Wie wechsle ich meinen Gasversorger ?
Category:GasUm den Gasversorger zu wechseln, müssen Sie sich lediglich bei Ihrem neuen Gasversorger anmelden. Sämtliche Formalitäten werden vom neuen Gasanbieter übernommen.
Um den Gasversorger zu wechseln, müssen Sie sich lediglich bei Ihrem neuen Gasversorger anmelden. Sämtliche Formalitäten werden vom neuen Gasanbieter übernommen.
Prinzipiell ist eine Kündigung des „alten“ Gasversorgers nicht nötig, da die Wechselformalitäten in der Regel vom neuen Anbieter übernommen werden. Ansonsten gelten die jeweiligen Vertragslaufzeiten Ihres Anbieters zusätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei einer Gaspreiserhöhung.
Laut Energiewirtschaftsgesetz soll der Wechseln nicht länger als 3 Wochen dauern.
Allerdings beginnt diese Frist erst, wenn der neue Versorger Sie beim Netzbetreiber ummeldet. Von daher kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Wichtig : Unabhängig von dem vorab erwähnten muss eine event. in Ihrem alten Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist abgewartet werden.
Wie auch bei einem Stromanbieterwechsel kann es nicht zu Versorgungsausfällen kommen.
Der neue Versorger speist ab Lieferbeginn das Gas einfach in die bereits vorhandenen Leitungen ein.
Es sind daher weder Änderungen an den Leitungen noch an dem Zähler nötig.
Neben möglichen Kündigungsfristen bei dem alten Versorger sollten Sie bei einem Wechsel noch auf folgende Dinge achten :
1. Als Antragsteller beim neuen Versorger sollten Sie ebenfalls der Vertragspartner des alten Versorgers sein, damit es nicht zu Bearbeitungsschwierigkeiten kommt, die den Wechsel verzögern könnten.
2. Achten Sie darauf alle notwendigen Unterschriften geleistet zu haben, da sonst der Wechsel nicht bearbeitet wird.
3. Der neue Gasversorger benötigt neben Ihren persönlichen Daten auch noch Ihre Kundennr. beim alten Versorger sowie den aktuellen Zählerstand und die Zählernummer. Die Zählernummer und die Kundennr. können Sie Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung entnehmen, ansonsten steht zumindest die Zählernummer auch auf den Zähler selbst.
4. Wechseln kann nur der, der auch selbst Vertragspartner des Versorgers ist. Sollten die Heizkosten über einen Verwalter (z.B. Mietwohnung oder Eigentümergmeinschaft) abgerechnet werden, so kann auch nur der Verwalter den Versorger wechseln. Sprechen Sie in diesem Fall den Verwalter an und weisen Sie Ihn auf mögliche Einsparungen hin.