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Prinzipiell ist eine Kündigung des “alten” Gasversorgers nicht nötig, da die Wechselformalitäten in der Regel vom neuen Anbieter übernommen werden. Ansonsten gelten die jeweiligen Vertragslaufzeiten Ihres Anbieters zusätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei einer Gaspreiserhöhung.

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