Bei Veränderungen der Lebenssituation bedarf es oftmals auch der Anpassung Ihrer Versicherungsverträge.
Bei Scheidung/Trennung:
Bestand eine Familienversicherung muss geklärt werden wer den Vertrag fortfĂ¼hrt und wer einen neuen eigenen Vertag abschlieβt.
Auf jeden Fall wird einer der beiden einen neuen Vertrag brauchen.
Ggf. wäre zu prĂ¼fen, ob die Familiendeckung der bestehenden Versicherung auf Singledeckung umgestellt wird.
Bei Zusammenzug/Heirat/Kindern:
GrĂ¼nden zwei Personen einen gemeinsamen Hausstand, ist nur noch eine gemeinsame Haftpflichtversicherung notwendig.Hier wäre die jeweils ältere Haftpflichtversicherung auf den erweiterten Personenkreis zu ändern, da sie die sog. älteren Rechte hat. Die andere Police kann dann auβerordentlich gekĂ¼ndigt werden.In diesem Zuge sollte die vorhandene Deckung immer nochmal ĂœberprĂ¼ft werden. Ziehen die volljährigen Kinder aus, heiraten oder grĂ¼nden einen eigenen Haushalt, sind sie im Regelfall nicht mehr familienversichert und sollten Ă¼ber eine eigene Haftpflicht nachdenken.
Bei beruflichen Veränderungen:
Hier ist der Kreis eingeschränkt. änderungen können sich z.B. ergeben, wenn der Versicherte in den öffentlichen Dienst Ă¼bernommen wird oder Beamtenstatus erlangt. Viele Versicherungsunternehmen gewähren diesen Personengruppen Sonderrabatte. Es lohnt sich daher, dies der Versicherung mitzuteilen und nach einem Beitragsrabatt zu fragen.
Bei einem Wohnortwechsel:
Sofern der Versicherte seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt ist zu klären in wie weit ein Versicherungsschutz gewährt wird. Event. wäre zu kĂ¼ndigen und vor Ort eine neue Versicherung abzuschlieβen. Zieht ein Partner zu seinem Lebensgefährten wäre hier eine mgl. Doppelversicherung zu klären.
Bei einem Auslandsaufenthalt:
Eine in Deutschland abgeschlossene Haftpflicht schĂœtzt die versicherten Personen weltweit in vollem Umfang. Jedoch schränken die meisten Assekuranzen den Zeitraum auf 12 bis 24 Monate am StĂ¼ck ein.