Sind gefährliche Hobbies mitversichert ?

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Die Versicherungsbranche spricht in einem solchen Fall von “Risiko-Sportarten”. Darunter fallen beispielsweise Tauchen, Paragliding, Extrem-Bergsteigen oder Drachenfliegen. Solange diese Hobbies nur freizeitmäßig betrieben werden, sind sie in der Regel mitversichert. Einige private Unfall-Versicherungs-Unternehmen erheben einen Beitragszuschlag oder lehnen den Versicherungsschutz für die Risiko-Sportart komplett ab.

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