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Was ist bei einem Wechsel zu beachten ?

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Besteht bereits eine Rechtsschutzversicherung und Sie wollen nur den Anbieter wechseln, achten Sie auf eine nahtlose Anschlussversicherung. Sonst kann eine Versicherungslücke entstehen, in der Sie keinen Versicherungsschutz genießen.
Endet beispielsweise der Vertrag der Rechtsschutzversicherung zum 31.Dezember um 24 Uhr eines Jahres, muss die neu abgeschlossene Police ab dem 1. Januar des Folgejahres ab 0 Uhr wirksam sein.

So vermeiden Sie zum einen eine Doppelversicherung. Zum anderen entfällt die bei Neuverträgen übliche Wartezeit von drei Monaten. Im Schadensfall greift sofort der Versicherungsschutz.

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