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Tag Archives: KFZ-Versicherung

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Unisex Tarife

KFZ Versicherung zwei Dinge die Sie wissen sollten

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Viele wissen bereits, dass Versicherungen inzwischen mit einem umfangreichen Risikofragen-Katalog arbeiten.

Aber wussten sie :

Das Alter entscheidet
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Nicht nur das Auto und ihre Lebensumstände sind prämienrelevant sondern auch ihr Alter !
Wir alle werden älter, doch je älter wir werden, umso teurer wird auch ihre KFZ-Prämie.
Hierbei fallen die Prämienunterschiede umso krasser aus, je älter wir werden.
Ein 85-jähriger zahlt in der Regel ca. das doppelte an Prämie wie ein 65-jähriger mit ein und dem selben PKW.

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Übrigens :
Das gleiche Schicksal widerfährt auch ihrem Fahrzeug !
Sollte also ihr Auto gemeinsam mit ihnen alt geworden sein, dann wird es nochmal doppelt teuer.

 

 

 

Unisextarif und Frauen

Bisher wurden insbesondere junge Frauen noch von den wahrscheinlich Testosteron bedingten, schadensträchtigen Verträgen junger Männer getrennt.
Paradoxerweise wird es ab nächsten Jahr mit der Einführung der sog. Anti-Diskriminierungsgesetze zu einer merklichen Prämienerhöhung für Frauen kommen.
Durch die dann greifenden Unisextarife werden künftig auch die Frauen für die Schäden der Männer mit grade stehen.

Wir laden beide Kundengruppen ein, unseren Service  Vergleich KFZ Versicherung zu nutzen und bei Bedarf auch gerne unser Betreuungsangebot wahrzunehmen.


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Vergleich KFZ Versicherung

Vergleich KFZ Versicherung Kündigung und Wechsel

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Nachdem auch dieses Jahr die KFZ Versicherung wieder ein defizitäres Geschäft für alle Versicherer geworden ist, wird auch 2014
wieder an der Preisschraube gedreht werden.
Durch Anpassungen in den sogenannten Typklassen wird es auf breiter Front zu Prämienerhöhungen kommen.
In allen drei Versicherungsdeckungen, Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko wird dabei ermittelt, wie häufig ein Fahrzeug in einen Schaden verwickelt war und wie hoch dabei die Schadenszahlungen ausfielen.
Je höher dabei die Typklasse festgelegt wird, desto teurer wird die Prämie.

Kündigung der KFZ Versicherung

Alle Jahre wieder wird deshalb nicht nur gern mit einem Wechsel des KFZ Versicherers geworben, es wird auch immer häufiger von dem Verbraucher wahrgenommen.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zur sogenannten Hauptfälligkeit.
In den meisten Fällen ist die Hauptfälligkeit der 31.12. eines jeden Jahres, weshalb auch regelmäßig zum Jahresende mit dem Wechsel der KFZ Versicherung geworben wird.

Doch vorsicht !
Schon seit längerem sind die Versicherer dazu übergegangen, die Hauptfälligkeiten der einzelnen KFZ Versicherungen auf den Monatsersten des Folgemonats zu setzen, wo die KFZ Versicherung ursprünglich beantragt wurde.
Das bedeutet, dass die Hauptfälligkeit einer z.B. im März beantragten KFZ Versicherung durchaus dann der 01.04. sein kann und nicht der 31.12.
Deshalb sollten sie in jedem Fall prüfen, ob ihre Hauptfälligkeit auch wirklich der 31.12. ist.

Kündigung auch nach dem 31.12.

Oftmals erhöhen die Versicherer ihre Prämien bewusst erst nach dem 31.12., um den möglichen Wechselwillen des Kunden nicht zusätzlich zu erhöhen.
Doch auch in diesen Fällen braucht der Kunde sich nicht ärgern.
Sollte die KFZ Versicherung ihre Tarifprämien erhöhen, hat der Kunde ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht.
Auch in diesem Fall kann der Kunde dann den Versicherer wechseln.

Versicherungsvergleich KFZ

Tatsächlich lassen sich durch einen Vergleich der KFZ Versicherung zum Teil erhebliche Prämienersparnisse erzielen.
Hierbei steht der Kunde oftmals vor der Frage, welchen Weg er dabei gehen möchte, denn der Markt teilt sich hier in zwei Welten.

Auf der einen Seite gibt es die Möglichkeit, sich an einen Versicherungsfachmann zu wenden, um auch nach einem Vertragsabschluss eine Betreuung zu erhalten. Hierbei werden dem Kunden allerdings oft nur ein oder wenige Angebote erstellt und in den meisten Fällen muss der Kunde eine höhere Prämie in Kauf nehmen, um durchgehend betreut zu werden.

Die andere Seite sind sogenannte Vergleichsportale, die zwar eine sehr gute Möglichkeit darstellen, sich einen schnellen Marktüberblick zu verschaffen, jedoch bis auf deren telefonischen Hotlines keine weitere Betreuung bieten.
In fast allen Fällen erstreckt sich hier die telefonische Betreuung auch nur auf den Weg bis zum Abschluss.

Unser eigenes Bemühen ist die Verknüpfung dieser beiden Welten.

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Durch unser Vergleichsportal geben wir unseren Kunden die Möglichkeit, die Welt der Vergleichsportale für sich zu nutzen, ohne dabei auf eine persönliche Betreuung verzichten zu müssen.
Als Dienstleister lassen wir dabei natürlich die freie Wahl, ob der Kunden unser Betreuungsangebot tatsächlich nutzen möchte.

Hier gelangen Sie zu unserem
Vergleich KFZ Versicherung

Zur Zeit können wir die persönliche Betreuung von Angesicht zu Angesicht nur im Großraum Hamburg anbieten, doch wir werden unser Netzwerk an Beratern weiter ausbauen.
Unabhängig davon ist es jedoch aufgrund der technischen Möglichkeiten auch kein Problem mehr, eine intensive Betreuung auch über die Grenzen Hamburgs hinaus bieten zu können.

Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall schon mal viel Spaß bei der Benutzung unseres Portals !


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KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung die Ab- bzw. Ummeldung eines Fahrzeuges

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Was wird benötigt für eine Abmeldung ?

Um ihr Fahrzeug bei ihrer Zulassungsstelle abmelden zu können, benötigen Sie lediglich die Kennzeichen und einen Personalausweis.
Wenn sie dann auch die entsprechenden Gebühren zur Hand haben, dauert das Abmelden selbst nur ein paar Minuten sofern man die Wartezeiten bei der Zulassungsstelle mal außen vor lässt.
Sollte das Fahrzeug allerdings für immer aus dem Verkehr gezogen werden, benötigen sie zusätzlich noch einen Verwertungsnachweis des zuständigen Schrottplatzes.

Was ist bei einer Ummeldung aufgrund eines Verkaufs zu beachten ?

Zunächst sollten sie auf jeden Fall einen Kaufvertrag verwenden den sie im Internet überall auch als Download erhalten.

Zusätzlich sollten sie jedoch auch unbedingt in diesem Kaufvertrag klar regeln, wer die Ab- bzw. Ummeldung durchzuführen hat und vor allem auch bis wann.

Nur mit solch einer klaren Regelung kann notfalls rechtlich gegen Unstimmigkeiten bezüglich verspäteter oder noch nicht erfolgter Ab- bzw. Ummeldung vorgegangen werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang !

Entgegen vieler Artikel auch im Internet ist es leider nicht so, dass sie dadurch verhindern, dass der Käufer weiter mit Ihrer Versicherung herumfahren kann.
Der Gesetzgeber schreibt zwingend vor, das jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Verkehr teilnimmt haftpflichtversichert sein muss und das der Versicherer zunächst einmal immer im Schadenfall zu leisten hat.

Damit einhergehend würden sie als Verkäufer durchaus im Fall eines Schadens, verursacht durch den Käufer der das Fahrzeug noch nicht umgemeldet hat, von ihrer Versicherung hochgestuft, da der Schaden von ihrer Versicherung getragen werden musste.

Prinzipiell haben Sie in einem solchen Fall lediglich zivilrechtlich die Möglichkeit, den Käufer auf Schadensersatz zu verklagen !

In wie weit sich event. ihr Versicherer darauf einlässt, auf eine Hochstufung zu verzichten und selbst gegen den Käufer Regress zu nehmen, müsste im Einzelfall mit dem Versicherer abgeklärt werden.
Wir glauben allerdings nicht, das sich Versicherer darauf einlassen da dies mit einem erheblichen Verwaltungs- u. Kostenaufwand verbunden wäre und rechtlich eigentlich auch nicht das Problem des Versicherers ist.

Unser Tipp !
Überlegen Sie es sich gut, wem sie das Vertrauen auf eine fristgerechte Ummeldung und eine bis dahin unfallfreie Fahrt schenken wollen !


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Vergleich KFZ

Die Risikofragen bei der KFZ-Versicherung

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Schon seit längerer Zeit verwenden Versicherer sogenannte Risikofragen bei der Beantragung einer KFZ-Versicherung.
Ziel hierbei ist es, die schadenträchtigen Kundengruppen mit Prämienzuschlägen und weniger risikogefährdete Kunden mit Prämiennachlässen zu belegen.

Vorsicht bei falschen oder zu ungenauen Angaben bei den Risikofragen

Nur allzugern werden bei Kunden, aber auch bei Versicherungsvertretern die Angaben etwas weit ausgelegt.
Besonders wenn die Angaben die Prämie noch etwas weiter reduzieren.

Besonders heikel wird es bei den Fragen nach dem nächtlichen Stellplatz und bei der Frage nach dem Nutzer des Fahrzeugs.

Wo keine Garage vorhanden ist, kann auch keine Garage angegeben werden.
Auch wenn eine Garage vorhanden ist, so kann diese Garage nur von einem Auto verwendet werden, es sei denn es handelt sich um eine Doppelgarage.

Bei der Frage des Nutzers handeln die Versicherer zwar noch sehr kulant, aber die Bedingungen zumindest lassen dem Versicherer so ziemlich alle Möglichkeiten offen.

Deshalb muß bei der Frage der Nutzer auch wirklich jeder Nutzer, der später das Auto fahren dürfen soll, auch genannt werden.
Es ist tatsächlich so, das wenn z.B. nur der Versicherungsnehmer als Fahrer genannt wurde, nur dann ein anderer das Fahrzeug fahren darf, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr fahrtüchtig ist und Gefahr im Verzuge ist, die eine Fahrt quasi unumgänglich macht.
Mit anderen Worten :

  • Der Kumpel der mal eben schnell noch losfährt, um das Bier für die anstehende Fußballübertragung für alle zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch seinen Sohn loszuschicken, um kurz Zigarretten zu besorgen, ist prinzipiell nicht versichert.
  • Auch wenn ein Kumpel Sie nachhause fährt, weil Sie aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr fahrtüchtig sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Lediglich Fälle bei denen Sie mit Ihrem Auto ins Krankenhaus gefahren werden, weil eine lebensbedrohende Situation vorliegt, besteht Versicherungschutz.
Die Aussage lebensbedrohend ist hierbei besser wörtlich zu nehmen, denn eine Grippe oder selbst ein gebrochenes Bein wäre hier nicht ausreichend.

Sofern man dieses Thema gänzlich umgehen wurde wollen und einfach frei entscheiden möchte,  jedem (Frau/Sohn/Tochter oder Kumpel) auch mal kurz das Auto geben zu können, kommt man um die Angabe „Nutzer sonstige“ nicht herum.
Dann jedoch wird es teuer !

Ein Grund mehr, hier durch einen Vergleich KFZ Versicherung mehr Vergleichsmöglichkeiten zu haben.


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Vergleich KFZ Versicherung

richtige SFR Einstufungen / Sonderregelungen im Vergleich KFZ-Versicherung

Category:spez. KFZ Tags : 

Vergleich KFZ-Versicherung

Achten Sie unbedingt auf die richtige Angabe der sogenannten „Schadenfreiheitsjahre / SF oder SFR“ wenn Sie Ihre KFZ-Versicherung vergleichen.

In vielen Fällen werden die sog. SF-Klassen von Ihrem bisherigen Versicherer nicht bestätigt da :

a.) Sie zwischenzeitlich in Ihrer KFZ-Versicherung rückgestuft worden sind aufgrund eines Schadens.
Wenn Sie noch keine Unterlagen über die Rückstufung Ihrer KFZ-Versicherung haben, kann es schnell zu einer fehlerhaften
Vergleichsberechnung kommen.

b.) Die KFZ-Versicherung wurde anfangs mit eine „Sondereinstufung“ vom Vorversicherer versichert.
z.B. Zweitwagenregelung mit eine Soforteinstufung von SF 2 (Jahre)
Wenn Sie also Ihren „Zweitwagen“ 4 Jahre gefahren sind und somit zusammen mit der Sondereinstufung
dann SF 6 Jahre haben, werden i.d.R. bei der KFZ-Versicherung nur die tatsächlich erfahrenen
4 Jahre bestätigt.

Deshalb klären Sie vorab genau die Anzahl der schadenfreien Jahre, die Ihr jetziger KFZ-Versicherer auch tatsächlich dem neuen Versicherer bestätigen würde.

Sondereinstufungswünsche / Zweitwagen im KFZ-Versicherungsvergleich

Sollten Sie bei unserem Vergleich KFZ-Versicherung einen Zweitwagen versichern wollen der mit eine Sondereinstufung versichert werden soll, dann sollten Sie folgende Dinge dabei beachten :

1. die Sondereinstufung liegt i.d.R. bei 2 Schadenfreiheitsjahren.

2. die meisten KFZ Versicherer gewähren jedoch diese Sondereinstufung nur, wenn das Erstfahrzeug ebenfalls
bei der aus der Vergleichsberechnung gewählten Versicherung versichert ist.

Wenn Ihr Erstfahzeug z.B. bei der Versicherung „A“ versichert ist und Sie über unseren KFZ-Versicherungsvergleich den
Zweitwagen bei der Versicherung „B“ als Zweitwagen-Sondereinstufung eindecken möchten, dann ist dies
nur möglich, wenn auch das Erstfahrzeug bei der Versicherung „B“ eingedeckt wird.

Ansonsten fragen Sie uns nach der passenden KFZ-Versicherung, die die Sondereinstufung auch genehmigen, wenn das
Erstfahrzeug noch bei Ihrem „alten“ KFZ-Versicherer verbleibt.

Natürlich kann sich allerdings auch ein Vergleich der KFZ-Versicherung für das Erstfahrzeug durchaus lohnen 🙂
In diesem Fall kann man dann natürlich ohne Probleme die Zweitwagenregelung anfordern.


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