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Was sollte der Hausbesitzer bei einem eingetretenen Schaden unternehmen ?

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FAQ Finanzfavorit

Was sollte der Hausbesitzer bei einem eingetretenen Schaden unternehmen ?

Category:Wohngebäudevers. Tags : 

Vor allem in den letzten Jahren nehmen die entstandenen Schäden durch Sturm immer mehr zu, und Hausbesitzer können zusätzliche Probleme mit den Versicherungen vermeiden, wenn diese ein paar wichtige Regeln beachten.

Bei einem eingetretenen Schaden sollte der Hausbesitzer zuerst eine Aufstellung aller Gegenstände anlegen, die zerstört oder beschädigt wurden. Sollten noch Rechnungen, bzw. Kassenbons vorhanden sein, empfiehlt es sich alle Unterlagen zu der erstellten Liste beizulegen.

Alle Gegenstände die beschädigt wurden sollten auf keinen Fall entsorgt werden, denn es kann durchaus sein, dass die Versicherung diese als Nachweis in Augenschein nehmen möchte. Zur Absicherung des Hauseigentümers empfiehlt es sich zusätzlich Fotos aller beschädigten Gegenstände zu machen. Schäden die am Haus entstanden sind sollten von einem Zeugen zusätzlich bestätigt werden, indem dieser zum Beispiel die erstellte Liste abzeichnet.

Der Hausbesitzer sollte zudem notdürftige Reparaturen durchführen, denn diese dienen dazu, weitere Schäden zu vermeiden. Zu dieser Maßnahme ist der Hauseigentümer sogar verpflichtet, und kann diese selber ausführen, oder einen Betrieb beauftragen. Der Versicherungsnehmer unterliegt der Schadenminimierungspflicht, und muss zum Beispiel entstandene Löcher im Hausdach oder defekte Fenster abzudichten, bzw. auszutauschen, damit bei Regen oder einem erneuten Sturm nicht noch mehr Schäden entstehen. Der Hausbesitzer sollte die Reparaturarbeiten am besten mit Fotos dokumentieren.

Die Schäden sollten der Versicherung schnellstmöglich gemeldet werden. Je nach den Angeboten am besten per Einschreiben oder per Telefon, in dem Beisein eines Zeugen. Damit der Hausbesitzer später nachweisen kann dass der Schaden gemeldet wurde, sollte man sich unbedingt den Namen des jeweiligen Ansprechpartners notieren.


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