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Tag Archives: Vorsorge

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Unfallversicherung - darauf kommt es an !

Sachversicherungen besser verstehen – die Unfallversicherung

Category:Allgemein,News,Sachversicherungen,Vorsorge Tags : 

Auch wenn wir es uns nicht immer wirklich bewusst machen, ist unsere Arbeitskraft das wertvollste Gut, das wir besitzen.
Gerne sprechen wir von unseren Wertgegenständen wie unserem Auto oder unserem Haus und versichern diese dann auch sofort, doch
ohne unsere Arbeitskraft hätten wir diese Wertgegenstände erst gar nicht, deshalb sind Versicherungen, die die Arbeitskraft absichern wichtig.

Die Unfallversicherung als ein Baustein zur Absicherung der Arbeitskraft

Die Hauptaufgabe der Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung gegen Invalidität nach einem Unfall.
Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden am Körper zurück verändert dies oft das ganze Leben und kann hohe Kosten nach sich
ziehen: Einbau eines Treppenliftes, behindertengerechter Umbau des Badezimmers, des Autos etc. .
aber auch das Einkommen selbst kann durch Invalidität gefährdet sein sofern man seinen Beruf nicht weiter ausführen kann.

Legen Sie auf folgende Deckungen besonderen Wert

Deshalb sollten Sie in erster Linie auf die sogenannte Invaliditätsleistung und auf eine Invaliditätsrente wert legen.

Die Invaliditätsleistung

Die meisten Anbieter unterscheiden zwischen einer sog. Grundsumme die über eine Progressionsstaffel zu einer Höchstsumme führt.
Progressionsstaffel bedeutet hierbei, dass ausgehend von der Grundsumme die finanziellen Leistungen je nach Höhe der Invalidität progressiv bis zur
Höchstsumme ansteigen.
Ziel dieser Vorgehensweise ist es, die Prämien für Unfallversicherungen überschaubar zu halten, da bei geringeren Invaliditätsgraden nur geringe
Zahlungen geleistet werden müssen.
Beispiel :
Versicherungsgrundsumme :     50.000,00 Euro
Versicherungshöchstsumme : 250.000,00 Euro
(Progression folglich 500 %)
Invaliditätsgrad : 10 %
Hier entsteht noch keine Progression, stattdessen werden 10 % der Grundsumme als Versicherungsleistung fällig = 5.000,00 Euro.

In der Regel startet die Progression ab 25 % Invalidität.
Zusätzlich gibt es seitens der Versicherer noch sogenannte Gliedertaxen.
Die Gliedertaxen definieren feste Invaliditätsgrade bei bestimmten Ereignissen wie z.B. u.a. Verlust von Extremitäten.
Die Progression sowie die Gliedertaxe finden Sie i.d.R. in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Anbieter.

Die Unfallrente

Die vereinbarte Unfallrente wird i.d.R. ab einem Invaliditätsgrad von über 50 % gezahlt und ist damit ein wichtiger Baustein zur Absicherung möglicher
Einkommensverluste aufgrund Invalidität.

Weitere Zusatzdeckungen

Die weiteren Zusatzdeckungen erscheinen jeder in ihrer Art durchaus sinnvoll, sollten jedoch erst nach ausreichender Absicherung der Invaliditätssumme sowie
Unfallrente als eben das in Betracht gezogen werden was sie sind…..nämlich ein Zusatz.
Nutzen Sie ihre Bereitschaft, Prämien zu investieren, zuerst in die wichtigen Deckungen.

Sonderfunktion Todesfallsumme

Die Todesfallsumme ist im Grunde auch „nur“ eine Zusatzversicherung.
Hier wurde jedoch seitens der Versicherer eine Sonderfunktion mit eingebaut.
Oftmals kann nämlich nach einem Unfall der tatsächlich nachhaltig bleibende Invaliditätsgrad nicht sofort festgestellt werden.
In solchen Fällen kann der Versicherer Vorableistungen aus einer event. vorhandenen Todesfallsumme erbringen.
Wieso das ausgerechnet so geregelt wurde entzieht sich nicht nur unserer Kenntnis sondern auch unserem Verständnis.
Trotzdem sollte aufgrund dieser Tatsache eine mögliche Unfall Todesfallsumme mit in Betracht gezogen werden.

Das sonstige Deckungskonzept/Zusatzdeckungen

Jeder freut sich, wenn eine Versicherung auch mal etwas auszahlt, doch zumindest prämienpflichtige Zusatzdeckungen sollten bei der Unfallversicherung
eher als Luxus betrachtet werden da sie die Prämie in die Höhe treiben.

Unabhängig davon sollte immer auch ein Deckungsvergleich durchgeführt werden, da das Leistungsverhalten der Versicherer in Spezialfällen
wie z.B. Vergiftungen etc. durchaus unterschiedlich sein kann.

Unser Vergleich Unfallversicherung kann Ihnen dabei helfen.

Nicht immer wird der Eintritt des „Schadenfalles“ sofort erkannt

Oftmals wird Kunden eine mögliche Invalidität nach ein Unfall erst nach Monaten/Jahren der ärztlichen Behandlung bewusst, doch dann kann es schon zu
spät sein,  diesen „Schaden“ noch seiner Unfallversicherung zu melden.
Deshalb empfehlen wir Ihnen bei einem Unfall, der eine intensivere ärztliche Behandlung nötig macht, vorsorglich dem Versicherer den Unfall zu melden !

Zusammenfassung

  1. Achten Sie auf eine möglichst hohe Invaliditätsgrundsumme
  2. Die Höchstinvaliditätssumme sollte ca. Ihrem 5 bis 6-fachen Jahreseinkommen entsprechen
  3. Beantragen Sie möglichst auch eine Unfallrente
  4. Eine Todesfallsumme kann Sinn machen wegen der Übergangsleistungen
  5. Vergleichen Sie die Deckungskonzepte

 


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Das Rentensystem

Gesetzliche Rente – vom Tannenbaum zum Atompilz

Category:Vorsorge Tags : 

Bekannt ist es ja eigentlich schon längst, aber deshalb ist es kein Grund, nicht doch nochmal an die Problematik zu erinnern.

Der Generationenvertrag

Die gesetzliche Rente ist seit ihrer Einführung als Altersvorsorge umlagefinanziert. Unter dem Begriff Generationenvertrag ist somit gemeint, dass man eben nicht für sich in die „Rente“ einzahlt wie wir das von unserer privaten Altersvorsorge her kennen,  sondern die Rentner finanziell unterstützen, die aktuell Rente beziehen.

Dies hört natürlich keiner gern und schon gar nicht die aktiven Rentner selbst, wo doch jeder bis zum „Schluss“ selbständig sein möchte und nicht Danke für erhaltene finanzielle Unterstützung sagen will,  zumal die jetzigen Rentner ja schließlich selbst jahrzehntelang in die Vorsorge eingezahlt haben.

Auch der Staat entschärft diese Tatsache dadurch, indem die Zahlungsverpflichtung von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger übernommen wird
und nicht von jedem einzelnen Beitragszahler.

Natürlich tragen wir indirekt die Zahlungsverpflichtung über die Beitragspflicht zur Rentenversicherung und über die Tatsache das staatliche Zahlungsverpflichtungen letztendlich immer unsere sind.

Auch die Entwicklung des Rentensystems mit ihrer Berücksichtigung der geleisteten Beiträge und der Zahlungsdauer suggeriert ein wenig, dass man für sich selbst vorsorgen würde, aber dies ist nur bedingt der Fall.

Nach wie vor sollen die aktiven Beitragszahler für die bestehenden Rentenverpflichtungen aufkommen. Lediglich der eigene spätere Anspruch, wieviel
man später selbst als Rentner von den eingezahlten Beiträgen abbekommt,  wird über das Rentensystem gesteuert.

Vom Tannenbaum zum Atompilz

144023 1710 - Gesetzliche Rente - vom Tannenbaum zum Atompilz

 

Solange die Anzahl der Beitragszahler und die Summe der geleisteten Beitragszahlungen deutlich höher ist als die zu leistenden Renten, solange funktioniert das Rentensystem.

Doch wenn sich dieses Verhältnis umkehrt, dann haben wir alle ein massives Problem mit unserer Altersvorsorge !
Auch wenn der Staat die Zahlungsverpflichtung innehält, so verfügt der Staat letztendlich auch nur über die Gelder, die ihm seine Bevölkerung zur Verfügung gestellt hat.

Mit anderen Worten :
Der Staat gleicht bereits jetzt schon Defizite in den Rentenkassen aus und egal woher das Geld auch im Detail kommt, es ist und wird vor allem immer unser Geld sein.
Wir werden sehr bald kontinuierlich und deutlich zu spüren bekommen, was es heißt, wenn das Geld knapp wird.

Ein Stück weit kennen wir ja eigentlich dieses Gefühl zumindest mit unseren eigenen privaten Finanzen, wenn am Ende des Einkommens noch viel zu viel Monat übrig bleibt.

Wer ist schuld an der Misere der Altersvorsorge ?

Um zuerst einmal zwei Dinge vorwegzunehmen  :
1. Das Rentensystem hat tatsächlich mal gut funktioniert und auch sehr lange !
Und….noch wichtiger !
2. Unser Rentensystem wird später in der Zukunft auch wieder richtig funktionieren ! Warum ?

Unser Rentenproblem ist ein bisschen vergleichbar mit einem Tsunami, eine riesen Flutwelle, die schon vor über 30 Jahren gesichtet wurde, die irgendwann auf die
Küste treffen wird und ihre Wirkung an den Menschen auslässt, die sich dann in der nähe der Küste aufhalten.
Doch nach all dem Leid, wird das Wasser sich zurückziehen und wenn dann erst einmal alles wieder aufgebaut wurde, werden sich künftige Generationen das Ganze nur noch als Geschichte anhören.
Auch im Rentensystem sind es die Jahrgänge zwischen 1960 bis ca. 1970,  die den Tsunami darstellen, da zu wenig Kinder von diesen Jahrgängen gezeugt wurden. Später werden zwar diese wenigen Nachkommen ebenfalls auch nur auf weitere wenige Nachkommen treffen, aber das wäre dann trotzdem einigermaßen handelbar, da sie selbst dann auch nur noch eine kleinere Anzahl an Rentnern darstellen.

Dies ist zwar prinzipiell tröstlich, hilft aber den betroffenen Generationen leider gar nicht !

Evolutionsauftrag verfehlt !
(mit einem gewissen Augenzwinkern !)

Das mit der Natur ist schon so eine Sache !
Da gibt sich die Natur alle Mühe durch höchst komplizierte biochemische Prozesse sicherzustellen, dass die Art sich ausreichend vermehrt und dadurch erhalten bleibt und dann entsteht da der Homanoid und entwickelt auch noch ein ausgeprägtes Bewußtsein und Intelligenz, dass ihn darüber nachdenken lässt, ob er sich wirklich die Mühe machen soll, für Nachkommen zu sorgen.
Kinder zu erziehen und zu versorgen ist nämlich nicht nur äußerst anstrengend, sondern auch noch verdammt teuer !
Die Folge : Wir haben einfach zu wenig Kinder gezeugt, die später für unsere Renten aufkommen könnten.

Somit haben wir erst einmal alle Schuld.

Die Regierung / Politiker

Um auch hier gleich eines vorweg zu sagen, die jetzigen Politiker tragen nur einen relativ geringen Anteil an Mitschuld an der Misere unserer Altersvorsorge.
Das einzige, was man den jetzigen Politikern vorwerfen könnte wäre die Tatsache, dass immer noch nicht deutlich genug das Problem Rente ausgesprochen und vor allem deutlich genug angegangen wird.
Stattdessen wurde mit Riester eine geförderte private Altersvorsorge eingeführt und seit längerem erhält jeder Bürger, der in die
ges. Rente einzahlt, unaufgefordert Informationsschreiben über die möglicherweise zu erwartenden Rentenansprüche.

Für uns zwei Maßnahmen die im Grunde schon klar ausdrücken was nötig sein wird !

  1. Private Altersvorsorge durch z.B. Riester oder anderen Formen der Vorsorge
  2. Die Regierung scheint sich schon mal abzusichern nach dem Motto :
    “ Sagt nicht, ihr hättet von nichts gewusst, wir haben euch regelmäßig informiert“
    Oder warum sonst nimmt die Regierung bei ca. 40 Mio. Schreiben ca. 20 Mio unserer Steuergelder für das Porto in die Hand,
    um uns anzuschreiben ?

Eine größere Schuld lastet da schon eher auf vielen Generationen von Politikern davor, da das Problem bereits tatsächlich seit mehr als 30 Jahren bekannt ist.
Es ist schon erschütternd festzustellen, wie gnadenlos und konsequent dieses Problem Rente runtergespielt bzw. ignoriert wurde.

Trotzdem muss auch hier ein gewisses Maß an Nachsicht gegeben werden, da ein konsequentes Handeln im Bereich der Vorsorge auch ein Stück weit systembedingt einfach nicht möglich war und ist.

  1. Sind es wir selbst, die zwar die Regierungen kritisieren über dessen Fehlverhalten, aber andererseits auch die möglichen Repressalien, die ein konsenquentes Handeln mit sich bringen würde, nicht akzeptieren.
  2. Unsere Politiker sind professionell…..mit professionell soll hier allerdings nicht die Arbeitsweise, sondern eher die Einkommensabhängigkeit gemeint sein.
    Wie soll ein Politiker im Namen des Volkes bittere Einschnitte bei der Altersvorsorge, die zur Sanierung des Rentensystems notwendig wären, umsetzen, wenn wir Ihn dann durch z.B. Wahlen in die Arbeitslosigkeit schicken.
    Da ist es schon menschlich nachvollziehbar, wenn sich ein Politiker einfach sagt: „Ach lass das Thema lieber meine Nachfolger angehen, damit mein Auskommen gesichert bleibt“.
    Es ist dann auch logisch, dass mit zunehmenden Druck der Bevölkerung die Maßnahmen, wie z.B. mit der Riester Rente, eher Verhalten bleiben.
    Welcher Politiker will denn schon seine Wähler so verärgern, dass er seinen Job verliert ?

Somit sind am Ende tatsächlich wieder wir alle selber schuld, weil wir konsequentes Handeln zwar von den Politikern erwarten, aber die tatsächlichen Konsequenzen nicht tragen wollen.
Leider gibt es jedoch keinen Anderen, den man die unangenehmen Konsequenzen aufbürden könnte, außer uns selbst.

Fazit

Alles meckern hilft nichts, die jetzigen Generationen müssen Altersvorsoge betreiben, ob es ihnen nun gefällt oder nicht.
Und nicht nur das !
Es wird auch Altersvorsorge in einem Umfang nötig sein, die uns finanziell schmerzen wird.
Dies ist wohl auch der Grund, warum definitiv nicht genug Altersvorsorge betrieben wird.
Wir sind einfach nicht bereit, Einschnitte hinzunehmen, dies lassen wir auch Politiker spüren, die das zu fordern versuchen.
So sehr wir dass menschlich alles nachvollziehen können, so sehr stellt sich jedoch die Frage, wer soll es später dann bezahlen ?
Und wenn es keinen gibt der bezahlt, wie hoch wird dann die Armut jedes Einzelnen ausfallen ?


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Ehe

Auch abgetretene Vorsorgeverträge fallen in den Versorgungsausgleich

Category:Vorsorge Tags : 

Drum prüfe, wer sich ewig bindet…

Nicht immer geht eine Lebenspartnerschaft tatsächlich ein Leben lang gut und schnell wird aus dem Versprechen „In guten wie in schlechten Zeiten“ eher ein Streit und zwar ums Geld nach einer Trennung.

In diesem Zusammenhang ist bei der Frage der Behandlung von Versorgungsausgleichen bei abgetretenen Vorsorgeverträgen ein Urteil ergangen.

Der Bundesgerichtshof  hat am 07.08.2013 unter dem Aktenzeichen XII ZB 673/12 ein Urteil gefällt in dem dem Ausgleichsberechtigten
auch dann ein Ausgleichsanspruch zugestanden wird, wenn der Vorsorgevertrag für die Besicherung eines Kredites abgetreten wurde.

Solange die gestellte Sicherheit in Form eines Vorsorgevertrages noch nicht vom Gläubiger verwertet wurde, stünde die im Vorsorgevertrag verbriefte Leistung dem Ehegatten zu und würde somit den Kreditgeber wirtschaftlich nicht berühren.

Versorgungsausgleich

Somit handelt es sich bei abgetretenen Vorsorgeverträgen weiterhin um ein Versorgungsanrecht, das ausgeglichen werden muß.
Allerdings erfolgt der Ausgleich zunächst „nur“ in Form eines richterlich zugesprochenen Anrechts das im Verlauf der weiteren Tilgung
des Kredites zunehmend an Wert gewinnt und nach Tilgung dem Ausgleichsberechtigten ganz zufällt.

Sollte der Vorsorgevertrag vom Kreditgeber zum Ausgleich der Schuld verwertet werden, so käme es zu einem Aufwendungsersatzanspruch
des Ausgleichsberechtigten gegenüber dem Ehegatten oder mgl. Rechtsnachfolgern.

Wert der Sicherheit bleibt unberührt

Nach Ansicht des Gerichtes bleibt der Wert der gestellten Sicherheit (Vorsorgevertrag) aufgrund dieser Regelung unberührt und soll
deshalb weiterhin mit seinem vollen Rückkaufwert als Sicherheit angesehen werden.

Fazit

Auch abgetretene Altersvorsorgeverträge unterliegen dem Ausgleichsanspruch.
Dieser hat entweder nach Tilgung des Kredites zu erfolgen oder wenn der Vorsorgevertrag als Sicherheit verwertet wurde.


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