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KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung die Ab- bzw. Ummeldung eines Fahrzeuges

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Was wird benötigt für eine Abmeldung ?

Um ihr Fahrzeug bei ihrer Zulassungsstelle abmelden zu können, benötigen Sie lediglich die Kennzeichen und einen Personalausweis.
Wenn sie dann auch die entsprechenden Gebühren zur Hand haben, dauert das Abmelden selbst nur ein paar Minuten sofern man die Wartezeiten bei der Zulassungsstelle mal außen vor lässt.
Sollte das Fahrzeug allerdings für immer aus dem Verkehr gezogen werden, benötigen sie zusätzlich noch einen Verwertungsnachweis des zuständigen Schrottplatzes.

Was ist bei einer Ummeldung aufgrund eines Verkaufs zu beachten ?

Zunächst sollten sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag verwenden den sie im Internet überall auch als Download erhalten.

Zusätzlich sollten sie jedoch auch unbedingt in diesem Kaufvertrag klar regeln, wer die Ab- bzw. Ummeldung durchzuführen hat und vor allem auch bis wann.

Nur mit solch einer klaren Regelung kann notfalls rechtlich gegen Unstimmigkeiten bezüglich verspäteter oder noch nicht erfolgter Ab- bzw. Ummeldung vorgegangen werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang !

Entgegen vieler Artikel auch im Internet ist es leider nicht so, dass sie dadurch verhindern, dass der Käufer weiter mit Ihrer Versicherung herumfahren kann.
Der Gesetzgeber schreibt zwingend vor, das jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Verkehr teilnimmt haftpflichtversichert sein muss und das der Versicherer zunächst einmal immer im Schadenfall zu leisten hat.

Damit einhergehend würden sie als Verkäufer durchaus im Fall eines Schadens, verursacht durch den Käufer der das Fahrzeug noch nicht umgemeldet hat, von ihrer Versicherung hochgestuft, da der Schaden von ihrer Versicherung getragen werden musste.

Prinzipiell haben Sie in einem solchen Fall lediglich zivilrechtlich die Möglichkeit, den Käufer auf Schadensersatz zu verklagen !

In wie weit sich event. ihr Versicherer darauf einlässt, auf eine Hochstufung zu verzichten und selbst gegen den Käufer Regress zu nehmen, müsste im Einzelfall mit dem Versicherer abgeklärt werden.
Wir glauben allerdings nicht, das sich Versicherer darauf einlassen da dies mit einem erheblichen Verwaltungs- u. Kostenaufwand verbunden wäre und rechtlich eigentlich auch nicht das Problem des Versicherers ist.

Unser Tipp !
Überlegen Sie es sich gut, wem sie das Vertrauen auf eine fristgerechte Ummeldung und eine bis dahin unfallfreie Fahrt schenken wollen !


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Das Rentensystem

Gesetzliche Rente – vom Tannenbaum zum Atompilz

Category:Vorsorge Tags : 

Bekannt ist es ja eigentlich schon längst, aber deshalb ist es kein Grund, nicht doch nochmal an die Problematik zu erinnern.

Der Generationenvertrag

Die gesetzliche Rente ist seit ihrer Einführung als Altersvorsorge umlagefinanziert. Unter dem Begriff Generationenvertrag ist somit gemeint, dass man eben nicht für sich in die „Rente“ einzahlt wie wir das von unserer privaten Altersvorsorge her kennen,  sondern die Rentner finanziell unterstützen, die aktuell Rente beziehen.

Dies hört natürlich keiner gern und schon gar nicht die aktiven Rentner selbst, wo doch jeder bis zum „Schluss“ selbständig sein möchte und nicht Danke für erhaltene finanzielle Unterstützung sagen will,  zumal die jetzigen Rentner ja schließlich selbst jahrzehntelang in die Vorsorge eingezahlt haben.

Auch der Staat entschärft diese Tatsache dadurch, indem die Zahlungsverpflichtung von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger übernommen wird
und nicht von jedem einzelnen Beitragszahler.

Natürlich tragen wir indirekt die Zahlungsverpflichtung über die Beitragspflicht zur Rentenversicherung und über die Tatsache das staatliche Zahlungsverpflichtungen letztendlich immer unsere sind.

Auch die Entwicklung des Rentensystems mit ihrer Berücksichtigung der geleisteten Beiträge und der Zahlungsdauer suggeriert ein wenig, dass man für sich selbst vorsorgen würde, aber dies ist nur bedingt der Fall.

Nach wie vor sollen die aktiven Beitragszahler für die bestehenden Rentenverpflichtungen aufkommen. Lediglich der eigene spätere Anspruch, wieviel
man später selbst als Rentner von den eingezahlten Beiträgen abbekommt,  wird über das Rentensystem gesteuert.

Vom Tannenbaum zum Atompilz

144023 1710 - Gesetzliche Rente - vom Tannenbaum zum Atompilz

 

Solange die Anzahl der Beitragszahler und die Summe der geleisteten Beitragszahlungen deutlich höher ist als die zu leistenden Renten, solange funktioniert das Rentensystem.

Doch wenn sich dieses Verhältnis umkehrt, dann haben wir alle ein massives Problem mit unserer Altersvorsorge !
Auch wenn der Staat die Zahlungsverpflichtung innehält, so verfügt der Staat letztendlich auch nur über die Gelder, die ihm seine Bevölkerung zur Verfügung gestellt hat.

Mit anderen Worten :
Der Staat gleicht bereits jetzt schon Defizite in den Rentenkassen aus und egal woher das Geld auch im Detail kommt, es ist und wird vor allem immer unser Geld sein.
Wir werden sehr bald kontinuierlich und deutlich zu spüren bekommen, was es heißt, wenn das Geld knapp wird.

Ein Stück weit kennen wir ja eigentlich dieses Gefühl zumindest mit unseren eigenen privaten Finanzen, wenn am Ende des Einkommens noch viel zu viel Monat übrig bleibt.

Wer ist schuld an der Misere der Altersvorsorge ?

Um zuerst einmal zwei Dinge vorwegzunehmen  :
1. Das Rentensystem hat tatsächlich mal gut funktioniert und auch sehr lange !
Und….noch wichtiger !
2. Unser Rentensystem wird später in der Zukunft auch wieder richtig funktionieren ! Warum ?

Unser Rentenproblem ist ein bisschen vergleichbar mit einem Tsunami, eine riesen Flutwelle, die schon vor über 30 Jahren gesichtet wurde, die irgendwann auf die
Küste treffen wird und ihre Wirkung an den Menschen auslässt, die sich dann in der nähe der Küste aufhalten.
Doch nach all dem Leid, wird das Wasser sich zurückziehen und wenn dann erst einmal alles wieder aufgebaut wurde, werden sich künftige Generationen das Ganze nur noch als Geschichte anhören.
Auch im Rentensystem sind es die Jahrgänge zwischen 1960 bis ca. 1970,  die den Tsunami darstellen, da zu wenig Kinder von diesen Jahrgängen gezeugt wurden. Später werden zwar diese wenigen Nachkommen ebenfalls auch nur auf weitere wenige Nachkommen treffen, aber das wäre dann trotzdem einigermaßen handelbar, da sie selbst dann auch nur noch eine kleinere Anzahl an Rentnern darstellen.

Dies ist zwar prinzipiell tröstlich, hilft aber den betroffenen Generationen leider gar nicht !

Evolutionsauftrag verfehlt !
(mit einem gewissen Augenzwinkern !)

Das mit der Natur ist schon so eine Sache !
Da gibt sich die Natur alle Mühe durch höchst komplizierte biochemische Prozesse sicherzustellen, dass die Art sich ausreichend vermehrt und dadurch erhalten bleibt und dann entsteht da der Homanoid und entwickelt auch noch ein ausgeprägtes Bewußtsein und Intelligenz, dass ihn darüber nachdenken lässt, ob er sich wirklich die Mühe machen soll, für Nachkommen zu sorgen.
Kinder zu erziehen und zu versorgen ist nämlich nicht nur äußerst anstrengend, sondern auch noch verdammt teuer !
Die Folge : Wir haben einfach zu wenig Kinder gezeugt, die später für unsere Renten aufkommen könnten.

Somit haben wir erst einmal alle Schuld.

Die Regierung / Politiker

Um auch hier gleich eines vorweg zu sagen, die jetzigen Politiker tragen nur einen relativ geringen Anteil an Mitschuld an der Misere unserer Altersvorsorge.
Das einzige, was man den jetzigen Politikern vorwerfen könnte wäre die Tatsache, dass immer noch nicht deutlich genug das Problem Rente ausgesprochen und vor allem deutlich genug angegangen wird.
Stattdessen wurde mit Riester eine geförderte private Altersvorsorge eingeführt und seit längerem erhält jeder Bürger, der in die
ges. Rente einzahlt, unaufgefordert Informationsschreiben über die möglicherweise zu erwartenden Rentenansprüche.

Für uns zwei Maßnahmen die im Grunde schon klar ausdrücken was nötig sein wird !

  1. Private Altersvorsorge durch z.B. Riester oder anderen Formen der Vorsorge
  2. Die Regierung scheint sich schon mal abzusichern nach dem Motto :
    “ Sagt nicht, ihr hättet von nichts gewusst, wir haben euch regelmäßig informiert“
    Oder warum sonst nimmt die Regierung bei ca. 40 Mio. Schreiben ca. 20 Mio unserer Steuergelder für das Porto in die Hand,
    um uns anzuschreiben ?

Eine größere Schuld lastet da schon eher auf vielen Generationen von Politikern davor, da das Problem bereits tatsächlich seit mehr als 30 Jahren bekannt ist.
Es ist schon erschütternd festzustellen, wie gnadenlos und konsequent dieses Problem Rente runtergespielt bzw. ignoriert wurde.

Trotzdem muss auch hier ein gewisses Maß an Nachsicht gegeben werden, da ein konsequentes Handeln im Bereich der Vorsorge auch ein Stück weit systembedingt einfach nicht möglich war und ist.

  1. Sind es wir selbst, die zwar die Regierungen kritisieren über dessen Fehlverhalten, aber andererseits auch die möglichen Repressalien, die ein konsenquentes Handeln mit sich bringen würde, nicht akzeptieren.
  2. Unsere Politiker sind professionell…..mit professionell soll hier allerdings nicht die Arbeitsweise, sondern eher die Einkommensabhängigkeit gemeint sein.
    Wie soll ein Politiker im Namen des Volkes bittere Einschnitte bei der Altersvorsorge, die zur Sanierung des Rentensystems notwendig wären, umsetzen, wenn wir Ihn dann durch z.B. Wahlen in die Arbeitslosigkeit schicken.
    Da ist es schon menschlich nachvollziehbar, wenn sich ein Politiker einfach sagt: „Ach lass das Thema lieber meine Nachfolger angehen, damit mein Auskommen gesichert bleibt“.
    Es ist dann auch logisch, dass mit zunehmenden Druck der Bevölkerung die Maßnahmen, wie z.B. mit der Riester Rente, eher Verhalten bleiben.
    Welcher Politiker will denn schon seine Wähler so verärgern, dass er seinen Job verliert ?

Somit sind am Ende tatsächlich wieder wir alle selber schuld, weil wir konsequentes Handeln zwar von den Politikern erwarten, aber die tatsächlichen Konsequenzen nicht tragen wollen.
Leider gibt es jedoch keinen Anderen, den man die unangenehmen Konsequenzen aufbürden könnte, außer uns selbst.

Fazit

Alles meckern hilft nichts, die jetzigen Generationen müssen Altersvorsoge betreiben, ob es ihnen nun gefällt oder nicht.
Und nicht nur das !
Es wird auch Altersvorsorge in einem Umfang nötig sein, die uns finanziell schmerzen wird.
Dies ist wohl auch der Grund, warum definitiv nicht genug Altersvorsorge betrieben wird.
Wir sind einfach nicht bereit, Einschnitte hinzunehmen, dies lassen wir auch Politiker spüren, die das zu fordern versuchen.
So sehr wir dass menschlich alles nachvollziehen können, so sehr stellt sich jedoch die Frage, wer soll es später dann bezahlen ?
Und wenn es keinen gibt der bezahlt, wie hoch wird dann die Armut jedes Einzelnen ausfallen ?


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Ehe

Auch abgetretene Vorsorgeverträge fallen in den Versorgungsausgleich

Category:Vorsorge Tags : 

Drum prüfe, wer sich ewig bindet…

Nicht immer geht eine Lebenspartnerschaft tatsächlich ein Leben lang gut und schnell wird aus dem Versprechen „In guten wie in schlechten Zeiten“ eher ein Streit und zwar ums Geld nach einer Trennung.

In diesem Zusammenhang ist bei der Frage der Behandlung von Versorgungsausgleichen bei abgetretenen Vorsorgeverträgen ein Urteil ergangen.

Der Bundesgerichtshof  hat am 07.08.2013 unter dem Aktenzeichen XII ZB 673/12 ein Urteil gefällt in dem dem Ausgleichsberechtigten
auch dann ein Ausgleichsanspruch zugestanden wird, wenn der Vorsorgevertrag für die Besicherung eines Kredites abgetreten wurde.

Solange die gestellte Sicherheit in Form eines Vorsorgevertrages noch nicht vom Gläubiger verwertet wurde, stünde die im Vorsorgevertrag verbriefte Leistung dem Ehegatten zu und würde somit den Kreditgeber wirtschaftlich nicht berühren.

Versorgungsausgleich

Somit handelt es sich bei abgetretenen Vorsorgeverträgen weiterhin um ein Versorgungsanrecht, das ausgeglichen werden muß.
Allerdings erfolgt der Ausgleich zunächst „nur“ in Form eines richterlich zugesprochenen Anrechts das im Verlauf der weiteren Tilgung
des Kredites zunehmend an Wert gewinnt und nach Tilgung dem Ausgleichsberechtigten ganz zufällt.

Sollte der Vorsorgevertrag vom Kreditgeber zum Ausgleich der Schuld verwertet werden, so käme es zu einem Aufwendungsersatzanspruch
des Ausgleichsberechtigten gegenüber dem Ehegatten oder mgl. Rechtsnachfolgern.

Wert der Sicherheit bleibt unberührt

Nach Ansicht des Gerichtes bleibt der Wert der gestellten Sicherheit (Vorsorgevertrag) aufgrund dieser Regelung unberührt und soll
deshalb weiterhin mit seinem vollen Rückkaufwert als Sicherheit angesehen werden.

Fazit

Auch abgetretene Altersvorsorgeverträge unterliegen dem Ausgleichsanspruch.
Dieser hat entweder nach Tilgung des Kredites zu erfolgen oder wenn der Vorsorgevertrag als Sicherheit verwertet wurde.


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Vergleich KFZ

Die Risikofragen bei der KFZ-Versicherung

Category:KFZ Tags : 

Schon seit längerer Zeit verwenden Versicherer sogenannte Risikofragen bei der Beantragung einer KFZ-Versicherung.
Ziel hierbei ist es, die schadenträchtigen Kundengruppen mit Prämienzuschlägen und weniger risikogefährdete Kunden mit Prämiennachlässen zu belegen.

Vorsicht bei falschen oder zu ungenauen Angaben bei den Risikofragen

Nur allzugern werden bei Kunden, aber auch bei Versicherungsvertretern die Angaben etwas weit ausgelegt.
Besonders wenn die Angaben die Prämie noch etwas weiter reduzieren.

Besonders heikel wird es bei den Fragen nach dem nächtlichen Stellplatz und bei der Frage nach dem Nutzer des Fahrzeugs.

Wo keine Garage vorhanden ist, kann auch keine Garage angegeben werden.
Auch wenn eine Garage vorhanden ist, so kann diese Garage nur von einem Auto verwendet werden, es sei denn es handelt sich um eine Doppelgarage.

Bei der Frage des Nutzers handeln die Versicherer zwar noch sehr kulant, aber die Bedingungen zumindest lassen dem Versicherer so ziemlich alle Möglichkeiten offen.

Deshalb muß bei der Frage der Nutzer auch wirklich jeder Nutzer, der später das Auto fahren dürfen soll, auch genannt werden.
Es ist tatsächlich so, das wenn z.B. nur der Versicherungsnehmer als Fahrer genannt wurde, nur dann ein anderer das Fahrzeug fahren darf, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr fahrtüchtig ist und Gefahr im Verzuge ist, die eine Fahrt quasi unumgänglich macht.
Mit anderen Worten :

  • Der Kumpel der mal eben schnell noch losfährt, um das Bier für die anstehende Fußballübertragung für alle zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch seinen Sohn loszuschicken, um kurz Zigarretten zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch wenn ein Kumpel Sie nachhause fährt, weil Sie aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr fahrtüchtig sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Lediglich Fälle bei denen Sie mit Ihrem Auto ins Krankenhaus gefahren werden, weil eine lebensbedrohende Situation vorliegt, besteht Versicherungschutz.
Die Aussage lebensbedrohend ist hierbei besser wörtlich zu nehmen, denn eine Grippe oder selbst ein gebrochenes Bein wäre hier nicht ausreichend.

Sofern man dieses Thema gänzlich umgehen wurde wollen und einfach frei entscheiden möchte,  jedem (Frau/Sohn/Tochter oder Kumpel) auch mal kurz das Auto geben zu können, kommt man um die Angabe „Nutzer sonstige“ nicht herum.
Dann jedoch wird es teuer !

Ein Grund mehr, hier durch einen Vergleich KFZ Versicherung mehr Vergleichsmöglichkeiten zu haben.


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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Category:News,Sachversicherungen Tags : 

Die Wohngebäudeversicherung
ist für die Versicherer aufgrund der extrem schlechten Schadenentwicklung zu einem sehr schwierigen Risiko geworden. Nicht nur die extremen Wetterbedingungen (Überschwemmungen/Sturm) bereiten den Versicherern Kopfschmerzen, sondern vor allem auch das Leitungswasserrisiko, denn selbst bei regelmäßigen Renovierungen der eigenen 4 Wände werden die wasserführenden Leitungen i.d.R. erst bei einem Rohrbruch beachtet. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Versicherungsprämie, sondern führt inzwischen auch zu Deckungsablehnungen insbesondere bei älteren Gebäuden.


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Vorsorge

Altersvorsorge ohne Garantiezins

Category:News,Vorsorge Tags : 

Altersvorsorge

Abzusehen war es ja das aufgrund des extrem niedrigen Zinsniveaus die Versicherer mit ihrem Garantiezins Probleme bekommen würden und dabei meinen wir nicht unbedingt das Neugeschäft bei dem der Garantiezins ohnehin schon regelmäßig reduziert wurde….nein….es sind eher die Bestände der Versicherungen die Garantiezinssätze von 4 % oder mehr zu bekommen haben. Reaktionen am Markt gab es bereits während einige Versicherer den „leisen“ Weg suchten indem sie die klassische Lebens- u. Rentenversicherung aus ihrem Angebot strichen geht die Ergo den „lauten“ Weg und verkündet offen die Streichung des Garantiezinses.
Was bedeutet das für den Kunden ?
Wir werden uns wohl von dem Luxus der Planbarkeit durch garantierte Grundverzinsung verabschieden müssen. Jedoch wird die private Altersvorsorge weiterhin ein wichtiger Bestandteil bleiben…..auch ohne Garantieverzinsung…den Job werden jetzt wohl die staatlichen Förderungen übernehmen.
Sprechen Sie uns ruhig an, dann können wir darüber reden….

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