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Category Archives: FAQ

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FAQ Finanzfavorit

Was ist zu tun bei Veränderung der Lebenssituation ?

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Bei Veränderungen der Lebenssituation bedarf es oftmals auch der Anpassung Ihrer Versicherungsverträge.

Bei Scheidung/Trennung:
Bestand eine Familienversicherung muss geklärt werden wer den Vertrag fortführt und wer einen neuen eigenen Vertag abschlieβt.
Auf jeden Fall wird einer der beiden einen neuen Vertrag brauchen.
Ggf. wäre zu prüfen, ob die Familiendeckung der bestehenden Versicherung auf Singledeckung umgestellt wird.

Bei Zusammenzug/Heirat/Kindern:
Gründen zwei Personen einen gemeinsamen Hausstand, ist nur noch eine gemeinsame Haftpflichtversicherung notwendig.Hier wäre die jeweils ältere Haftpflichtversicherung auf den erweiterten Personenkreis zu ändern, da sie die sog. älteren Rechte hat. Die andere Police kann dann auβerordentlich gekündigt werden.In diesem Zuge sollte die vorhandene Deckung immer nochmal Überprüft werden. Ziehen die volljährigen Kinder aus, heiraten oder gründen einen eigenen Haushalt, sind sie im Regelfall nicht mehr familienversichert und sollten über eine eigene Haftpflicht nachdenken.

Bei beruflichen Veränderungen:
Hier ist der Kreis eingeschränkt. änderungen können sich z.B. ergeben, wenn der Versicherte in den öffentlichen Dienst übernommen wird oder Beamtenstatus erlangt. Viele Versicherungsunternehmen gewähren diesen Personengruppen Sonderrabatte. Es lohnt sich daher, dies der Versicherung mitzuteilen und nach einem Beitragsrabatt zu fragen.

Bei einem Wohnortwechsel:
Sofern der Versicherte seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt ist zu klären in wie weit ein Versicherungsschutz gewährt wird. Event. wäre zu kündigen und vor Ort eine neue Versicherung abzuschlieβen. Zieht ein Partner zu seinem Lebensgefährten wäre hier eine mgl. Doppelversicherung zu klären.
Bei einem Auslandsaufenthalt:
Eine in Deutschland abgeschlossene Haftpflicht schÜtzt die versicherten Personen weltweit in vollem Umfang. Jedoch schränken die meisten Assekuranzen den Zeitraum auf 12 bis 24 Monate am Stück ein.


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FAQ Finanzfavorit

Beitragsfreistellung ?

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Bei der Privathaftpflicht ist die Option der Beitragsfreistellung in den meisten Verträgen nicht automatisch optional verankert. Es handelt sich um eine Risikoabsicherung bei der die Versicherer nur Schutz gewähren wenn alle Beitragsforderungen ausgeglichen sind.
Daher werden die Gesellschaften fÜr die Dauer der Aussetzung keinen Versicherungsschutz gewähren.
In jedem Fall sollte der Kunde bei Zahlungsschwierigkeiten sofort mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen und das Problem schildern. Die Versicherungsunternehmen sind in aller Regel an einem Fortbestand des Versicherungsverhältnisses interessiert und lassen sich in vielen Fällen auf eine zeitlich begrenzte Aussetzung ein.

Der Antrag auf Beitragsfreistellung muss auf beiderseitigem Einverständnis beruhen. Er sollte schriftlich erfolgen und von beiden Vertragspartnern mit Datum versehen und unterschrieben werden. Klären Sie auf jeden Fall im Vorfeld, wie ein eventueller Versicherungsfall während er Zeit der Beitragsfreistellung von der Versicherung gehandhabt − sprich reguliert − wird und ob die Beiträge später nachgezahlt werden müssen. Bei guten Vertragskonditionen kann eine temporäre Freistellung durchaus sinnvoll sein. Willigt die Versicherung nicht in eine Aussetzung der Beiträge ein, sind Sie zur Zahlung verpflichtet, bis die Laufzeit endet. Erst dann können Sie die Haftpflichtversicherung kündigen.


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FAQ Finanzfavorit

Absetzbarkeit von der Steuer

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Haftpflichtbeiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzuges bei der Steuer geltend gemacht werden. Hier ist ein jährlicher Höchstbetrag von 2.400 Euro vom Finanzamt angesetzt. Dieser Betrag umfasst aber auch die Beiträge zur Kranken−, Unfall−, Risiko− und Pflegeversicherung.


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Kündigung einer bestehenden Privathaftpflicht

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Die Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zur nächsten Hauptfälligkeit kündbar. Die Hauptfälligkeit geht aus der Police hervor. Sollte beim ursprünglichen Abschluβ des Vertrages eine Vertragslaufzeit vereinbart worden sein die noch nicht abgelaufen ist, dann kann der Vertrag erst zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Ist die Vertragslaufzeit bereits abgelaufen, so verlängert sich er Vertrag stillschweigen jeweils um ein Jahr. In diesem Fall ist der Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit kündbar. Ist die nächste Hauptfälligkeit innerhalb der nächsten 3 Monate, sodass eine Wahrung der Kundigungfrist nicht mehr möglich ist, dann kann der Vertrag erst in dem darauffolgenden Jahr zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Im Schadenfall besteht nach Abwicklung des Schadens ein Sonderkündigungsrecht für beide Seiten (Kunde und Versicherer).


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Die Tarifdetails

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Eine gute Haftpflichtversicherung zeichnet sich durch ein ausgewogenes Preis−Leistungsverhältnis aus. Teuer muss nicht unbedingt besser sein. Sie sollten jedoch Wert darauf legen, dass alle entscheidenden Versicherungsbereiche mit der gewählten Police abgedeckt sind. Neben dem Einschluss der nahen Familienmitglieder ist die ausreichende Deckungshöhe wichtig. Der Vertrag sollte so gestaltet sein, dass änderungen und Erweiterungen jederzeit eingefügt werden können. Damit gewährleisten Sie, dass die Police immer an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst ist. Bei der Haftpflichtversicherung können Doppelversicherungen entstehen. Zieht ein Paar zusammen und besitzen beide Partner eine eigene Versicherung, kann die jüngere Police unter dem Vermerk der bestehenden Doppelung gekündigt werden. Der Partner muss daraufhin namentlich in die weiterhin bestehende Police aufgenommen werden, um ebenfalls den Haftpflichtschutz zu haben. Wichtig: Eine Privathaftpflicht gilt ausschlieβlich im privaten Bereich. Beruflich bedingte HaftungsansprÜche sind ebenso ausgeschlossen wie Schäden, die im Zuge einer Vereinstätigkeit angemeldet werden.


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FAQ Finanzfavorit

Wie verhalte ich mich im Schadensfall ?

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Melden Sie einen Versicherungsfall umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung. Sorgen Sie auβerdem dafür, dass der Schaden wenn möglich in Grenzen gehalten wird. Wischen Sie also den Rotweinfleck sofort so gut es geht aus dem Teppich oder leisten Sie nach einem Unfall erste Hilfe und verständigen sie den Rettungsdienst. Dazu sind sie verpflichtet. Machen Sie jedoch auf keinen Fall eine Schuldeingeständnis und Zahlungszusagen. Es ist im Zweifel Sache der Behörden und der Versicherung, Schadensersatzansprüche zu prüfen.

Um hinterher ein möglichst genaues Bild vom Hergang und Ausmaβ des Haftpflichtschadens zu gewährleisten, helfen Skizzen, Bild− und Tonaufnahmen, die Aufbewahrung defekter Gegenstände und Zeugenaussagen. Halten Sie den Versicherer über alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Fall auf dem Laufenden und befolgen sie die Anweisungen der Versicherungsmitarbeiter oder von der Versicherung beauftragter Experten.

Haben Sie bei Vertragsabschluss relevante Informationen unwahrheitsgemäβ beantwortet oder Vorschäden verschwiegen, kann dies bei einem damit zusammen hängenden späteren Haftungsschaden zum berechtigten Rücktritt der Versicherung vom Vertrag führen. In diesem Fall stünden Sie ohne Versicherungsschutz da und hafteten allein für den Schaden. Die wahrheitsgemäβe Beantwortung aller Fragen seitens des Versicherers ist deshalb äuβerst wichtig.


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FAQ Finanzfavorit

Welche Deckungssumme ist sinnvoll ?

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Welche Deckungssummen sind sinnvoll?

Die Privathaftpflicht ersetzt durch Sie verursachte Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. In der Regel bieten die Versicherungsgesellschaften Ihnen Summen zwischen einer und zehn Millionen Euro an. Sie selbst legen aber die tatsächliche Höhe fest.

Entscheiden Sie sich im Zweifel lieber für eine höhere Deckungssumme. Dann sind Sie im Versicherungsfall recht sicher, dass die Police die ausstehenden Zahlungen alle abdeckt und Sie nicht noch Ihr eigenes Vermögen antasten müssen. Die Beiträge für beispielsweise eine Police mit einer Deckungssumme von fünf Millionen Euro und eine Police mit zehn Millionen Deckungssumme machen im Jahr meist nur wenige Euro aus.

Welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der Versicherungsleistungen ab. Je mehr Zusatzleistungen mitversichert sind, desto mehr Risiken geht die Versicherung ein − das wirkt sich natürlich auf den Beitrag aus. Gleiches gilt für den versicherten Personenkreis. Als Single sind Sie allein der Risikoträger. Bei einem Familienhaftpflicht−Tarif sind es dagegen gleich mehrere Personen, die einen Schaden verursachen können.

Da Rentner statistisch ein geringeres Haftpflichtrisiko aufweisen, bekommen sie auch besonders günstige Haftpflichtbeitragssätze angeboten. Auch bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten bei den meisten Versicherern Sonderrabatte eingeräumt.
Generell kann eine Selbstbeteiligung den Satz weiter nach unten korrigieren. Im Schadensfall zahlen Sie aber den festgesetzten Betrag aus eigener Tasche. Erst wenn die Schadenssumme höher ausfällt, übernimmt die Versicherung den Restbetrag. Durch die langfristige Bindung an ein Versicherungsunternehmen durch lange Vertragslaufzeiten werden Ihnen in der Regel noch einmal Rabatte eingeräumt.

Auch die nächste Stellschraube am Beitragsrad können Sie selbst beeinflussen. Denn viele Gesellschaften haben einen sogenannten Schadensfreiheitsrabatt im Angebot. Heiβt: Wenn Sie in den zurückliegenden Jahren (in der Regel fünf) keinen Haftpflichtfall gemeldet haben, der reguliert wurde, gelten Sie als risikoarm und bekommen dafür einen weiteren Rabatt eingeräumt.


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FAQ Finanzfavorit

Was ist zu beachten bei Vertragsabschluss ?

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Eine möglichst hohe Deckungssumme ist ratsam. Höhere finanzielle Sicherheit kostet Sie auch einen etwas höheren Beitrag, der fällt aber in der Regel im Vergleich zu der deutlich gestiegenen Absicherung nur unwesentlich ins Gewicht.

Die Versicherer bieten − abgestimmt auf Ihre jeweilige familiäre Situation − mehrere Tarifoptionen an. Grob können Single− und Familientarife unterschieden werden. Single−Tarife schützen nur Sie als Versicherungsnehmer vor Haftpflichtansprüchen. In der Familienhaftpflicht hingegen sind auch alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen eingeschlossen. Das gilt nicht nur für Ehepaare, sondern schlieβt auch unverheiratete Lebensgemeinschaften ein.

Kinder sind mitversichert

Die Kinder sind grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr familienversichert. Der Schutz hält an, solange der Filius unverheiratet ist und seine erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hat. Das gilt auch für den Wehrdienst und die Ersatzdienste − auch wenn das Kind in dieser Zeit nicht bei den Eltern wohnt.

Immer mehr Sprösslinge zieht es während oder nach der Schule für einige Zeit ins Ausland. Auch hier gilt der Schutz der Familienhaftpflicht weltweit für maximal 24 Monate. Generell bleiben Sie − egal ob als Single oder Familie − im Ausland haftpflichtversichert. Innerhalb der europäischen Union geschieht das zeitlich unbegrenzt. Auβerhalb dieser Zone gewähren die meisten Versicherer den Schutz längstens drei Jahre.

Wichtig: Der Auslandsaufenthalt muss vorübergehend sein, Sie müssen noch Verbindungen nach Deutschland haben, etwa eine Adresse oder Bankverbindung. Das trifft etwa auf Geschäftsmänner zu, die für einige Zeit für ihre Firma im Ausland arbeiten und danach nach Deutschland zurückkehren. Wenn Sie aber auswandern, erlischt die Haftpflichtversicherung und Sie müssen sich in Ihrem neuen Heimatland haftpflichtversichern.


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FAQ Finanzfavorit

Welche Kosten werden im Schadenfall nicht übernommen ?

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In bestimmten Fällen haftet Ihre Versicherung nicht. Dies liegt vor, wenn Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben und bei strafbaren Handlungen. Auch gegen Sie verhängte Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen werden nicht übernommen. Ein Haftungsausschluss liegt ebenfalls vor, wenn Sie bei der Jagd jemandem Schaden zufügen. Dasselbe gilt bei Pferde−, Rad− oder Kraftfahrzeugrennen sowie bei der Teilnahme an Box− oder Ringkämpfen.

Ein Schaden an Ihnen selbst oder Ihrem Eigentum ist ebenfalls nicht Sache Ihrer Haftpflichtversicherung, da sie lediglich für Schäden anderer Personen geradesteht. Dies schlieβt alle Personen mit ein, die in Ihrem Haushalt leben oder die im Vertrag mitversichert sind. Beispiel: Fällt Ihrer Frau die teure Glasvase herunter und zerspringt in tausend Teile, lehnt Ihre Familienhaftpflichtversicherung die Regulierung ab.

Wenn Sie beispielsweise nett sein wollen und einem Bekannten beim Umzug helfen, sollten Sie sich ebenfalls vorsehen. Hier unterscheiden sich die Policen deutlich. Manche Versicherer bieten bei Gefälligkeitsarbeiten oder Freundschaftsdiensten keinen Versicherungsschutz. Da für den Gebrauch von Fahrzeugen − egal ob Kraft−, Luft− oder Wasserfahrzeuge − eigene Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden müssen, ist die Privathaftpflichtversicherung bei solchen Schäden auch nicht zuständig.

Einige Risiken separat versichern

Einige weitere besondere Risiken sind in der privaten Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht enthalten. Sie werden über gesonderte Versicherungen abgesichert, wie zum Beispiel die Tierhalterhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus− und Grundbesitzerhaftpflicht oder die Gewässerschadenhaftpflicht.

Sollten Sie bei Vertragsabschluss eventuelle Vorschäden dem Versicherer verschwiegen haben, kann dies im Versicherungsfall deshalb bis zur Kündigung und damit dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Daher sind wahrheitsgemäβe Angaben bei Vertragsabschluss absolut wichtig. Haben Sie aber alles richtig gemacht und es kommt zu einem Privathaftpflichtfall, informieren Sie sofort Ihre Versicherungsgesellschaft darüber. Das sollte spätestens eine Woche nach dem Vorfall passiert sein.

Schildern Sie dabei den genauen Schadenshergang mit allen relevanten Informationen. Eventuell haben Sie auch Bilder oder Skizzen zur Verdeutlichung parat. Wichtig: Gestehen Sie gegenüber dem Geschädigten keine Schuld ein und zahlen Sie keinen Cent Schadensersatz. Dies ist Sache des Versicherungsunternehmens. Halten Sie darüber hinaus den Versicherer über alle Vorgänge wie Gerichtstermine oder Mahnbescheide auf dem Laufenden.


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FAQ Finanzfavorit

Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen ?

Category:Privathaftpflicht Tags : 

Ab Erhalt der Police beziehungsweise der Annahmebestätigung seitens des Versicherers sind Sie versichert, frühestens jedoch ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Wartezeiten existieren bei der privaten Haftpflicht nicht.

Die Versicherung kommt für alle Schäden auf, die Sie und die mit Ihnen versicherten Personen anderen Menschen zufügen. Sie deckt dabei das finanzielle Risiko ab und prüft die Forderungen gegen Sie. Abgedeckte Risiken sind Personenschäden (Verletzung, (bleibende) Gesundheitsschädigung und Tod), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum anderer), Vermögensschäden (etwa Ersatzansprüche bei durch Sie verursachte entgangene Gewinnen) und Mietsachschäden (beispielsweise wenn Sie einen Wasserschaden verursachen und dadurch das Mieteigentum eines anderen beschädigt wird).

Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die direkten Schadenskosten, sondern bezahlt auch eventuelle Gerichtskosten und alle damit einhergehenden Kosten. Bei Bagatellschäden kann es sich für Sie aber lohnen, die paar Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Denn den Versicherer kosten diese Kleinigkeiten durch den entstehenden Verwaltungsaufwand oft viel mehr als die eigentliche Schadenssumme. So kann es leicht passieren, dass er den geschlossenen Vertrag irgendwann nach einem weiteren Schaden seitens der Haftpflichtversicherung gekündigt wird und Sie ohne Haftpflicht−Schutz dastehen.


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