Category:Gas
Tags : FAQ Gas Gas Tarifvergleich Gasversorger
Neben möglichen Kündigungsfristen bei dem alten Versorger sollten Sie bei einem Wechsel noch auf folgende Dinge achten :
1. Als Antragsteller beim neuen Versorger sollten Sie ebenfalls der Vertragspartner des alten Versorgers sein, damit es nicht zu Bearbeitungsschwierigkeiten kommt, die den Wechsel verzögern könnten.
2. Achten Sie darauf alle notwendigen Unterschriften geleistet zu haben, da sonst der Wechsel nicht bearbeitet wird.
3. Der neue Gasversorger benötigt neben Ihren persönlichen Daten auch noch Ihre Kundennr. beim alten Versorger sowie den aktuellen Zählerstand und die Zählernummer. Die Zählernummer und die Kundennr. können Sie Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung entnehmen, ansonsten steht zumindest die Zählernummer auch auf den Zähler selbst.
4. Wechseln kann nur der, der auch selbst Vertragspartner des Versorgers ist. Sollten die Heizkosten über einen Verwalter (z.B. Mietwohnung oder Eigentümergmeinschaft) abgerechnet werden, so kann auch nur der Verwalter den Versorger wechseln. Sprechen Sie in diesem Fall den Verwalter an und weisen Sie Ihn auf mögliche Einsparungen hin.