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Was ist zu tun bei Veränderung der Lebenssituation ?

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FAQ Finanzfavorit

Was ist zu tun bei Veränderung der Lebenssituation ?

Category:Privathaftpflicht Tags : 

Bei Veränderungen der Lebenssituation bedarf es oftmals auch der Anpassung Ihrer Versicherungsverträge.

Bei Scheidung/Trennung:
Bestand eine Familienversicherung muss geklärt werden wer den Vertrag fortführt und wer einen neuen eigenen Vertag abschlieβt.
Auf jeden Fall wird einer der beiden einen neuen Vertrag brauchen.
Ggf. wäre zu prüfen, ob die Familiendeckung der bestehenden Versicherung auf Singledeckung umgestellt wird.

Bei Zusammenzug/Heirat/Kindern:
Gründen zwei Personen einen gemeinsamen Hausstand, ist nur noch eine gemeinsame Haftpflichtversicherung notwendig.Hier wäre die jeweils ältere Haftpflichtversicherung auf den erweiterten Personenkreis zu ändern, da sie die sog. älteren Rechte hat. Die andere Police kann dann auβerordentlich gekündigt werden.In diesem Zuge sollte die vorhandene Deckung immer nochmal Überprüft werden. Ziehen die volljährigen Kinder aus, heiraten oder gründen einen eigenen Haushalt, sind sie im Regelfall nicht mehr familienversichert und sollten über eine eigene Haftpflicht nachdenken.

Bei beruflichen Veränderungen:
Hier ist der Kreis eingeschränkt. änderungen können sich z.B. ergeben, wenn der Versicherte in den öffentlichen Dienst übernommen wird oder Beamtenstatus erlangt. Viele Versicherungsunternehmen gewähren diesen Personengruppen Sonderrabatte. Es lohnt sich daher, dies der Versicherung mitzuteilen und nach einem Beitragsrabatt zu fragen.

Bei einem Wohnortwechsel:
Sofern der Versicherte seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt ist zu klären in wie weit ein Versicherungsschutz gewährt wird. Event. wäre zu kündigen und vor Ort eine neue Versicherung abzuschlieβen. Zieht ein Partner zu seinem Lebensgefährten wäre hier eine mgl. Doppelversicherung zu klären.
Bei einem Auslandsaufenthalt:
Eine in Deutschland abgeschlossene Haftpflicht schÜtzt die versicherten Personen weltweit in vollem Umfang. Jedoch schränken die meisten Assekuranzen den Zeitraum auf 12 bis 24 Monate am Stück ein.


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