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Absetzbarkeit von der Steuer

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Haftpflichtbeiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzuges bei der Steuer geltend gemacht werden. Hier ist ein jährlicher Höchstbetrag von 2.400 Euro vom Finanzamt angesetzt. Dieser Betrag umfasst aber auch die Beiträge zur Kranken−, Unfall−, Risiko− und Pflegeversicherung.

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