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Category Archives: Privathaftpflicht

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FAQ Finanzfavorit

Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen ?

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Ab Erhalt der Police beziehungsweise der Annahmebestätigung seitens des Versicherers sind Sie versichert, frühestens jedoch ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Wartezeiten existieren bei der privaten Haftpflicht nicht.

Die Versicherung kommt für alle Schäden auf, die Sie und die mit Ihnen versicherten Personen anderen Menschen zufügen. Sie deckt dabei das finanzielle Risiko ab und prüft die Forderungen gegen Sie. Abgedeckte Risiken sind Personenschäden (Verletzung, (bleibende) Gesundheitsschädigung und Tod), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum anderer), Vermögensschäden (etwa Ersatzansprüche bei durch Sie verursachte entgangene Gewinnen) und Mietsachschäden (beispielsweise wenn Sie einen Wasserschaden verursachen und dadurch das Mieteigentum eines anderen beschädigt wird).

Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die direkten Schadenskosten, sondern bezahlt auch eventuelle Gerichtskosten und alle damit einhergehenden Kosten. Bei Bagatellschäden kann es sich für Sie aber lohnen, die paar Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Denn den Versicherer kosten diese Kleinigkeiten durch den entstehenden Verwaltungsaufwand oft viel mehr als die eigentliche Schadenssumme. So kann es leicht passieren, dass er den geschlossenen Vertrag irgendwann nach einem weiteren Schaden seitens der Haftpflichtversicherung gekündigt wird und Sie ohne Haftpflicht−Schutz dastehen.


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FAQ Finanzfavorit

Welche Zusatzbausteine wären sinnvoll ?

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Einige Versicherer bieten eine sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzleistung an. Wenn Sie durch eine Person einen Schaden erlitten haben und diese weder privathaftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, bekommen Sie normalerweise keinen Schadenersatz. Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Vor einem solchen Szenario bewahrt die Forderungsausfalldeckung. Sie springt in solchen Fällen ein und leistet Schadenersatz.

Wichtig: Ihre Privathaftpflichtversicherung zahlt in der Regel erst, wenn Sie als Versicherter alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um den Schadenersatz von dem Verursacher selbst zu erhalten. Darüber hinaus leistet die Versicherung in aller Regel erst ab einer bestimmten Schadenshöhe.

Die Vorsorgeversicherung sichert den Versicherungsschutz für neue Risiken (wie eine zusätzliche versicherte Person oder einen Hund) ab dem Zeitpunkt, wo etwa der neue Lebenspartner in den Haushalt mit einzieht. Die Vorsorgeversicherung gilt nur für den übergang. Innerhalb bestimmter Fristen − sie schwanken je nach Versicherer − muss dann beispielsweise für den Hund eine separate Hundehaftpflicht abgeschlossen werden oder beim neuen Lebenspartner die Single−Haftpflicht in eine Familienhaftpflicht umgewandelt werden.

Versicherung kann für Schäden durch Kinder haften
Für bestimmte Personenkreise sind darüber hinaus spezielle Bausteine sinnvoll. Eltern können ihre deliktunfähigen Kinder mitversichern.
Wichtig: Generell sind Kinder unter sieben Jahren (im Straβenverkehr bis zehn Jahre) nicht schuldfähig. Liegt seitens der Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vor, lehnt die Haftpflicht die Regulierung von Schäden ab. Viele Eltern zahlen den durch die Sprösslinge angerichteten Schaden aber aus eigener Tasche, obwohl sie nicht müssten. So vermeiden sie unangenehme Situationen. Mit der Klausel der Mitversicherung deliktunfähiger Kinder ersetzt der Versicherer auch diese Schäden anstandslos.

Für Mieter ist der Haftungseinschluss bei Mietschäden wichtig. Fällt Ihnen beispielsweise der Föhn ins Waschbecken und beschädigt es, übernimmt Ihre Haftpflicht die Kosten des Austauschs. Bleiben wir im häuslichen Umfeld. Wer schon einmal seinen Wohnungsschlüssel verloren hat, kennt das Problem: Oft muss dann die ganze Schlieβanlage ausgetauscht werden, um Missbrauch vorzubeugen. Das kann teuer werden. Deshalb ist der Einschluss der Haftung bei Verlust fremder privater Schlüssel entscheidend. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall alle anfallenden Kosten.

Auf der anderen Seite kann für Hauseigentümer eine Mitversicherung von Bauvorhaben den finanziellen Druck bei Haftungsschäden mindern. Sie reguliert jedoch nur Schäden bei kleineren Bauvorhaben. Bei einem gröβeren Umfang ist die Bauherrenhaftpflicht zu empfehlen. Wer etwa als Tagesmutter fremde Kinder betreut und somit eine Aufsichtspflicht hat, sollte auf den Einschluss dieses Aspekts in der Privathaftpflichtpolice achten.

Nicht alle Lebensbereiche werden durch die private Haftpflicht abgedeckt. Für Halter von Pferden und Hunden gibt es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen. Beim Besitz eines Hundes ist in manchen Bundesländern mittlerweile eine Hundehaftpflicht sogar zwingend vorgeschrieben. Daneben gibt es zum Beispiel die Gewässerhaftpflicht und die Bauherrenhaftpflicht.

In den Standart−Katalog der Privathaftpflichtversicherung kann der Kunde bei Bedarf aber auch weitere Bausteine einfügen lassen. Einige mögliche Absicherungen stellen wir Ihnen im Folgenden vor:
Schäden durch minderjährige Kinder
Mietsachschäden
Kleinere Bauschäden
Schäden im Rahmen der Fremdkinderbetreuung
Gefälligkeitsschäden
Schäden bei der Ausübung von Ehrenämtern
Manche Versicherer übernehmen beispielsweise bei entsprechender Ausweitung der Police durch minderjährige Kinder verursachte Schäden. Gesetzlich sind Kinder bis sieben Jahre − im Straβenverkehr sogar bis zehn Jahre − nicht schuldfähig. Ohne Aufsichtsverletzungspflicht seitens der Eltern haben Geschädigte eigentlich keinen Anspruch auf Schadensersatz. Auf Wunsch der Eltern können aber auch deliktunfähige Kinder in den Versicherungsschutz zusätzlich mit aufgenommen werden.

Für Mieter bietet sich die Absicherung gegen Mietsachschäden bis zur Höchstgrenze der Deckungssumme an. Vergessen Sie etwa einen Pfanne auf der heiβen Herdplatte und es kommt in der Folge durch Feuer zu Schäden in der Wohnung, reguliert die Haftpflicht die Misere. Ein üblicher Fall ist der Verlust der Hausschlüssel. Bei gröβeren Mietparteien geht dies gehörig ins Geld, da die gesamte Schlieβanlage des Hauses ausgetauscht werden muss. Ist dieser Haftungsgrund in die Haftpflicht integriert, ist der Versicherte auch hier vor eigenen Kosten geschützt.

Besondere Zusatzversicherungen sind für Vermieter entscheidend

Für Vermieter und Eigentümer kann dagegen eine Mitversicherung kleinerer Bauschäden sinnvoll sein. Geschieht beispielsweise im Zuge eines An− oder Umbaus ein Unfall, haftet die Haftpflicht. Bei der Betreuung fremder Kinder − etwa als Tagesmutter − besteht eine erhöhte Aufsichtspflicht. Dass auch in diesem Umfeld angerichtete Schäden von der Versicherung übernommen werden, setzt einen dementsprechenden Zusatz im Vertrag voraus. Weitere Zusatzdeckungen können für Gefälligkeitsschäden und in der Ausübung eines Ehrenamts (beispielsweise als Elternbeirat in der Schule) verursachte Schäden vereinbart werden. öffentliche und hoheitliche Ehrenämter (zum Beispiel als Laienrichter oder Bürgermeister) sind davon ausgenommen.


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FAQ Finanzfavorit

Wie wichtig ist eine Privathaftpflicht ?

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″Eine private Haftpflichtversicherung − wozu brauche ich die?″: Diese Frage wird in rund 30 Prozent der deutschen Haushalte gestellt. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Vermögensberatung 2011. Dabei ist die Privathaftpflicht einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn jeder Bürger haftet per Gesetz für alle Schäden, die er anderen zufügt − in voller Höhe und lebenslang.

Viele Verbraucher sind sich jedoch nicht bewusst, welche Konsequenzen das auf ihr Leben haben kann. Stellen Sie sich vor, sie sind auf einer Garten−Party und verschütten aus Versehen ein Glas Rotwein über das Smartphone des Gastgebers. Der Vorfall ist ärgerlich, das neue Gerät kostet aber nur wenige hundert Euro. Das können Sie wahrscheinlich noch verschmerzen. Eventuell muss die Summe in Raten abgestottert werden. Doch Ihr Leben ist dadurch nicht ruiniert. Anders sieht es aus, wenn Sie auf derselben Party am Grill den groβen Zampano spielen, Spiritus in die Flamme gieβen und eine Stichflamme den Gastgeber versengt.

Sie zahlen die Krankenkosten, den Verdienstausfall, Schmerzensgeld, eventuell den Umbau von Haus und Auto. Summen deutlich über einer Million Euro kommen da ganz schnell zusammen. Solch eine Belastung kann ein Normalverdiener in seinem ganzen Leben nicht aufbringen. Neben den moralischen Vorwürfen sind Sie ab diesem Vorfall zeitlebens in der Zahlungspflicht und finanziell ruiniert. Genau vor dieser Gefahr sichert eine Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich den Versicherten.

Privathaftpflicht ist keine Pflicht, aber ein Muss

Ihre Assekuranz prüft einen von Ihnen verschuldeten Personen− oder Sachschäden und übernimmt alle entstehenden Kosten bis zur vertraglich festgelegten Höchstgrenze. Verbraucherschützer wie Versicherungsexperten plädieren daher seit langem einhellig: Eine Privathaftpflicht benötigt jeder. Damit auch langwierige und teure Schäden komplett von der Versicherung getragen werden, sollte die Deckungssumme ausreichend hoch angesetzt sein. Diese kann der Versicherungskunde selbst bestimmen. Versicherungsexperten raten zu einer Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Da der Beitragsunterschied minimal ist, sind Abschlüsse über fünf oder zehn Millionen Euro aber durchaus in Erwägung zu ziehen.

Auch wenn es der Name vermuten lässt: Nicht Jeder benötigt eine eigene Privathaftpflicht−Police. Der Partner und die Kinder können ebenfalls unter den ″Schutzschirm″ der Versicherung schlüpfen. Bei Kindern endet der Versicherungsschutz nicht automatisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Sind sie unverheiratet, gilt der Schutz bis zur Beendigung der ersten Lehre oder des Studiums. Als Faustregel gilt: Sobald der Nachwuchs berufstätig ist und das erste richtige Einkommen erzielt, steht eine eigene Haftpflichtversicherung an. Solle der Personenkreis über den Versicherten hinaus erweitert werden, muss aber die Police angepasst werden. Das ist bei den Versicherungsunternehmen problemlos machbar.

Achtung: Der Single−Tarif der Privathaftpflichtversicherung wird dann in einem Familientarif umgewandelt. Da mehr Personen für die Assekuranz statistisch ein höheres Versicherungsrisiko bedeuten, sind die Beiträge im Familientarif in aller Regel höher als in der Single−Ausführung.

Assekuranz prüft Schadensansprüche Dritter genau

Die Haftpflicht zahlt nur, wenn der Versicherte auch tatsächlich Schuld an einem Schaden ist. Daher prüft die Gesellschaft Schadensansprüche genau und weist sie eventuell als unbegründet ab. Ist der Versicherungsgegner mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg offen. Auch hier vertritt die private Haftpflichtversicherung sowohl ihre als auch die Interessen des Versicherten und übernimmt die Kosten des Rechtsstreits. Gegenseitige Schadensersatzansprüche innerhalb der versicherten Familie sind ausgeschlossen.

Grundsätzlich springt die Versicherung nur ein, wenn der Kunde einen Schaden unabsichtlich verursacht hat. Zerstört oder verletzt er absichtlich etwas oder jemanden, ist dies ein Fall für den Haftungsausschluss der Versicherung. Besprüht beispielsweise der jugendliche Sohn einen Zugwaggon und wird erwischt, muss die Familie die Schadensersatzansprüche der Bahn selbst tragen. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer etwa aus Wut über den Nachbarn diesem ein Bein stellt und ihn dadurch verletzt.
Sobald Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen dafür. Und so ein Fall tritt schneller ein, als Sie vielleicht denken. Sie leihen sich beispielsweise das sündhaft teure und nagelneue Notebook eines Bekannten aus. Aus Versehen kippen Sie beim Schreiben die volle Kaffeetasse über das gute Stück − Totalschaden.

Hier geht es um einige hundert oder tausend Euro. Das könnten Sie vielleicht noch aus eigener Tasche bezahlen. Anders sieht es schnell bei Personenschäden aus, die Sie verursachen. Hier übersteigen die Forderungen gerne die Millionengrenze. Das bedeutet für die meisten von uns den finanziellen Genickbruch.

Eine Haftpflichtversicherung rettet Ihnen in solchen Fällen das finanzielle überleben. Denn sie gewährt Ihnen den Kostenschutz für Schadensersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftung ergeben und gegen Sie geltend gemacht werden. Sie ist keine Pflichtversicherung, doch besitzen schätzungsweise 75 Prozent der Deutschen aufgrund der hohen Haftungsgefahren eine private Haftpflichtversicherung.

Versicherung übernimmt die Prüfung der Ansprüche

Die Versicherung kommt für alle Schäden auf, die der Versicherte und die eventuell mitversicherten Personen anderen fahrlässig oder grob fahrlässig zufügen. Darunter fallen sowohl Personen−, Sach− und Vermögensschäden als auch Mietsachschäden. Tritt ein Schaden ein, untersucht die Versicherungsgesellschaft, ob und in welcher Höhe Schadenersatz besteht, und begleicht für Sie den Schaden oder wehrt unbegründete Ansprüche ab.

Gerade wenn Menschen betroffen sind, summieren sich die Beträge im Schadensfall rasch auf. Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente können zu Buche schlagen. Damit Sie auf der finanziell sicherere Seite sind und auch solch hohe Summen durch Ihre Police abgedeckt werden, sollten Sie die Versicherungssumme möglichst hoch wählen.

Sonst reicht im schlimmsten Fall das Geld der Versicherung nicht aus und Sie müssen einen hohen Restbetrag aus eigener Tasche obendrauf legen. Wir raten dazu, eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro zu vereinbaren.

Mit der privaten Haftpflichtversicherung ist auf alle Fälle der Versicherungsnehmer geschützt. Wenn Sie Familie haben, lohnt sich der Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung. Dann sind auch Ihr Partner und die Kinder mitversichert.


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FAQ Finanzfavorit

Wofür leistet die Privathaftpflicht ?

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Haftpflichtschäden werden unterteilt in die Kategorien Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Während sich Personenschäden und Sachschäden noch selbst erklären
sind Vermögensschäden doch erklärungsbedürftig.

Ein Vermögensschaden ist etwa dann gegeben, wenn ein Dritter einen finanziellen Nachteil erleidet ?
Wichtig: Ersatz für Vermögensschäden werden in der Privathaftpflichtversicherung nur im ursächlichen Zusammenhang mit einhergegangenen Personen− u. Sachschäden!

Weitere im Leistungsumfang enthaltene Schadensarten

Welche Schadensauslöser im Einzelnen vom Versicherungsumfang abgedeckt sind, hängt vom gewählten Tarif und den jeweiligen Vertragskonditionen ab. Es gibt jedoch gewisse Standardleistungen, die bei Haftpflichtpolicen üblicherweise enthalten sind.

Dazu gehören beispielsweise sogenannte Allmählichkeitsschäden. Diesen Schäden liegen Ereignisse zugrunde, die nicht unmittelbar, sondern erst nach einiger Zeit negative Folgen haben. Bedingt werden können Allmählichkeitsschäden unter anderem durch Feuchtigkeit oder extreme Temperaturen.

Zahlreiche Privathaftpflicht−Policen kommen ferner standardmäβig für Schäden Dritter auf, die im Rahmen von sogenannten Gefälligkeitsdiensten beziehungsweise unbezahlter Hilfeleistung entstehen. Ein Gefälligkeitsdienst ist zum Beispiel die unentgeltliche Mithilfe beim Umzug von Bekannten oder Freunden.

Viele Tarife der Privathaftpflicht sehen zudem die Kostenübernahme für Schäden vor, die durch öltanks auf dem Grundstück oder im Haus bedingt sind. Bezüglich des Fassungsvermögens mitversicherter Öltanks ist in der Regel eine maximale Literanzahl vorgegeben.

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht ist in der Regel weltweit gültig. Innerhalb Europas besteht der Schutz ? je nach gewähltem Tarif ? zeitlich begrenzt oder unbegrenzt. Auβerhalb Europas ist der Versicherungsschutz üblicherweise auf eine im Vertrag festgesetzte Zeitspanne begrenzt.

Neben den Leistungen, die bei vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung bereits automatisch inbegriffen sind, gibt es verschiedene Zusatzleistungen. Diese können ? je nach dem individuellen Versicherungsbedarf ? optional und meist gegen einen geringen Aufpreis in den Vertrag mit aufgenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Forderungsausfalldeckung, Schlüsselschäden sowie die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder.


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FAQ Finanzfavorit

Wie ändere ich meine Privathaftpflicht ?

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In der Regel reicht ein formfreies Schreiben an den Versicherer aus. Dieser wird dann ein sog. änderungsangebot erstellen. Wenn Sie sich von uns betreuen lassen rufen Sie uns einfach an und wir veranlassen gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Schritte.


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