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Tag Archives: rechtliches

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Haftpflicht besser verstehen

Sachversicherungen besser verstehen – die Haftpflichtversicherung

Category:FAQ,News,Privathaftpflicht,Sachversicherungen,Vorsorge Tags : 

Ebenfalls zu den wichtigsten Versicherungen gehört auch die Haftpflicht.
Während die Haftpflicht bei der Inbetriebnahme von zulassungspflichtigen Fahrzeugen bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die private Haftpflicht noch jedem freigestellt.
Ausgehend von der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten uneingeschränkten Haftung gegenüber Dritten sofern man diesen einen Schaden zugefügt hat, übernimmt die private Haftpflicht die finanzielle Deckung aus den daraus resultierenden Forderungen bzw. wehrt auch mögliche unberechtigte Forderungen ab.
Aufgrund der uneingeschränkten Haftung empfehlen wir auch möglichst hohe Versicherungssummen unseren Kunden.

Der Aufbau der Haftpflichtversicherung

Die Hauptdeckung

Personenschäden

Die Entschädigungshöhe möglicher Personenschäden sind fast ausschließlich individuell verhandelte Beträge zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Geschädigten, da sich physische und psychische Schäden nicht klar definieren lassen.
Deshalb werden bei Personenschäden auch oft Rechtsanwälte von beiden Seiten eingesetzt.

Hinweis :
Auch wenn der Geschädigte selbst, aus welchen Gründen auch immer, keine Ansprüche stellen möchte, wird oftmals trotzdem eine Forderung seitens der
Krankenkasse des Geschädigten erhoben sofern der Geschädigte sich aufgrund des „Personenschaden“ in ärztliche Behandlung begeben musste, da die
Krankenkasse sich die dadurch entstandenen Behandlungskosten erstatten lassen möchte.

Die Haftpflicht als Rechtsschutzversicherung

Insofern entsteht hier auf Seiten des Versicherten auch eine Art Rechtsschutzversicherungswirkung da der Versicherer Forderungen in seiner Art und Höhe notfalls auch vor Gericht ausfechtet.

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Vergleich Rechtsschutz

 

Aber auch der Geschädigte erhält in solchen Fällen ein gutes Beispiel, wann sich eine private Rechtsschutzversicherung durchaus lohnen könnte.

Sachschäden

Auch der Schadensersatz an Sachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Besondere hierbei ist der Begriff Schadensersatz da sich die Haftung dadurch auf den Ersatz des Schadens bezieht und nicht auf den Ersatz der Sache selbst.
Die Folge: Ausgehend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer und dem Alter der Sache, wird dem Geschädigten lediglich der sogenannte Restwert erstattet.
Auch wenn man selbst als Schädiger dem Geschädigten moralisch gesehen gerne seine zerstörte Sache wiederbeschaffen möchte, um alles wieder „gut“ zu machen, so erfolgt jedoch lediglich die Erstattung des Restwertes.

Vermögensschäden

Wenn auch Sachgegenstände ein Vermögen darstellen, so sind mit Vermögensschäden monetäre Schäden gemeint.
Sie entstehen meist am Einkommen des Geschädigten.
Wichtig hierbei :
Bei der Haftpflichtversicherung, egal ob privat oder betrieblich, werden nur Vermögensschäden gedeckt, die im Rahmen eines Personen- od. Sachschadens entstehen.
Reine Vermögensschäden werden über eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflicht versichert, die im Firmenkundenbereich von den Versicherern angeboten werden.

Das Deckungskonzept

Das Deckungskonzept der Versicherungsprodukte spiegelt die Summe der Schadenserfahrungen der Versicherer wieder. Besonders die Haftpflichtschäden sind äußerst vielschichtig weshalb das Deckungskonzept von jedem Kunden genau betrachtet werden sollte, denn das Leben hält diverse Vorfälle bereit, die auch versichert sein sollten und es oftmals nicht sind.
Beispiele :

  • Gefälligkeitsschäden
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • etc.

In den beiden genannten Fällen besteht nämlich lt. Bügerlichen Gesetzbuch keine Haftung und somit oftmals auch keine Haftung über die Haftpflichtversicherung.

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Bedingungen

Die Bedingungen

Beinhalten neben den versicherungsvertragsrechtlichen Dingen wie Versicherungsbeginn, Kündigung, Leistung bei nicht gezahlter Prämie etc. die meist in den sog. allgemeinen Bedingungen geregelt werden auch teilweise besondere Bedingungen, die weitergehende Regelungen für spezielle Bereiche beinhalten.

Was wäre z.B. wenn Sie die eigentlich fällige Versicherungsprämie noch nicht bezahlt hatten ?
Unser Tipp ! Vereinbaren Sie möglichst immer Lastschrift-Einzug, denn dann gilt die Versicherungsprämie auch dann als bezahlt, wenn der Versicherer selbst noch nicht dazu gekommen ist, die Prämie einzuziehen.

Zwischen Moral und Wirklichkeit

Die in dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dadurch auch die in der Haftpflicht geregelten Schadensersatzansprüche decken sich oftmals nicht mit unseren eigenen menschlichen und moralischen Vorstellungen.
Seien Sie sich deshalb bewusst darüber, das z.B. :

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Deckungskonzepte vergleichen

  • geliehene Sachen nicht versichert sind
    (es sei denn im Deckungskonzept eingeschlossen)
  • Schäden aus Gefälligkeiten heraus nicht versichert sind
    (es sei denn im Deckungskonzept eingeschlossen)
  • Schadenszahlungen nicht der Wiederbeschaffung von z.B. Sachen dienen, sondern
    lediglich den Restwert erstatten.
    Dies ist deshalb besonders heikel, da es dem Schädiger gerade bei Personen des eigenen engeren
    Umfeldes doch um eine möglichst umfangreiche Wiedergutmachung geht.
    (z.B. Wiederbeschaffung der beschädigten Sache)
  • Ihre Kinder bis zum Alter von 7 Jahren nicht versichert sind
    da kraft Gesetz deliktunfähig.

 


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Sachversicherung

Sachversicherungen besser verstehen

Category:Sachversicherungen Tags : 

Nicht nur der Versicherungsmarkt als solches ist kaum zu überblicken, auch die Produkte selbst sind oftmals schwer zu verstehen.
Aus diesem Grund möchten wir mit einer Artikelreihe zumindest die gängigsten Sachversicherungen so vorstellen, das sie für Kunden besser verstanden werden können.

Unser erster Artikel wird sich zunächst mit dem grundsätzlichen Aufbau der typischen Sachversicherungsprodukte beschäftigen und dessen Produktstruktur erklären.
In weiteren Artikeln werden wir dann auf die einzelnen Sachversicherungen näher eingehen.

Das Produkt Sachversicherung

Die Struktur

Im Prinzip lassen sich sämtliche Sachversicherung relativ einfach in drei Bereiche strukturieren.
Zum einen werden die Hauptdeckungen genannt, die man auch auf fast jeder Versicherungspolice und jedem Angebot gleich auf der ersten Seite findet, dann gibt es die sogenannten Zusatzdeckungen, die meist auf den Folgeseiten genannt werden und schließlich die Bedingungen, die Begriffsbestimmungen, Verhaltensregeln und Abwicklungsregelungen enthalten.

Während die Hauptdeckungen quasi die Hauptaufgabe der Versicherung repräsentieren, sind die Zusatzdeckungen die Extras des Produktes.

Mit dieser Struktur im Hinterkopf lassen sich die Sachversicherungen eigentlich relativ schnell überschauen.

Einfach und doch kompliziert

Was die Sache jedoch im weiteren Verlauf trotzdem schwierig macht ist die Frage, welche „Extras“ (Zusatzdeckungen) benötige ich ?
Auch im Vergleich zweier Angebote, die sich in den Zusatzdeckungen teilweise unterscheiden, stellen uns vor die Frage.

Ähnlich wie bei den Extras beim Autokauf ergeben sich auch hier zwei Probleme :

– Fachbezeichnungen mit denen man selbst zunächst nichts anfangen kann.( z.B. GAP-Deckung….was soll das sein ?)

– die Notwendigkeit einzelner Zusatzdeckungen/extras.

Die Frage der Notwendigkeit ist dabei leider immer eine heikle Frage, da sich die Notwendigkeit erst mit dem eingetretenen Schaden ergibt und sich dann die Frage eigentlich nicht mehr stellt, sondern vielmehr die Deckung geradezu erwünscht ist.
Dies ist auch ein grundsätzliches Problem bei den Sachversicherungen.
Keiner möchte gern die Versicherung in Anspruch nehmen, da keiner gern einen Schaden erleidet.
Da die Sachversicherungsprämien jedoch sogenannte Risikoprämien sind und nicht zurückgezahlt werden, wollen Kunden deshalb
auch so wenig wie möglich dafür bezahlen und vergleichen eher die Prämie als das Deckungskonzept.
So sehr es auch menschlich verständlich ist, so ist es doch der falsche Ansatz.

Zum Glück muss der Kunde bei den Zusatzdeckungen keine aufwendigen Entscheidungen im Detail treffen wie beim Autokauf, denn die Produkte der Versicherungen lassen Änderungen im Deckungskonzept (Zusatzdeckungen) nicht zu.

Trotzdem müsste beim Vergleich zweier Sachversicherungsangebote, die sich im Deckungskonzept unterscheiden, eine Wahl getroffen werden.

Unser Tipp :
Das sog. Deckungskonzept spiegelt die Summe an Schadenserfahrungen der Versicherungsbranche wieder, deshalb sollten Sie die Zusatzdeckungen schon genau betrachten.
Sachversicherungsprodukte werden immer standartisiert und enthalten somit Zusatzdeckungen, die tatsächlich event. für Sie selbst nie in Frage kommen.

Die versicherten Gefahren

Während die Produktbezeichnungen als solches geläufig sind und die Vorstellung, wann welches Produkt in Frage kommt, noch relativ klar ist, wird es schon deutlich schwieriger bei der Festlegung der Versicherungssumme und fast eine Art Ratlosigkeit kommt auf, wenn man sich konkret fragt wogegen denn nun genau versichert wurde.

Beispiel Hausratversicherung :candle 112309 640 150x150 - Sachversicherungen besser verstehen
Jeder kennt die „Hausratversicherung“ und auch jeder weiß, das eine Hausratversicherung erst mit der Gründung eines eigenen Hausstandes in Frage kommt, doch was genau wird hier versichert ?
Ja….wir haben dann auch schon mal gehört oder gelesen, dass da  steht gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm etc., doch trotzdem was heißt das genau ?

Dieses Thema werden wir in unsern späteren Artikeln noch genauer durchleuchten doch trotzdem hier ein kurzes Beispiel für
die Gefahr Feuer :

Die Gefahr Feuer ist in den Bedingungen der Versicherung geregelt, dort heißt es: „eine bestimmungswidrige, offene, sich selbständig fortpflanzende Flamme“.

Wenn wir z.B. eine Kerze haben die umgekippt ist und die Servierten angekokelt hat, sieht es versicherungstechnisch gemäß den Bedinungen wie folgt aus :

  1. die Flamme der Kerze ist zwar eine offene Flamme, aber die Flamme ist bestimmungsgemäß und nicht bestimmungswidrig, denn eine Kerze soll ja schließlich brennen.
  2. sich selbständig fortpflanzen tut die Flamme an der Kerze auch nicht und an den Servierten ist keine Flamme entstanden da sie nur angekokelt wurden.

Hier würde also keine Schadenregulierung stattfinden… es sei denn, an den Servierten selbst wäre eine Flamme entstanden.
Nun ja….der Schaden an den Servierten kann man ja noch verschmerzen, tragischer wird es da dann schon, wenn der Tisch sich durch die Hitze braun verfärbt hat.

Das Zusammenspiel von versicherter Gefahr, Bedingungen und Zusatzdeckungen

Hier zeigt sich das komplizierte Zusammenspiel zwischen versicherter Gefahr, Bedingungen und den Zusatzdeckungen denn :

  1. hat tatsächlich die versicherte Gefahr Feuer vorgelegen ? = Hauptdeckung versicherte Gefahr…
  2. Die Definition Feuer ist wiederum in den Bedingungen geregelt
  3. War es dann doch kein Feuer sondern „nur“ ein Sengschaden, dann ist entscheidend, ob Sengschäden in den Zusatzdeckungen als versichert gelten.

Noch komplizierter wird es, wenn die Schadenshöhe so hoch ist, dass ein Schadenregulierer eingesetzt wird. Dann wird zusätzlich auch noch geprüft, ob event. eine Unterversicherung vorliegt und somit käme dann auch die Versicherungssumme (Hauptdeckung) zum tragen.
Und um es noch komplizierter zu machen, wäre event. auch noch die Versicherungssumme einer Zusatzdeckung zu prüfen, wenn für den eingetretenen Schaden keine der versicherten Hauptdeckungen zum tragen kommen.

Die Versicherungssumme

Zur Versicherungssumme werden wir in unserer Artikelserie „Sachversicherungen besser verstehen“ noch produktspezifisch eingehen, aber hier trotzdem noch ein paar grundsätzliche wichtige Hinweise :

  • oft sind wir im Rahmen der Hausratversicherung gebeten worden vorbei zu kommen, um den Hausrat wegen der Versicherungssumme in Augenschein zu nehmen. Dies macht leider keinen Sinn, da Ihr Versicherungsvertreter kein Spezialist und Gutachter ist, der Ihre ganzen Möbel, Kleidung, Schmuck und Wertgegenstände bewerten kann.
  • Aus diesem Grund haben die Versicherungen auch sog. Mindestversicherungssummen pro m² eingeführt (ca. 650 € pro m²) um zumindest für Schäden bis zur Versicherungssumme dann einen Verzicht auf Unterversicherungsprüfung auszusprechen.
  • Das Risiko,  ob die Versicherungssumme insgesamt ausreichend ist,  trägt der Kunde allein.

Beste Grüße
Ihr Finanzfavorit Team

 


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Vergleich Privathaftpflicht

Privathaftpflicht die versteckte Selbstbeteiligung

Category:Sachversicherungen Tags : 

Einem anderen geschädigt zu haben ist immer eine unangenehme Sache.
Besonders peinlich ist es einem dann, wenn man einem Bekannten oder auch guten Freund geschädigt hat.

Ich wollte doch nur Helfen

Freunden und Bekannten hilft man gerne und oft genug ist man selbst auch auf deren Hilfe angewiesen.
Doch was ist, wenn man seinem Freund beim Umzug hilft und der teure Fernseher beim Tragen aus der Hand rutscht ?

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Den Schaden erstatten

Ganz wichtig ist uns in solchen Momenten, seinem Freund den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.
Natürlich möglichst so, dass am Ende seinem Bekannten oder Freund kein finanzieller Schaden bleibt und
man sich, abgesehen von den Unannehmlichkeiten, keine weiteren Vorwürfe machen muss.

Die Privathaftpflicht

Doch die Privathaftpflicht macht einem da schnell einen Strich durch die Rechnung.
Den meisten ist nicht wirklich bewusst, das die Privathaftpflicht sich im Groben auf das Bürgerliche Gesetzbuch stützt, in dem die Haftung für Schäden gegenüber Dritten geregelt ist.

Wie sieht der Gesetzgeber Schadensansprüche und wie reguliert deshalb die Privathaftpflicht ?

Regulierung nach Restwert

Als tatsächlichen Schaden wird hier beim Beispiel des Fernsehers nicht die Kosten der Wiederbeschaffung gesehen, sondern der Restwert zum Zeitpunkt des Schadens. Das bedeutet, das eine sogenannte Nutzungsdauer für verschiedene Wirtschaftsgüter angesetzt wird anhand derer der Restwert festgesetzt wird. Dieser Restwert fällt jedoch gerade bei Unterhaltungselektronik extrem schnell, sodass dem Geschädigten nur durch persönliche Zuzahlung der Wiedererwerb möglich ist. Genau in diesen Situationen sprechen wir von der moralischen Selbstbeteiligung, denn jedem von uns liegt es eigentlich moralisch am Herzen, seinem Bekannten oder Freund gegenüber alles wieder gut zu machen.

Keine Ansprüche bei Gefälligkeiten

Dieses Beispiel wird jedoch noch krasser da die Rechtsprechung im Falle eine Hilfeleistung wie beim Umzug von Gefälligkeitsschäden spricht und lt. Gesetz hier sogar gar keine Haftung zu erfolgen hat, da man hier davon ausgeht, dass der Freund eine mögliche Beschädiung einer Sache billigend in Kauf genommen hat und somit keinerlei Schadensansprüche geltend machen kann. Deshalb regulieren auch Privathaftpflichtversicherungen i.d.R. keine Gefälligkeitsschäden es sei denn, man hat im weiteren Deckungskonzept Gefälligkeitsschäden zusätzlich versichert.

Kinder unter 7 Jahre

Sind sie nicht süß die Kleinen ! ? Und wie schön sie spielen !
Ja ! Dieser Satz fiel von den Eltern, die zusammen mit ihren Kindern zum Grillen bei Freunden eingeladen waren.
Doch während das Fleisch noch auf dem Grill dahin brutzelte, spielten die Kinder an der Vorderseite des Hauses mit den weißen Kieselsteinen, die eigentlich den Vordergarten verschönern sollten und malten auf die Motorhauben der Gäste lustige Bildchen.

Was für eine Überraschung das am Ende gab, kann sich sicher jeder selbst vorstellen.
Problematisch ist hier die Tatsache, dass Kinder unter 7 Jahre lt. Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden können und somit der Schaden auch nicht über die Privathaftpflicht reguliert wird, es sei denn, man könne den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen und somit quasi stellvertretend die Eltern haftpflichtig machen.
Wie auch immer…. sollte hier keine Aufsichtspflichtverletzung darstellbar sein, da die Kinder z.B. keine 10 Minuten für ihre
Bemalung brauchten, dann bleibt auch hier, wenn auch kein rechtlicher, doch zumindest ein moralischer Schaden offen.
Auch hier gibt es Möglichkeiten, die nicht deliktfähigen Kinder zusätzlich mit zu versichern.

Fazit :

Nutzen Sie unseren Vergleich Privathaftpflicht nicht nur zum Sparen !
Wenn Sie schon über einen Vergleich die Privathaftpflicht durchleuchten, dann vergleichen Sie neben den Versicherungssummen (wir empfehlen mindestens 5 Mio oder höher) auch das zugehörige Deckungskonzept, damit
speziell in solchen Fällen Ihre moralische Selbstbeteiligung durch Zusatzdeckungen zumindest ein bisschen reduziert wird.
Der Vergleich der Deckungskonzepte geht bei unseren Vergleichsrechnern ganz einfach…..fragen Sie uns sonst einfach !

 


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Vergleich KFZ

Die Risikofragen bei der KFZ-Versicherung

Category:KFZ Tags : 

Schon seit längerer Zeit verwenden Versicherer sogenannte Risikofragen bei der Beantragung einer KFZ-Versicherung.
Ziel hierbei ist es, die schadenträchtigen Kundengruppen mit Prämienzuschlägen und weniger risikogefährdete Kunden mit Prämiennachlässen zu belegen.

Vorsicht bei falschen oder zu ungenauen Angaben bei den Risikofragen

Nur allzugern werden bei Kunden, aber auch bei Versicherungsvertretern die Angaben etwas weit ausgelegt.
Besonders wenn die Angaben die Prämie noch etwas weiter reduzieren.

Besonders heikel wird es bei den Fragen nach dem nächtlichen Stellplatz und bei der Frage nach dem Nutzer des Fahrzeugs.

Wo keine Garage vorhanden ist, kann auch keine Garage angegeben werden.
Auch wenn eine Garage vorhanden ist, so kann diese Garage nur von einem Auto verwendet werden, es sei denn es handelt sich um eine Doppelgarage.

Bei der Frage des Nutzers handeln die Versicherer zwar noch sehr kulant, aber die Bedingungen zumindest lassen dem Versicherer so ziemlich alle Möglichkeiten offen.

Deshalb muß bei der Frage der Nutzer auch wirklich jeder Nutzer, der später das Auto fahren dürfen soll, auch genannt werden.
Es ist tatsächlich so, das wenn z.B. nur der Versicherungsnehmer als Fahrer genannt wurde, nur dann ein anderer das Fahrzeug fahren darf, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr fahrtüchtig ist und Gefahr im Verzuge ist, die eine Fahrt quasi unumgänglich macht.
Mit anderen Worten :

  • Der Kumpel der mal eben schnell noch losfährt, um das Bier für die anstehende Fußballübertragung für alle zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch seinen Sohn loszuschicken, um kurz Zigarretten zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch wenn ein Kumpel Sie nachhause fährt, weil Sie aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr fahrtüchtig sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Lediglich Fälle bei denen Sie mit Ihrem Auto ins Krankenhaus gefahren werden, weil eine lebensbedrohende Situation vorliegt, besteht Versicherungschutz.
Die Aussage lebensbedrohend ist hierbei besser wörtlich zu nehmen, denn eine Grippe oder selbst ein gebrochenes Bein wäre hier nicht ausreichend.

Sofern man dieses Thema gänzlich umgehen wurde wollen und einfach frei entscheiden möchte,  jedem (Frau/Sohn/Tochter oder Kumpel) auch mal kurz das Auto geben zu können, kommt man um die Angabe „Nutzer sonstige“ nicht herum.
Dann jedoch wird es teuer !

Ein Grund mehr, hier durch einen Vergleich KFZ Versicherung mehr Vergleichsmöglichkeiten zu haben.


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Berater

Fahrlässigkeit ?

Category:Allgemein Tags : 

Der Begriff Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung ein geläufiger Fachausdruck. Gemeinsam mit dem „Vorsatz“ beschreibt die „Fahrlässigkeit“ die innere Einstellung einer Person gegenüber der von ihr begangenen Tat. Aber was bedeutet das im Zusammenhang mit einer Versicherung ? Grobe Fahrlässigkeit kann Ihren Versicherungsschutz gefährden sofern sie nicht bedingungsgemäß mit versichert gilt. Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Versicherte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob, also im hohen Grade, außer Acht lässt und selbst das Mindestmaß an Sorgfalt nicht beachtet. Im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit sind bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit nicht nur die objektiven Anforderungen des Gesetzes, sondern auch die individuellen Fähigkeiten des Handelnden, die sog. subjektiven Voraussetzungen, zu berücksichtigen. Gefordert wird ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten. Als Voraussetzung für eine mögliche Leistungskürzung muss Kausalität (Ursache und Wirkung) zwischen dem Fehlverhalten des Versicherten und dem Eintritt des Schadens stehen.
Beispiele die den Versicherungsschutz gefährden könnten :
1. Fenster gekippt bei Sturm
2. Rauchen im Bett
3. Nichtbeachten der Bedienungsanleitung
4. Verlassen des Raumes bei brennender Kerze


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