckungszusage:
Vor dem Verfahren ist eine Deckungszusage Ihres Versicherers erforderlich. Erst wenn sie vorliegt übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits sicher. Generell sind Sie im gesamten Schadensfall verpflichtet, alle Fristen einzuhalten. Unerwartete Kosten während des Verfahrens müssen mit dem Versicherer abgeklärt werden. Doch darum kümmert sich in der Regel der Anwalt.
Die Wartezeit:
Grundsätzlich haben Sie nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine dreimonatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei unvorhersehbaren Streitigkeiten (beispielsweise im Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz, im Strafrechtsschutz und bei der Interessenwahrnehmung bei Kauf- und Leasingverträgen über ein neues Fahrzeug sowie beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht), sowie beim Wechsel der Versicherung. Es darf keine Unterbrechung der Versicherungszeit vorliegen. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein. Rückwirkend kann eine Rechtsschutzversicherung nicht beansprucht werden.


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FAQ Finanzfavorit

Auf welche Leistungen kommt es an ?

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Die Versicherungsunternehmen bieten dem Verbraucher Rechtsschutz für alle Lebensbereiche an. So können sich die Versicherten in den Bereichen Privatrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz gegen rechtliche Streitigkeiten absichern.
Es muss aber nicht immer ein Rechtsstreit vor Gericht ausgefochten werden, bei dem Sie die Unterstützung der Rechtsschutzversicherung benötigen. Daher sollte die ideale Rechtsschutz-Police auch folgende Leistungsmerkmale enthalten:
♦ Vorsorgliche Beratungsgespräche zu einem Schadensfall:
Manchmal reicht hier ein Telefonat mit einem Rechtsexperten, um eine juristische Frage zu klären. Aber auch die Kosten für ausführliche Beratungsgespräche mit einem Anwalt übernimmt die Versicherung, auch wenn es dann nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt.
♦ Die Wahl des Anwalts ist frei:
Bei den meisten Rechtsschutzanbietern und -tarifen können Sie im Schadensfall selbst den Anwalt bestimmen, der Sie in der Sache vertreten soll. Das Versicherungsunternehmen berät Sie auf Wunsch aber auch bei der Wahl eines geeigneten Anwalts.
♦ Kostenübernahme und Beratung bei Auslandsstreitigkeiten:
Sofern in der Police einzelne Leistungen nicht auf Deutschland beschränkt sind, genießen Sie in der Regel in allen Ländern Europas und den Anliegerstaaten des Mittelmeeres Versicherungsschutz. Manche Policen schließen sogar einen weltweiten Schutz ein. Achten Sie darauf bei Vertragsabschluss.
♦ Mediation statt Gerichtsverhandlung:
Ein Gerichtsverfahren kann ein langer und zermürbender Prozess sein. In vielen Bereichen sind die Gerichte überlastet und Verfahren ziehen sich Jahre hin. Auch ein Urteil bringt nicht immer Frieden, da es oft die Grundlage für neue Streitigkeiten ist. Eine andere Form der Streitschlichtung ist die Mediation.
Mediation ist ein Vermittlungsverfahren zwischen Streitparteien. Es ist der Versuch, den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Speziell geschulte Mediatoren versuchen dabei, eine einvernehmliche Lösung im Streitfall zu finden.
Mediatoren sind unabhängige und unparteiliche Personen. Sie dienen als Moderatoren. Ziel der Mediation ist eine verbindliche Übereinkunft, mit der die Parteien gut leben können und die somit eine gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig macht.
Häufig reichen wenige Sitzungen, um ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Daher ist die Mediation in Rechtsstreitigkeiten ein gutes Mittel, um Konflikte in kurzer Zeit verbindlich zu lösen. Viele Rechtsschutzversicherer haben die Möglichkeiten der Mediation erkannt und übernehmen hierfür die Kosten. Klären Sie daher vor Abschluss eines Vertrages, ob der Versicherer eine Mediation zur möglichen Streitbeendigung bezahlt.


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FAQ Finanzfavorit

Welche Deckungshöhen sind sinnvoll ?

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In der Regel empfiehlt es sich, eine Versicherungssumme von 200.000 Euro bis 250.000 Euro zu vereinbaren. Damit sind im Normalfall gerichtliche Streitfälle bis zur zweiten Instanz finanziell abgesichert.
Natürlich kann auch eine Police mit unbegrenzter Deckung abgeschlossen werden. Die Deckungshöhe wirkt sich auf die Beitragshöhe aus.


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FAQ Finanzfavorit

Welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz ?

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Eine Größe bei der Festlegung des Beitragssatzes für die Rechtsschutzversicherung ist die Höhe der Deckungssumme. Wählen Sie eine niedrige Deckungssumme von lediglich 100.000 Euro, zahlen Sie einen geringeren Beitrag als wenn das Versicherungsunternehmen Ihnen im Schadensfall in unbegrenzter Deckungshöhe zur Seite steht.
Ein weiterer Kostenfaktor sind die einzelnen Rechtsschutzbausteine, die Sie wählen können. Reicht eine einfache Privatrechtsschutzversicherung aus, sind die Beiträge geringer als wenn Sie ein Versicherungspaket mit beispielsweise Privat-, Berufs- und Mietrechtsschutzversicherung abschließen.


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FAQ Finanzfavorit

Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung ?

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Die Deutschen sind ein prozessfreudiges Volk. Jahr für Jahr werden viele Streitfälle vor Gericht ausgefochten. Häufig sind es keine Gewaltverbrechen, die verhandelt werden. Scheinbar harmlose Nachbarschaftsstreitereien sind in dicken Gerichtsakten protokolliert.
Mieter prozessieren gegen Vermieter, Vermieter gegen Mieter. Auch in der Arbeitswelt läuft es nicht immer harmonisch ab. Schnell sind sich die Parteien uneins und wollen ihre Differenzen nur noch über die Anwälte regeln. Doch Prozesse sind kostenintensiv. Da hilft es einem, eine starke Rechtsschutzversicherung im Rücken zu wissen.


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FAQ Finanzfavorit

Können Beiträge ausgesetzt werden ?

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Wichtig ist, dass Sie sofort auf das Versicherungsunternehmen zugehen und die Lage schildern. Unter Umständen ermöglichen die Unternehmen dann eine Ratenzahlung oder eine Beitragsaussetzung für einen definierten Zeitraum. Das sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Für den Zeitraum der ausgesetzten Zahlungen genießen Sie keinen Versicherungsschutz. Tritt in dieser Zeit ein Schadensfall auf, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Werden die Beiträge ohne vorherige Einwilligung des Versicherers nicht bezahlt, setzt dieser eine Frist. Ist nach Fristablauf nicht bezahlt worden, kann das Versicherungsunternehmen die Police kündigen und die ausstehenden Beiträge einfordern.


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FAQ Finanzfavorit

Kann die Rechtsschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden ?

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Unter Umständen kann die Rechtsschutzversicherung steuerlich abgesetzt werden. Und das, obwohl die Finanzämter bei der Steuererklärung dies explizit beim Punkt „Sonderausgaben“ ausschließen.

Um die Kosten einer Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen zu können, muss sie beruflich bedingt sein. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung besitzen. Tragen Sie einfach den Betrag bei der Anlage N unter dem Punkt „Werbungskosten“ ein.

Auch kombinierte Rechtsschutzversicherungen (beispielsweise eine Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrechtsschutzversicherung) sind steuerlich absetzbar. Beachten Sie aber, dass Sie nur die tatsächlichen Kosten für den beruflich bedingten Anteil anrechnen können.
Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wie hoch der Betrag für den Baustein des Arbeitsrechtsschutzes ist und tragen Sie die Summe in der Anlage N ihrer Steuererklärung unter Werbungskosten ein.

Damit das Finanzamt Ihre Angaben prüfen kann, müssen Sie der Steuererklärung die Bescheinigung Ihrer Versicherung als Anlage beilegen, aus der der tatsächliche Beitrag der Arbeitsrechtsschutzversicherung hervorgeht.


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FAQ Finanzfavorit

Wird die Rechtsschutzversicherung besteuert ?

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Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den Sachversicherungen und unterliegt damit einem Steuersatz von derzeit 19 Prozent. Dieser wird von den Bundesländern auf die zu zahlenden Beiträge erhoben.

Die Steuer wird von den Versicherungsgesellschaften für die Versicherungsnehmer direkt abgeführt. Der Steuersatz ist in den Beitragsabrechnungen aufgeführt. Auch wenn die Versicherungssteuer von den Ländern erhoben wird, ist sie eine Bundessteuer.

Rund zehn Milliarden Euro nimmt der Bund in Deutschland jährlich allein durch die Versicherungssteuern ein. Die Höhe der steuerlichen Abgaben ist im Versicherungssteuergesetz rechtsverbindlich festgelegt.


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FAQ Finanzfavorit

Was ist bei einer Kündigung zu beachten ?

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Entscheidend bei der Kündigung der Rechtsschutzpolice sind der Zeitpunkt des Abschlusses und die Laufzeit.

♦ Ordentliche Kündigung:
bei einer Vertragsdauer von einem Jahr oder länger kann der Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.

Bei Verträgen mit Laufzeiten über fünf Jahren können Sie die Police spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Danach verlängert sich der Kontrakt automatisch um jeweils ein Jahr und eine Kündigung ist erst wieder spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich.

♦ Außerordentliche Kündigung:
Im Schadenfall ist auch eine Außerordentliche Kündigung möglich. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können von diesem Recht Gebrauch machen.
Eine außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist dem Versicherungsnehmer außerordentlich oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich, wenn der Versicherer die Deckung ganz oder teilweise unberechtigt abgelehnt hat. Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung der Leistungspflicht zugehen.
Hat der Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle anerkannt, können beide Parteien den Vertrag ebenfalls vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner auch in diesem Fall spätestens einen Monat nach Zugang der Anerkennung der Leistungspflicht zugehen.

Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs ist auch eine außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung möglich. Sie müssen den Rechtsschutzvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung einer Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen. Dabei ist das Datum des Vertragsabschlusses zu beachten.

o Ist der Vertrag vor Januar 1991 unterzeichnet worden, besteht ein Kündigungsrecht bei Erhöhungen über 15 Prozent im Versicherungsjahr oder um mehr als 30 Prozent in drei Jahren.

o Zwischen Januar 1991 und Juni 1994 geschlossene Verträge sind bei Beitragserhöhungen von fünf Prozent des letzten Beitrags beziehungsweise 25 Prozent des Erstbeitrags kündbar. Aber nur, wenn sich die Leistung nicht erhöht. Die Kündigung ist bis zum Inkrafttreten der Erhöhung möglich.

o Verträge nach Juni 1994 können bei jeder Erhöhung der Beiträge gekündigt werden.


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FAQ Finanzfavorit

Was ist bei einem Wechsel zu beachten ?

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Besteht bereits eine Rechtsschutzversicherung und Sie wollen nur den Anbieter wechseln, achten Sie auf eine nahtlose Anschlussversicherung. Sonst kann eine Versicherungslücke entstehen, in der Sie keinen Versicherungsschutz genießen.
Endet beispielsweise der Vertrag der Rechtsschutzversicherung zum 31.Dezember um 24 Uhr eines Jahres, muss die neu abgeschlossene Police ab dem 1. Januar des Folgejahres ab 0 Uhr wirksam sein.

So vermeiden Sie zum einen eine Doppelversicherung. Zum anderen entfällt die bei Neuverträgen übliche Wartezeit von drei Monaten. Im Schadensfall greift sofort der Versicherungsschutz.


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