Sachversicherungen besser verstehen – die Haftpflichtversicherung
Category:FAQ,News,Privathaftpflicht,Sachversicherungen,VorsorgeEbenfalls zu den wichtigsten Versicherungen gehört auch die Haftpflicht.
Während die Haftpflicht bei der Inbetriebnahme von zulassungspflichtigen Fahrzeugen bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die private Haftpflicht noch jedem freigestellt.
Ausgehend von der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten uneingeschränkten Haftung gegenüber Dritten sofern man diesen einen Schaden zugefügt hat, übernimmt die private Haftpflicht die finanzielle Deckung aus den daraus resultierenden Forderungen bzw. wehrt auch mögliche unberechtigte Forderungen ab.
Aufgrund der uneingeschränkten Haftung empfehlen wir auch möglichst hohe Versicherungssummen unseren Kunden.
Der Aufbau der Haftpflichtversicherung
Die Hauptdeckung
Personenschäden
Die Entschädigungshöhe möglicher Personenschäden sind fast ausschließlich individuell verhandelte Beträge zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Geschädigten, da sich physische und psychische Schäden nicht klar definieren lassen.
Deshalb werden bei Personenschäden auch oft Rechtsanwälte von beiden Seiten eingesetzt.
Hinweis :
Auch wenn der Geschädigte selbst, aus welchen Gründen auch immer, keine Ansprüche stellen möchte, wird oftmals trotzdem eine Forderung seitens der
Krankenkasse des Geschädigten erhoben sofern der Geschädigte sich aufgrund des „Personenschaden“ in ärztliche Behandlung begeben musste, da die
Krankenkasse sich die dadurch entstandenen Behandlungskosten erstatten lassen möchte.
Die Haftpflicht als Rechtsschutzversicherung
Insofern entsteht hier auf Seiten des Versicherten auch eine Art Rechtsschutzversicherungswirkung da der Versicherer Forderungen in seiner Art und Höhe notfalls auch vor Gericht ausfechtet.
Aber auch der Geschädigte erhält in solchen Fällen ein gutes Beispiel, wann sich eine private Rechtsschutzversicherung durchaus lohnen könnte.
Sachschäden
Auch der Schadensersatz an Sachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Besondere hierbei ist der Begriff Schadensersatz da sich die Haftung dadurch auf den Ersatz des Schadens bezieht und nicht auf den Ersatz der Sache selbst.
Die Folge: Ausgehend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer und dem Alter der Sache, wird dem Geschädigten lediglich der sogenannte Restwert erstattet.
Auch wenn man selbst als Schädiger dem Geschädigten moralisch gesehen gerne seine zerstörte Sache wiederbeschaffen möchte, um alles wieder „gut“ zu machen, so erfolgt jedoch lediglich die Erstattung des Restwertes.
Vermögensschäden
Wenn auch Sachgegenstände ein Vermögen darstellen, so sind mit Vermögensschäden monetäre Schäden gemeint.
Sie entstehen meist am Einkommen des Geschädigten.
Wichtig hierbei :
Bei der Haftpflichtversicherung, egal ob privat oder betrieblich, werden nur Vermögensschäden gedeckt, die im Rahmen eines Personen- od. Sachschadens entstehen.
Reine Vermögensschäden werden über eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflicht versichert, die im Firmenkundenbereich von den Versicherern angeboten werden.
Das Deckungskonzept
Das Deckungskonzept der Versicherungsprodukte spiegelt die Summe der Schadenserfahrungen der Versicherer wieder. Besonders die Haftpflichtschäden sind äußerst vielschichtig weshalb das Deckungskonzept von jedem Kunden genau betrachtet werden sollte, denn das Leben hält diverse Vorfälle bereit, die auch versichert sein sollten und es oftmals nicht sind.
Beispiele :
- Gefälligkeitsschäden
- Schäden an geliehenen Sachen
- etc.
In den beiden genannten Fällen besteht nämlich lt. Bügerlichen Gesetzbuch keine Haftung und somit oftmals auch keine Haftung über die Haftpflichtversicherung.
Die Bedingungen
Beinhalten neben den versicherungsvertragsrechtlichen Dingen wie Versicherungsbeginn, Kündigung, Leistung bei nicht gezahlter Prämie etc. die meist in den sog. allgemeinen Bedingungen geregelt werden auch teilweise besondere Bedingungen, die weitergehende Regelungen für spezielle Bereiche beinhalten.
Was wäre z.B. wenn Sie die eigentlich fällige Versicherungsprämie noch nicht bezahlt hatten ?
Unser Tipp ! Vereinbaren Sie möglichst immer Lastschrift-Einzug, denn dann gilt die Versicherungsprämie auch dann als bezahlt, wenn der Versicherer selbst noch nicht dazu gekommen ist, die Prämie einzuziehen.
Zwischen Moral und Wirklichkeit
Die in dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dadurch auch die in der Haftpflicht geregelten Schadensersatzansprüche decken sich oftmals nicht mit unseren eigenen menschlichen und moralischen Vorstellungen.
Seien Sie sich deshalb bewusst darüber, das z.B. :
- geliehene Sachen nicht versichert sind
(es sei denn im Deckungskonzept eingeschlossen) - Schäden aus Gefälligkeiten heraus nicht versichert sind
(es sei denn im Deckungskonzept eingeschlossen) - Schadenszahlungen nicht der Wiederbeschaffung von z.B. Sachen dienen, sondern
lediglich den Restwert erstatten.
Dies ist deshalb besonders heikel, da es dem Schädiger gerade bei Personen des eigenen engeren
Umfeldes doch um eine möglichst umfangreiche Wiedergutmachung geht.
(z.B. Wiederbeschaffung der beschädigten Sache) - Ihre Kinder bis zum Alter von 7 Jahren nicht versichert sind
da kraft Gesetz deliktunfähig.