Kann die Rechtsschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden ?
Category:RechtsschutzUnter Umständen kann die Rechtsschutzversicherung steuerlich abgesetzt werden. Und das, obwohl die Finanzämter bei der Steuererklärung dies explizit beim Punkt „Sonderausgaben“ ausschließen.
Um die Kosten einer Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen zu können, muss sie beruflich bedingt sein. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung besitzen. Tragen Sie einfach den Betrag bei der Anlage N unter dem Punkt „Werbungskosten“ ein.
Auch kombinierte Rechtsschutzversicherungen (beispielsweise eine Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrechtsschutzversicherung) sind steuerlich absetzbar. Beachten Sie aber, dass Sie nur die tatsächlichen Kosten für den beruflich bedingten Anteil anrechnen können.
Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wie hoch der Betrag für den Baustein des Arbeitsrechtsschutzes ist und tragen Sie die Summe in der Anlage N ihrer Steuererklärung unter Werbungskosten ein.
Damit das Finanzamt Ihre Angaben prüfen kann, müssen Sie der Steuererklärung die Bescheinigung Ihrer Versicherung als Anlage beilegen, aus der der tatsächliche Beitrag der Arbeitsrechtsschutzversicherung hervorgeht.