Sachversicherungen besser verstehen – die Unfallversicherung
Category:Allgemein,News,Sachversicherungen,VorsorgeAuch wenn wir es uns nicht immer wirklich bewusst machen, ist unsere Arbeitskraft das wertvollste Gut, das wir besitzen.
Gerne sprechen wir von unseren Wertgegenständen wie unserem Auto oder unserem Haus und versichern diese dann auch sofort, doch
ohne unsere Arbeitskraft hätten wir diese Wertgegenstände erst gar nicht, deshalb sind Versicherungen, die die Arbeitskraft absichern wichtig.
Die Unfallversicherung als ein Baustein zur Absicherung der Arbeitskraft
Die Hauptaufgabe der Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung gegen Invalidität nach einem Unfall.
Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden am Körper zurück verändert dies oft das ganze Leben und kann hohe Kosten nach sich
ziehen: Einbau eines Treppenliftes, behindertengerechter Umbau des Badezimmers, des Autos etc. .
aber auch das Einkommen selbst kann durch Invalidität gefährdet sein sofern man seinen Beruf nicht weiter ausführen kann.
Legen Sie auf folgende Deckungen besonderen Wert
Deshalb sollten Sie in erster Linie auf die sogenannte Invaliditätsleistung und auf eine Invaliditätsrente wert legen.
Die Invaliditätsleistung
Die meisten Anbieter unterscheiden zwischen einer sog. Grundsumme die über eine Progressionsstaffel zu einer Höchstsumme führt.
Progressionsstaffel bedeutet hierbei, dass ausgehend von der Grundsumme die finanziellen Leistungen je nach Höhe der Invalidität progressiv bis zur
Höchstsumme ansteigen.
Ziel dieser Vorgehensweise ist es, die Prämien für Unfallversicherungen überschaubar zu halten, da bei geringeren Invaliditätsgraden nur geringe
Zahlungen geleistet werden müssen.
Beispiel :
Versicherungsgrundsumme : 50.000,00 Euro
Versicherungshöchstsumme : 250.000,00 Euro
(Progression folglich 500 %)
Invaliditätsgrad : 10 %
Hier entsteht noch keine Progression, stattdessen werden 10 % der Grundsumme als Versicherungsleistung fällig = 5.000,00 Euro.
In der Regel startet die Progression ab 25 % Invalidität.
Zusätzlich gibt es seitens der Versicherer noch sogenannte Gliedertaxen.
Die Gliedertaxen definieren feste Invaliditätsgrade bei bestimmten Ereignissen wie z.B. u.a. Verlust von Extremitäten.
Die Progression sowie die Gliedertaxe finden Sie i.d.R. in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Anbieter.
Die Unfallrente
Die vereinbarte Unfallrente wird i.d.R. ab einem Invaliditätsgrad von über 50 % gezahlt und ist damit ein wichtiger Baustein zur Absicherung möglicher
Einkommensverluste aufgrund Invalidität.
Weitere Zusatzdeckungen
Die weiteren Zusatzdeckungen erscheinen jeder in ihrer Art durchaus sinnvoll, sollten jedoch erst nach ausreichender Absicherung der Invaliditätssumme sowie
Unfallrente als eben das in Betracht gezogen werden was sie sind…..nämlich ein Zusatz.
Nutzen Sie ihre Bereitschaft, Prämien zu investieren, zuerst in die wichtigen Deckungen.
Sonderfunktion Todesfallsumme
Die Todesfallsumme ist im Grunde auch „nur“ eine Zusatzversicherung.
Hier wurde jedoch seitens der Versicherer eine Sonderfunktion mit eingebaut.
Oftmals kann nämlich nach einem Unfall der tatsächlich nachhaltig bleibende Invaliditätsgrad nicht sofort festgestellt werden.
In solchen Fällen kann der Versicherer Vorableistungen aus einer event. vorhandenen Todesfallsumme erbringen.
Wieso das ausgerechnet so geregelt wurde entzieht sich nicht nur unserer Kenntnis sondern auch unserem Verständnis.
Trotzdem sollte aufgrund dieser Tatsache eine mögliche Unfall Todesfallsumme mit in Betracht gezogen werden.
Das sonstige Deckungskonzept/Zusatzdeckungen
Jeder freut sich, wenn eine Versicherung auch mal etwas auszahlt, doch zumindest prämienpflichtige Zusatzdeckungen sollten bei der Unfallversicherung
eher als Luxus betrachtet werden da sie die Prämie in die Höhe treiben.
Unabhängig davon sollte immer auch ein Deckungsvergleich durchgeführt werden, da das Leistungsverhalten der Versicherer in Spezialfällen
wie z.B. Vergiftungen etc. durchaus unterschiedlich sein kann.
Unser Vergleich Unfallversicherung kann Ihnen dabei helfen.
Nicht immer wird der Eintritt des „Schadenfalles“ sofort erkannt
Oftmals wird Kunden eine mögliche Invalidität nach ein Unfall erst nach Monaten/Jahren der ärztlichen Behandlung bewusst, doch dann kann es schon zu
spät sein, diesen „Schaden“ noch seiner Unfallversicherung zu melden.
Deshalb empfehlen wir Ihnen bei einem Unfall, der eine intensivere ärztliche Behandlung nötig macht, vorsorglich dem Versicherer den Unfall zu melden !
Zusammenfassung
- Achten Sie auf eine möglichst hohe Invaliditätsgrundsumme
- Die Höchstinvaliditätssumme sollte ca. Ihrem 5 bis 6-fachen Jahreseinkommen entsprechen
- Beantragen Sie möglichst auch eine Unfallrente
- Eine Todesfallsumme kann Sinn machen wegen der Übergangsleistungen
- Vergleichen Sie die Deckungskonzepte