Privathaftpflicht die versteckte Selbstbeteiligung
Category:SachversicherungenEinem anderen geschädigt zu haben ist immer eine unangenehme Sache.
Besonders peinlich ist es einem dann, wenn man einem Bekannten oder auch guten Freund geschädigt hat.
Ich wollte doch nur Helfen
Freunden und Bekannten hilft man gerne und oft genug ist man selbst auch auf deren Hilfe angewiesen.
Doch was ist, wenn man seinem Freund beim Umzug hilft und der teure Fernseher beim Tragen aus der Hand rutscht ?
Den Schaden erstatten
Ganz wichtig ist uns in solchen Momenten, seinem Freund den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.
Natürlich möglichst so, dass am Ende seinem Bekannten oder Freund kein finanzieller Schaden bleibt und
man sich, abgesehen von den Unannehmlichkeiten, keine weiteren Vorwürfe machen muss.
Die Privathaftpflicht
Doch die Privathaftpflicht macht einem da schnell einen Strich durch die Rechnung.
Den meisten ist nicht wirklich bewusst, das die Privathaftpflicht sich im Groben auf das Bürgerliche Gesetzbuch stützt, in dem die Haftung für Schäden gegenüber Dritten geregelt ist.
Wie sieht der Gesetzgeber Schadensansprüche und wie reguliert deshalb die Privathaftpflicht ?
Regulierung nach Restwert
Als tatsächlichen Schaden wird hier beim Beispiel des Fernsehers nicht die Kosten der Wiederbeschaffung gesehen, sondern der Restwert zum Zeitpunkt des Schadens. Das bedeutet, das eine sogenannte Nutzungsdauer für verschiedene Wirtschaftsgüter angesetzt wird anhand derer der Restwert festgesetzt wird. Dieser Restwert fällt jedoch gerade bei Unterhaltungselektronik extrem schnell, sodass dem Geschädigten nur durch persönliche Zuzahlung der Wiedererwerb möglich ist. Genau in diesen Situationen sprechen wir von der moralischen Selbstbeteiligung, denn jedem von uns liegt es eigentlich moralisch am Herzen, seinem Bekannten oder Freund gegenüber alles wieder gut zu machen.
Keine Ansprüche bei Gefälligkeiten
Dieses Beispiel wird jedoch noch krasser da die Rechtsprechung im Falle eine Hilfeleistung wie beim Umzug von Gefälligkeitsschäden spricht und lt. Gesetz hier sogar gar keine Haftung zu erfolgen hat, da man hier davon ausgeht, dass der Freund eine mögliche Beschädiung einer Sache billigend in Kauf genommen hat und somit keinerlei Schadensansprüche geltend machen kann. Deshalb regulieren auch Privathaftpflichtversicherungen i.d.R. keine Gefälligkeitsschäden es sei denn, man hat im weiteren Deckungskonzept Gefälligkeitsschäden zusätzlich versichert.
Kinder unter 7 Jahre
Sind sie nicht süß die Kleinen ! ? Und wie schön sie spielen !
Ja ! Dieser Satz fiel von den Eltern, die zusammen mit ihren Kindern zum Grillen bei Freunden eingeladen waren.
Doch während das Fleisch noch auf dem Grill dahin brutzelte, spielten die Kinder an der Vorderseite des Hauses mit den weißen Kieselsteinen, die eigentlich den Vordergarten verschönern sollten und malten auf die Motorhauben der Gäste lustige Bildchen.
Was für eine Überraschung das am Ende gab, kann sich sicher jeder selbst vorstellen.
Problematisch ist hier die Tatsache, dass Kinder unter 7 Jahre lt. Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden können und somit der Schaden auch nicht über die Privathaftpflicht reguliert wird, es sei denn, man könne den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen und somit quasi stellvertretend die Eltern haftpflichtig machen.
Wie auch immer…. sollte hier keine Aufsichtspflichtverletzung darstellbar sein, da die Kinder z.B. keine 10 Minuten für ihre
Bemalung brauchten, dann bleibt auch hier, wenn auch kein rechtlicher, doch zumindest ein moralischer Schaden offen.
Auch hier gibt es Möglichkeiten, die nicht deliktfähigen Kinder zusätzlich mit zu versichern.
Fazit :
Nutzen Sie unseren Vergleich Privathaftpflicht nicht nur zum Sparen !
Wenn Sie schon über einen Vergleich die Privathaftpflicht durchleuchten, dann vergleichen Sie neben den Versicherungssummen (wir empfehlen mindestens 5 Mio oder höher) auch das zugehörige Deckungskonzept, damit
speziell in solchen Fällen Ihre moralische Selbstbeteiligung durch Zusatzdeckungen zumindest ein bisschen reduziert wird.
Der Vergleich der Deckungskonzepte geht bei unseren Vergleichsrechnern ganz einfach…..fragen Sie uns sonst einfach !